Drucksache 18 / 18 759 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 06. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2019) zum Thema: Wann bimmelt die Straßenbahn zwischen Adlershof und Schöneweide? und Antwort vom 17. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 759 vom 06. Mai 2019 über Wann bimmelt die Straßenbahn zwischen Adlershof und Schöneweide? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand bei der Verlängerung der Straßenbahn vom WISTA-Gelände Adlershof über den Groß-Berliner Damm zum S-Bahnhof Schöneweide? Welche Verfahrensschritte sind abgearbeitet, welche stehen noch aus? Wie sieht die weitere Zeitschiene dafür aus? Frage 3: Was ist seit Einreichung der Planfeststellungsunterlagen durch die BVG bei der Planfeststellungsbehörde im April 2018 dort an Aktivitäten passiert und wie geht es nun weiter? Frage 6: Wie ist der Bearbeitungsstand beim Planfeststellungsverfahren für die Verkehrslösung Schöneweide, bei der im November 2018 die Unterlagen eingereicht worden sind und wo im Januar/Februar 2019 die öffentliche Auslegung stattfand? Antwort zu 1, 3 und 6: Die Vorhabenträgerin (Berliner Verkehrsbetriebe A.ö.R.) hat mit Datum vom 16. April 2018 den Antrag auf Planfeststellung für das Vorhaben „Straßenbahnneubau Wissenschaftsstadt – Schöneweide, Sterndamm (Adlershof II)“ im Bezirk Treptow- Köpenick von Berlin gestellt. Derzeit befindet sich dieses Vorhaben im Anhörungsverfahren. Die Planunterlagen haben vom 11. Juni 2018 bis 10. Juli 2018 öffentlich ausgelegen. Die Vorhabenträgerin antwortete abschließend mit Schreiben vom 13. Mai 2019 auf die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen. Die Anhörungsbehörde (AHB) hat mit Datum vom 14. Mai 2019 die Erwiderung der Vorhabenträgerin an die Träger öffentlicher Belange und die Einwender versendet und gleichzeitig zum Erörterungstermin eingeladen. Die Durchführung dieses Erörterungstermins am 5. Juni 2019 ist der nächste Verfahrensschritt. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erfolgt die Beschlussbearbeitung durch die Planfeststellungsbehörde. Die Vorhabenträgerin (Berliner Verkehrsbetriebe A.ö.R.) hat mit Datum vom 23. November 2018 den Antrag auf Planfeststellung für das Vorhaben „Verkehrslösung Schöneweide“ im 2 Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin gestellt. Derzeit befindet sich dieses Vorhaben im Anhörungsverfahren. Die Planunterlagen haben vom 28. Januar 2019 bis einschließlich 27. Februar 2019 öffentlich ausgelegen. Der Vorhabenträgerin wurden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen zur Erwiderung übergeben. Derzeit bearbeitet die Vorhabenträgerin die Stellungnahmen und Einwendungen. Frage 2: Welche Gründe gab es dafür, das Bauvorhaben in die zwei Bereiche „Straßenbahnneubau Wissenschaftsstadt – Schöneweide, Sterndamm (Adlershof II)“ und „Verkehrslösung Schöneweide“ aufzuteilen? Welche Bereiche beinhalten die beiden getrennt fortgeführten Planungen? Antwort zu 2: Die Verantwortung für die Aufteilung des Bauvorhabens in zwei Bereiche liegt nicht bei der Planfeststellungsbehörde, sondern bei der Vorhabenträgerin, daher kann der Senat auch keine Aussage zu den Gründen treffen. Der Planfeststellungsbereich für das Vorhaben „Adlershof II“ umfasst den Streckenabschnitt von der Gleisschleife Karl-Ziegler-Straße bis zum Sterndamm mit Einbindung in die dortigen Straßenbahnanlagen. Angrenzend im Sterndamm schließt der Planfeststellungsbereich des Vorhabens „Verkehrslösung Schöneweide“ an. Dieser beginnt an der Einmündung der Straßenbahngleise in die Gleisschleife Schöneweide und endet an der Kreuzung B96a/Brückenstraße. Eine Überschneidung der beiden Planfeststellungsbereiche liegt nicht vor. Frage 4: Welche Einwände wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) konkret vorgebracht? (Bitte um Auflistung) Antwort zu 4: Die drei wesentlichen Punkte der Einwendungen im Verfahren „Adlershof II“ sind: 1) Einwendungen zu den Gutachten. 2) Bemängelung des Wegfalls der Wendemöglichkeiten im Groß-Berliner Damm (GBD). 3) Forderung des uneingeschränkten Vorrangs der Straßenbahn (LSA1-Steuerung); moniert wird diesbezüglich auch eine z.T. falsche Anordnung von Haltestellen an LSA-geregelten Knotenpunkten. Die drei wesentlichen Punkte der Einwendungen im Verfahren „Verkehrslösung Schöneweide“ sind: 1) Falsche Einschätzung der Auswirkungen in der Vorprüfung nach §7UVPG und somit falsches Ergebnis: es wird eine UVP-Pflicht genannt. 2) Die Richtigkeit des Ergebnisses der Variantenuntersuchung wird angezweifelt. 3) Einwendungen zu den Gutachten. Frage 5: 1 Lichtsignalanlage 3 Welche inhaltlichen Punkte hat die BVG bei der im Februar 2019 vorgelegten Erwiderung mit den geänderten Planunterlagen der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung übergeben? (Bitte um Auflistung) Antwort zu 5: Die Vorhabenträgerin hat mit Datum vom 13. Mai 2019 zu allen Einwendungen zum Vorhaben „Adlershof II“ geantwortet. Wesentliche Planänderungen haben sich im bisherigen schriftlichen Verfahren nicht ergeben. Frage 7: Wann wird nach jetzigem Stand mit einem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen sein und wann werden die ersten Straßenbahnen auf der gesamten Strecke zwischen Adlershof und Schöneweide fahren? Antwort zu 7: Nach derzeitigem Stand der Planung zum Vorhaben „Adlershof II“ wird mit der Ausführung der Baumaßnahmen im Jahr 2020 begonnen und eine Inbetriebnahme der Neubaustrecke im Jahr 2021 angestrebt. Berlin, den 17.05.2019 In Vertretung I n g m a r S t r e e s e Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz