Drucksache 18 / 18 752 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 04. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2019) zum Thema: Finanzielle Förderung der Jugendfreizeiteinrichtung „JUP e.V.“ in Berlin- Pankow – Teil II und Antwort vom 21. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2019 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18752 vom 4. April 2019 über Finanzielle Förderung der Jugendfreizeiteinrichtungen „JUP e.V.“ in Berlin- Pankow – Teil II ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat das Bezirksamt Pankow um Stellungnahme gebeten. 1. Nach eigener Aussage ist die Jugendfreizeiteinrichtung „JUP e.V.“ aus einer Hausbesetzung entstanden. 1989 war das angeblich leerstehende Gebäude in der Florastraße 84 durch Jugendliche besetzt worden. Wer ist heute der Eigentümer des Gebäudes in der Florastraße 84? Zu 1.: Die Gesellschaft für Stadtentwicklung (GSE) gemeinnützige GmbH ist treuhänderische Eigentümerin des Gebäudes in der Florastraße 84. 2. Auf welcher Rechtsgrundlage residiert die Jugendfreizeiteinrichtung „JUP e.V.“ in der Florastraße 84 und in welches Rechtsverhältnis ist die anfänglich rechtswidrige Hausbesetzung wann und von wem umgewandelt worden? Zu 2.: Die Jugendfreizeiteinrichtung „JUP e.V.“ hat das Gebäude in der Florastr. 84 von der GSE gGmbH gepachtet. Nach der Besetzung wurde das Haus an das Sozialpädagogisches Institut (SPI) Berlin „Walter May“ verkauft und in das Treuhandvermögen der GSE gGmbH übertragen. Das Gebäude gehört zum Vermögen des Landes Berlin und wird durch die GSE gGmbH treuhänderisch verwaltet. 3. In welcher Höhe zahlt die Jugendfreizeiteinrichtung „JUP e.V.“ für die befristete Gebrauchsüberlassung zur Nutzung für ihre eigenen Zwecke Miete, Pacht oder andere Entgelte - seit wann und an welche Institution? 4. Falls die Nutzungsentgelte nicht vom „JUP e.V.“ selbst entrichtet wird, wer zahlt sie für die Räumlichkeiten für den „JUP e.V.“? Auf Grund welchen Vertragsverhältnisses und wie viele Projekte fördert das Bezirksamt wie Pankow die Jugendfreizeiteinrichtung „JUP e.V.“? Zu 3. und 4.: Die Jugendfreizeiteinrichtung „JUP e.V.“ zahlt an die GSE gGmbH eine monatliche Pacht i.H.v. 5.391,66 €. Der Pachtvertrag besteht seit März 2004. „JUP e. V.“ entrichtet die Nutzungsentgelte auf der Grundlage des bestehenden Pachtvertrages direkt an die GSE gGmbH. Der Bezirk Pankow fördert insgesamt 33 Projekte freier Träger. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) der Kinderund Jugendhilfe. Berlin, den 21. Mai 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie