Drucksache 18 / 18 761 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 30. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2019) zum Thema: Spandau: Unterkunft Waldschluchtpfad - nachgefragt und Antwort vom 22. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18761 vom 30.04.2019 über Spandau: Unterkunft Waldschluchtpfad - nachgefragt ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Spandau um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: 1. Wie ist der Stand der Dinge beim Umbau der Unterkunft Waldschluchtpfad von einer Erstaufnahmeeinrichtung in eine Gemeinschaftsunterkunft? 3. Mit wie vielen Personen ist die Unterkunft zurzeit belegt? 4. Wird es bei der maximalen Belegung mit 500 Personen bleiben oder hat sich die Planung verändert? Zu 1., 3. und 4.: Der Senat hat ein Ankaufsgutachten erstellt, das seit März 2019 vorliegt. Es wird mit der gegenwärtigen Eigentümerin der Liegenschaft über den Ankauf verhandelt. Da es sich um eine größere Liegenschaft handelt, sind die Verhandlungen sehr aufwendig, so dass die Grundlagenermittlung noch nicht erstellt werden konnte. Die seitens des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) bereits beantragte Umbauplanung sowie die Planung der umfänglich erforderlichen Sanierungen (Vorplanung) können erst umgesetzt werden, wenn das Objekt in das Eigentum des Landes Berlin überführt worden ist. Baurechtlich hat das Objekt Waldschluchtpfad eine maximale Kapazität von 630 Plätzen. Auf Basis der Qualitätsanforderungen des LAF wäre eine Belegung mit 2 maximal 500 Personen möglich. Die genaue Kapazität der geplanten Gemeinschaftsunterkunft ist abhängig von der Vor- und Entwurfsplanung und ihrer Umsetzung, so dass derzeit noch keine weiteren Aussagen hierzu getroffen werden können. Derzeit sind 260 Geflüchtete (Stand: 30. April 2019) in der Aufnahmeeinrichtung untergebracht. Die Unterkunft verfügt über eine Anzahl von Küchen, so dass die dort lebenden Asylbegehrenden die Möglichkeit haben, sich zum Teil selbst zu versorgen. 2. Auf welchen Veranstaltungen wurden die Anrainer über den Stand der Entwicklung informiert? Zu 2.: Auf der Informationsveranstaltung in der Melanchtongemeinde am 12. März 2019 wurden Aussagen zum Umbau des Waldschluchtpfades getätigt. Zudem informiert der Migrationsbeauftragte des Bezirksamtes auf all seinen Veranstaltungen (diverse Austauschrunden, unter anderem auch mit Kladower Anrainern) zum aktuellen Sachstand. 5. Welche Flüchtlingsunterkünfte werden in Spandau aktuell genutzt? (Bitte mit Angabe der jeweiligen maximalen Kapazität und der tatsächlichen Belegung zum Zeitpunkt der Anfrage.) Zu 5.: Zum Zeitpunkt der Anfrage am 30. April 2019 wurden in Spandau folgende sechs Einrichtungen mit folgender Kapazität und tatsächlichen Belegung genutzt: Einrichtungen Kapazität Belegung Waldschluchtpfad Spandauer Straße Pichelswerder Straße Freudstraße Am Oberhafen Rohrdamm 500 374 550 320 245 245 260 339 510 271 216 222 6. Ist eine Erweiterung, Umwandlung oder der Abbau von Flüchtlingsunterkünften in Spandau geplant? Zu 6.: Derzeit wird die Aufnahmeeinrichtung im Askanierring in eine Gemeinschaftsunterkunft umgebaut. Sie soll Anfang 2020 wieder eröffnet werden. Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an Unterbringungsmöglichkeiten für wohnungslose Personen befindet sich die weitere Nutzung von Tempohome- und Container-Standorten aktuell in der Prüfung zwischen Senat und Bezirken. Zur weiteren Nutzung der Unterkünfte Am Oberhafen und Rohrdamm wurde noch keine Entscheidung getroffen. 3 Die zwischenzeitliche Nutzung von Gebäuden der ehemaligen Schmidt-Knobelsdorff- Kaserne als Teil des Ankunftszentrums wurde zum 10.05.2019 aufgegeben. 7. Kann das Bezirksamt Spandau verlässliche Zahlen zum Umzug von Personen aus Spandauer Flüchtlingsunterkünften in eigene Wohnungen angeben? Wenn ja, wie lauten die aktuellen Zahlen? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Hierzu kann wegen fehlender Statistiken keine Aussage getroffen werden. Die Mietsachberatung des LAF unterscheidet in ihrer Statistik zu in Wohnung vermittelten Geflüchteten nicht nach Bezirken. Insgesamt wurden über das Mietsachgebiet des LAF mit Stichtag zum 31. März 2019 447 Menschen mit Fluchthintergrund in Wohnungen vermittelt. 8. Wie ist der aktuelle Stand der ausreisepflichtigen Personen in Berlin? Zu 8.: Zum Stand 30. April 2019 hielten sich nach den Auswertungen aus dem Fachverfahren der Berliner Ausländerbehörde insgesamt 12.343 ausreisepflichtige Personen im Land Berlin auf. Berlin, den 22. Mai 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales