Drucksache 18 / 18 757 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 06. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2019) zum Thema: Errichtung von Messstellen zur Grundwasserbeobachtung beim Wasserwerk Wuhlheide und Antwort vom 13. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18757 vom 06. Mai 2019 über Errichtung von Messstellen zur Grundwasserbeobachtung beim Wasserwerk Wuhlheide Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche fachlichen Gründe gibt es für die Errichtung von Grundwasserbeobachtungsrohren und Messstellen mit größerem Bohrdurchmesser im Einzugsbereich des Wasserwerks Wuhlheide? Antwort zu 1: Im nordöstlichen Grundwasser-Transferbereich des Wasserwerkes Wuhlheide existieren Grundwasserbelastungen durch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) die u. a. von einer ehemaligen chemischen Reinigung in der Mahlsdorfer Straße ausgehen und sich in Richtung der Entnahmebrunnen der Brunnengalerien des Wasserwerkes Wuhlheide bewegen. Zur Erfassung der horizontalen und vertikalen Abgrenzung der Grundwasserschadensfahne, zur Beurteilung der Gefährdungssituation des Wasserschutzgebietes sowie zur Sicherung des betroffenen Wasserwerkes wurden und werden Grundwasserbeobachtungsrohre (GWBR) im Bereich westlich der Dammvorstadt errichtet. Frage 2: Welche Kosten entstehen dafür und wo werden sie etatisiert? Antwort zu 2: Die Ausgaben für die Errichtung von GWBR, die vordringlich der Gefahrenabwehr und Sicherung der Trinkwassergewinnung dienen, sind bei Kapitel 0720, Titel 72310 - Neu-, Ersatz- und Rückbau von Grundwasserbeobachtungsrohren - veranschlagt. Die Errichtung erfolgt auf Basis geprüfter, jahresbezogener Bauplanungsunterlagen. 2 Kosten: Bauabschnitt 2017 (abgeschlossen): 90.622,75 € Bauabschnitt 2018 (abgeschlossen): 98.000,00 € Bauabschnitt 2019 (projektiert): 36.500,00 € Die vorgenannten Kosten beinhalten folgende Leistungen: Die Planung und Bauüberwachung, die Vorerkundung mittels teufenorientierter in-situ Grundwasserprobenahme, die Errichtung der Messstellen und die geophysikalische Ausbaukontrolle der Messstellen. Frage 3: Wo befinden sich die geplanten Standorte und warum liegt der Schwerpunkt in der Köpenicker Dammvorstadt? Antwort zu 3: Die Standorte der GWBR befinden sich im Transferbereich zwischen der Eintragsquelle (Schadensort) und den Trinkwasserbrunnen des Wasserwerkes, dessen Förderregime die Grundwasserfließrichtung beeinflusst. Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der nördlichen Dammvorstadt zwischen der Mahlsdorfer Straße im Osten und der Wuhlheide sowie dem Stadion „Alte Försterei“ im Westen. Geplante Baustandorte befinden sich im Bereich der Wuhlheide an der vermuteten Fahnenspitze. Frage 4: Welche Grundstücke werden genau in Anspruch genommen (Bitte um Auflistung) und welche Beeinträchtigungen entstehen dadurch für die Nachbarn und die Allgemeinheit? Antwort zu 4: Bereits errichtet: Lfd. Nr. Lage Ausbau 1. Alte Kaulsdorfer Str. 34 Dreifachmessstelle 2. Kaulsdorfer Str. 314 - 320 Dreifachmessstelle 3. Bahnhofstr. 33 Einfachmessstelle 4. Hämmerlingstr. 101 Dreifachmessstelle 5. Sportplatz Friedenstr. 1 Zweifachmessstelle 6. Alte Kaulsdorfer Str. 26 Dreifachmessstelle 7. Alte Kaulsdorfer Str. 32 Dreifachmessstelle 8. Verkehrsfläche in Höhe Friedenstr. 13 Dreifachmessstelle 9. Hämmerlingstr. 81 Zweifachmessstelle 3 Geplant 2019: 10. Wuhlheide - Forst Dreifachmessstelle 11. Sportplatz Friedenstr. 1 Dreifachmessstelle Es ist lediglich während der Errichtung (ca. fünf Werktage pro GWBR) mit Beeinträchtigungen zu rechnen. Frage 5: Wird das Wohnumfeld über die geplanten Maßnahmen informiert, schon um Fehlinterpretationen des Baugeschehens vorzubeugen? Antwort zu 5: Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer wurden sowohl vorab per Duldungsverfahren involviert, als auch vor Baubeginn informiert. Weitere Informationen sind aufgrund der jeweils kurzen Baustellenzeiten nicht erforderlich. Frage 6: Wann ist mit der Durchführung der Errichtung zu rechnen, wie lange wird sie dauern und wann soll die Inbetriebnahme erfolgen? Antwort zu 6: Die Errichtung der GWBR der ersten Bauabschnitte (2017 und 2018) ist abgeschlossen. Die Baumaßnahmen des Bauabschnittes 2019 sollen in der zweiten Jahreshälfte erfolgen. Die Grundwasserbeprobung erfolgt im Rahmen von Messkampagnen (zweimal jährlich). Einen sogenannten Brunnenbetrieb gibt es nicht. Frage 7: Fällt das Vorhaben in die Zuständigkeit der Berliner Wasserbetriebe oder der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz? Woraus ergibt sich die Zuständigkeit? Antwort zu 7: Für das Vorhaben ist die für den Umweltschutz zuständige Senatsverwaltung gemäß Nr. 10 Abs. 5 der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben) zuständig. Berlin, den 13.05.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz