Drucksache 18 / 18 758 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 06. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2019) zum Thema: Leerstand im Gebäude, Blechbuden vor der Tür, Einnahmeverluste für das Land Berlin – Die segensreiche Tätigkeit der BIM in der Ferdinand-Schultze-Straße in Lichtenberg und Antwort vom 23. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18758 vom 6. Mai 2019 über „Leerstand im Gebäude, Blechbuden vor der Tür, Einnahmeverluste für das Land Berlin – Die segensreiche Tätigkeit der BIM in der Ferdinand-Schultze-Straße in Lichtenberg“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht nur aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist aber bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) und das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin um Stellungnahme gebeten. Die von dort übermittelten Angaben werden nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. 1. Welche Gründe gibt es dafür, dass bis heute die rund 15 Büros im Erdgeschoss/Ladenzeile des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in der Ferdinand-Schultze-Straße in Lichtenberg , in dem auch die Kfz-Zulassungs-stelle ihren Sitz hat, leerstehen und nicht – wie ursprünglich vorgesehen – an die Versicherungsbüros und Präger von Nummernschildern vermietet werden? Zu 1.: Nachdem die Entscheidung getroffen wurde, keine zentrale KfZ-Zulassungsstelle am Standort Ferdinand-Schultze-Str. einzurichten, sondern die beiden bereits bestehenden KFZ-Zulassungsstellen an den Standorten Ferdinand-Schultze-Str. und Jüterboger Str. 3 zu belassen, besteht jetzt die dringende Notwendigkeit, den Standort Jüterboger Str. 3 zu sanieren. Um die Sanierung durchführen zu können, werden Interimsflächen benötigt, die am Standort in Lichtenberg im Erdgeschoss abzubilden sind. Es besteht dort Eigenbedarf. 2. Wann konkret wurden die vorher bestehenden Mietverträge für diese rund 15 Räume im Erdgeschoss gekündigt und mit welcher Begründung? 3. Wie viele verschiedene Mietverträge betraf die Kündigung damals und wie lange liefen diese Verträge bis zur Kündigung durch die BIM? Zu 2 und 3.: Die seinerzeit bestehenden Mietverträge, deren Abschlüsse zwischen den Jahren 2003 und 2006 erfolgten, wurden mit Auslaufen der Vertragslaufzeiten in den Jahren 2010 bis 2014 nicht verlängert beziehungsweise einvernehmlich mit den Mietern beendet. Einerseits entstanden Rechtsstreitigkeiten um die vergaberechtlichen Voraussetzungen der Überlassung von Räumen in der Zulassungsstelle an Schilderprägende ; andererseits ging die BIM GmbH von Eigenbedarf des Landes Berlin aus. 2/2 Dies betraf 10 Verträge; weitere fünf Läden, die mangels Nachfrage nicht vermietet waren, standen seinerzeit bereits leer. 4. Welche Gesamtmieteinnahmen im Jahr wurden aus all diesen Verträgen zuvor erzielt? Zu 4.: Die Mieteinnahmen betrugen beispielhaft im Jahr 2010 ca. 200.000 € jährlich zzgl. Betriebskosten. 5. Ist es zutreffend, dass seit dem Leerstand Einnahmeausfälle von rund einer Millionen Euro zu verzeichnen sind? Wenn ja, wie wird dies vor einem Hintergrund einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung gerechtfertigt? Zu 5.: Die Flächen werden für den Eigenbedarf des Landes Berlin benötigt (s. 1.). Die Gewerbefläche wird zurückgebaut und zukünftig dauerhaft als Bürofläche für landeseigene Zwecke genutzt. 6. Wie beurteilt der Senat aus städtebaulicher Sicht, dass die genannten Versicherungs- und Prägebüros nun in einem Dutzend Bürocontainern auf dem Grünstreifen vor der Tür ihren Tätigkeiten nachgehen , was weder ästhetisch noch vom Arbeitsumfeld her eine Dauerlösung sein kann? 7. Wann genau wurden durch wen wie viele Genehmigungen zur Aufstellung der Blechbuden erteilt und mit welchen Auflagen? 8. Welche Laufzeit haben die Genehmigungen? 9. Welche Einnahmen werden durch die Sondernutzung öffentlichen Grün- oder Straßenlandes im Jahr durch die Containernutzung erzielt? Wer erhält das Geld? Zu 6 bis 9.: Die Container sind – soweit per Internetrecherche erkennbar – nicht auf dem Grundstück Nr. 55 aufgestellt. Bezirksseitig werden keine Sondernutzungserlaubnisse erteilt und auch keine Gebühren für die Containeraufstellung erhoben, weil sich das in Rede stehende Grundstück nicht im Fachvermögen des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin befindet und auch nicht als öffentlichen Straßenland gewidmet ist. Das ist auch geboten, denn die Wirkung der Entscheidung (s. Frage 2/3) würde sich auch auf benachbarte landeseigene Flächen beziehen. 10. Wann wird endlich die Vermietung der leerstehenden Ladenzeile wieder aufgenommen? Zu 10.: Siehe Antwort zu Frage 5. 11. Wann kann konkret mit dem Verschwinden der Blechcontainer dort gerechnet werden? 12. Werden weitere Genehmigungen zur Aufstellung der Blechcontainer erteilt und wenn ja, mit welcher Begründung? Soll künftig das gesamte Umfeld entsprechend zugestellt werden? zu 11. und 12.: Siehe Antwort zu 6. bis 9. Berlin, den 23.05.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen