Drucksache 18 / 18 756 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 06. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2019) zum Thema: Ein bedeutendes Schulgebäude der Weimarer Republik – Wie geht der Bezirk Treptow-Köpenick mit der Grundschule an den Püttbergen in Rahnsdorf um? und Antwort vom 21. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18756 vom 06.Mai 2019 über Ein bedeutendes Schulgebäude der Weimarer Republik – wie geht der Bezirk Treptow-Köpenick mit der Grundschule an den Püttbergen in Rahnsdorf um? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Gemäß § 109 Schulgesetz von Berlin obliegt es den bezirklichen Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulstandorte. Die Schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher das Bezirksamt Treptow- Köpenick um Zulieferung gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurden. 1.Ist dem Bezirksamt Treptow-Köpenick die baugeschichtliche Bedeutung des heute von der Grundschule an den Püttbergen in Rahnsdorf genutzten Gebäudes bekannt, das als prägender Schulbau der späten Weimarer Republik gilt und vom berühmten Stadtbaurat Martin Wagner entworfen wurde? Zu 1: Die o.g. Schule ist gemäß § 4 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) zurzeit nicht nachrichtlich in die Denkmalliste Berlin eingetragen. 2. Welche baugeschichtlichen Forschungen wurden dazu bisher vom Bezirksamt oder dem Landesdenkmalamt in Auftrag gegeben oder liegen bereits vor? 2 Zu 2: Weder dem Landesdenkmalamt, noch der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirkes liegen Ergebnisse von baugeschichtlichen Forschungen vor, auch wurden derzeit keine in Auftrag gegeben. Eine entsprechende Prüfung von Seiten des Landesdenkmalamtes ist nicht erfolgt. 3. Welche baulichen Maßnahmen wurden seit der Bezirksfusion im Jahr 2001 am Schulgebäude und auf dem Schulgelände jeweils durchgeführt und welche Kosten entstanden dafür? (Bitte um Auflistung der Maßnahmen auf die einzelnen Jahre und deren Kosten) Zu 3: Neben Reparaturarbeiten im Rahmen der baulichen Unterhaltung wurden folgende Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt: Erneuerung Heizungsanlage- 2010; Kosten 32 T€ Erneuerung Regenwasserleitung- 2012; Kosten 252 T€ Dach und Brandschutzmaßnahmen- 2018; Kosten 61 T€ Akustikmaßnahmen- 2016; Kosten 37 T€ Fenster, Sonnenschutz- 2017/2018; Kosten 239 T€ Außenanlage- 2017, Kosten 119 T€ Investitionsmaßnahme: Neubau Sporthalle (Bauausführung): 2013/2014: Kosten 3.695 T€ 4. Wurden alle Maßnahmen aus dem regulären Bezirkshaushalt finanziert? Wenn nein, welche nicht und woher dann? Zu 4: Ja. 5. Ist es zutreffend, dass seit dem Jahr 2016 die Fenster im Schulgebäude komplett ausgetauscht sowie mit elektrischen Außenjalousien versehen worden sind? Wenn ja, wie erfolgte bei der Auswahl der Materialien und Art der Durchführung der Maßnahmen – etwa auch dem Austausch von Fußböden – eine Rücksichtnahme auf die hohe bauliche, räumliche und ästhetische Qualität des Schulgebäudes? Zu 5: Instandsetzungsarbeiten (Herstellung oder Erhaltung eines gebrauchsfähigen Zustandes bzw. Verbesserungen dieses) an Gebäuden und baulichen Anlagen unterliegen ebenso wie das grundsätzliche Handeln der Verwaltung der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Bei der Auswahl der Materialien und der Ausführung sind insbesondere die Lebenszykluskosten (u.a. Instandhaltungsaufwand, Nutzungsdauer, Reinigungsaufwand), die ökologischen Anforderungen (Energiesparverordnung, Schallschutz, Feuchte- und Wärmeschutz usw.) ebenso wie Benutzungs- und Bedienungsfreundlichkeit sowie Sicherheit maßgeblich. Sicherlich werden auch soziokulturelle und funktionale Aspekte einbezogen. Abweichungen und besondere Anforderungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, wie zum Beispiel bei einem Denkmal. 3 6. Warum wurde bei der Lage der neuen Turnhalle und insbesondere der an der Straße stehenden Kita, deren Kubatur fast vollständig die Außenansicht des Schulgebäudes verdeckt, nicht auf die Sichtachsen auf den Wagner-Bau geachtet, obwohl die sicher notwendigen Bauten auch anderenorts auf dem Grundstück hätten untergebracht werden können? Zu 6: In direkter Sichtachse von der Fürstenwalder Allee wird die Sicht auf die Schule nicht verdeckt. Die KITA und die Sporthalle befinden sich seitlich dazu. Sichtachsen sind in der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nach gültiger Rechtsauffassung kein Beurteilungskriterium. Die Standorte beider Gebäude nehmen vorrangig Rücksicht auf den Baumbestand des Grundstücks. Die Schule ist nicht als Baudenkmal erfasst. 7. Warum wurde für den ab August 2012 erfolgten Neubau der Turnhalle eine Firma ausgewählt, deren Bonität offenbar so gering war, dass sie wenige Monate nach Baubeginn in die Insolvenz ging und die Bauarbeiten monatelang ruhten? Zu 7: Die Firma wurde vom Bezirk ausgewählt, da im Rahmen der ordnungsgemäß durchgeführten Eignungsprüfung sich keine negative Prognose ergab. Die Eignungsprüfung erfolgte nach dem durch die Anweisung Bau (ABau) vorgeschriebenen Verfahren. Bieter, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Berlins (ULV) eingetragen sind, hatten mittels Eigenerklärung zur Eignung (Formular ABau III 7 der damals geltenden ABau) folgende Angaben zu machen: Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Drei Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre Eintragung in das Berufsregister Angaben über ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat Diese Eigenerklärungen waren durch Vorlage von Bestätigungen der jeweiligen Stellen zu untersetzen. Da diese Eignungsprognose immer nur auf Vergangenheitswerten beruht, kann sie zukünftige Ereignisse, wie zum Beispiel Zahlungsausfälle einer Firma, die deren Liquidität bedrohen, nicht vorhersagen. Der Vergabestelle sind keine Mittel oder Verfahren bekannt, die vergangenheitsbasierte Daten mit 100 %iger Sicherheit in die Zukunft transformieren lassen. 4 8. Wie viele Angebote wurden damals auf die Ausschreibung abgegeben und wie wurden diese auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft? Zu 8: Es wurden 13 Angebote abgegeben. Diese Angebote wurden im Rahmen der Vorgaben der ABau geprüft. 9. Warum wurde die vermeintlich preiswerteste Firma ausgewählt, die offensichtlich nicht über das finanzielle Polster für den Bau verfügte? Warum wurden von der Hochbauabteilung des Bezirksamts bei diesem Bauvorhaben über drei Millionen Euro keine Bürgschaft verlangt? Zu 9: Die Zuschlagserteilung erfolgte nicht allein nach dem Preis. Der Zuschlag wurde auf das wirtschaftlich günstigste Angebot nach den Kriterien Preis und Ausführungsfrist erteilt. Der geschätzte Auftragswert des ausgeschriebenen Gewerkes lag bei 455.840,00 EUR netto. Nach den Vertragsbedingungen wurde eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt, da die Auftragssumme über 250.000,00 EUR netto lag. Der genannte Betrag von 3 Millionen EUR bezieht sich auf das gesamte Bauvorhaben und hat nichts mit dem einzelnen Gewerk zu tun, über welches hier zu Reden ist. 10. Welche Ansprüche konnte das Bezirksamt konkret im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen und ersetzt bekommen? Zu 10: Das Bezirksamt hat entsprechend dem im Land vorgeschriebenen Verfahren Ansprüche aus der Insolvenz über das Rechtsamt an die zuständige Senatsverwaltung angemeldet. Die Höhe betrug 96 T€, wobei 50 T€ pauschal für die Bauzeitverzögerung geltend gemacht wurde. Die finanziellen Auswirkungen durch Kostenerhöhungen betrugen somit rd. 46 T€. Diese konnten jedoch aus dem Sicherheitseinbehalt und dem nicht ausgezahlten Rechnungsbetrag aus der Schlussrechnung gedeckt werden. Das Land steht als Gläubiger i.d.R. so weit hinten im Ranking, dass es so gut wie nie zu einem Schadensersatz kommt. Mit dem geltend gemachten Schaden durch das Bezirksamt soll vor allem gesichert werden, dass der Insolvenzverwalter Ansprüche aus dem Einbehalt geltend machen kann. 11. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der zweiten Baufirma, die das Vorhaben erfolgreich zu Ende brachte, jedoch mit Mehrkosten von 200.000 Euro (3,3 statt 3,1 Millionen Euro)? Wurde hier aus den Fehlern der ersten Ausschreibung gelernt? Zu 11: Das erste Vergabeverfahren war zum Zeitpunkt der Auftragserteilung fehlerfrei, da die Eignungsprognose sachgemäß war. Der genannte Betrag weicht von dem in 5 Rede stehenden Vorgang ab. Genannt wird der Betrag der Gesamtkosten über alle Gewerke. 12. Wo und in welchen Bereichen entstanden Mehrkosten durch die Insolvenz der ersten Baufirma? Zu 12: Wie in Frage 10 beantwortet, sind die Mehrkosten nicht durch die Insolvenz entstanden. In der Kostengruppe 300 gab es gegenüber den geschätzten Kosten in der Bauplanungsunterlage (BPU) keine Mehrkosten. Die Mehrkosten wurden durch die Angebotspreise im Ausschreibungsverfahren für die technischen Anlagen im Außenbereich (Zisternen) und bei den Gewerken Heizung, Lüftung Sanitär und Elektrotechnik/ Beleuchtung verursacht. 13. Wie konnte es zu den nassen Wänden und dem fehlenden Telefonanschluss nach Bauende kommen, den die Schulchronik monierte? Wurden diese Mängel beseitigt und durch wen? Zu 13: Selbstverständlich wurden die Mängel durch den Verursacher beseitigt. Mit der Vergabe- und Vertretungsordnung für Bauleistungen (VOB)-Abnahme werden vorhandene und erkennbare Mängel angezeigt und die kurzfristige Behebung terminiert. Die Verjährung von Mängeln ist in der VOB geregelt, so dass auch die Forderung der Behebung späterer Mängel, die dem Auftragnehmer zuzurechnen sind, rechtlich sichergestellt ist. 14. Welche Lehren hat das Bezirksamt aus diesem hinsichtlich Bauzeit, Insolvenz der Baufirma, Mängeln und Bauablauf unbefriedigenden Verfahren für weitere Turnhallenneubauten gezogen? Zu 14: Das Bezirksamt optimiert ständig anhand durchgeführter Vergabeverfahren die Prozesse für neue Vergabeverfahren. Jedoch unterliegt das Bauen immer auch externen Faktoren, auf die weder die Vergabestelle noch die Baudienststelle Einfluss haben. Berlin, den 21. Mai 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie