Drucksache 18 / 18 765 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 06. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2019) zum Thema: Personalausstattung der Waffenbehörde und Antwort vom 21. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete June Tomiak (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 18765 vom 06. Mai 2019 über Personalausstattung der Waffenbehörde ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stellen stehen der Waffenbehörde aktuell zur Verfügung. Bitte Vollzeit/Teilzeit ausweisen. Zu 1.: Der Waffenbehörde (LKA 553) stehen derzeit die folgenden Stellen bzw. das folgende Personal zur Verfügung: Dienststelle Beschäftigtengruppe Stellen 2019 (1) Vollzeitäquivalent 2019 (2) Nicht besetzte Stellenanteile LKA 5 Waffenbehörde Beamtinnen und Beamte 21,00 14,175 6,825 Tarifbeschäftigte 2,00 4,50 -2,50 Alle Auswertungen erfolgten ausschließlich auf der Basis der im System IPV zum Stichtag 30.04.2019 hinterlegten Daten und spiegeln den Datenbestand zu diesem Stichtag wider. (1) Einschließlich Stellen des Hauptstadtkapitels (HSK) und unter Berücksichtigung unterjähriger Stellenumsetzungen (2) Angaben mit beurlaubten Dienstkräften und ohne Anwärter und Auszubildende 2. Wie lassen sich diese auf die speziellen Aufgabenbereiche aufschlüsseln? a) Wie viele Stellen und Teams stehen für Vor-Ort-Kontrollen zur Verfügung? b) Wie viele Stellen stehen für Erteilung und Prüfung waffenrechtlicher Erlaubnisse zur Verfügung? c) Welche weiteren Aufgaben gibt es? Bitte Aufgaben auflisten und zuständige Stellen aufschlüsseln. Zu 2. a) und b): Für die Vor-Ort-Kontrollen stehen sechs Stellen zur Verfügung. Derzeit werden für die Vor-Ort-Kontrollen zwei Teams gebildet. Eine Aufschlüsselung von Stellen auf weitere Aufgabenbereiche liegt nicht vor. Zu 2. c): Neben der Zuständigkeit für die Ordnungsaufgaben des Waffenrechts ist LKA 553 für die Erteilung, die Ungültigkeitserklärung und die Einziehung von Jagdscheinen sowie Seite 2 von 3 die Festsetzung der Sperrfrist für die Wiedererteilung von Jagdscheinen und das Verbot der Jagd zuständig. Eine Aufschlüsselung auf Stellen erfolgt nicht. 3. Wie viele der zur Verfügung stehenden Stellen sind aktuell nicht besetzt. Bitte Voll und Teilzeit ausweisen. a) Falls Stellen unbesetzt sind, was wird unternommen um diese Stellen zu besetzen? Bitte Maßnahmen erläutern. b) Falls Stellen unbesetzt sind, ist die Aufgabenerfüllung der Waffenbehörde durch die Nichtbesetzung der entsprechenden Stellen eingeschränkt und falls ja inwiefern? Welche Problematiken ergeben hieraus? Bitte erläutern. Zu 3.: Zur Stellenbesetzung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bei der Waffenbehörde werden temporär verwendungseingeschränkte Dienstkräfte anderer Dienstbereiche der Polizei eingesetzt, die stellentechnisch weiterhin bei ihren Stammdienststellen geführt werden. Daher werden derzeit mehr Tarifbeschäftigte bei der Waffenbehörde verwendet als Stellen vorhanden sind. Zu 3. a): Die folgenden Maßnahmen zur Besetzung freier Stellen wurden bislang initiiert: Insbesondere die Besetzung des Aufgabengebietes „Sachbearbeiter/in Waffenkontrolle “ gestaltet sich schwierig. Bislang wurde dieses Aufgabengebiet dreimal für verbeamtete Dienstkräfte ohne Erfolg ausgeschrieben. Vor dem Hintergrund der landesweit vorgesehenen Wiedereinführung des Vorbereitungsdienstes im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 im nichttechnischen Verwaltungsdienst wird perspektivisch eine personelle Verbesserung bei der Besetzung dieses Aufgabengebietes zu erwarten sein. Um eine zeitnahe personelle Verstärkung der Waffenkontrollgruppe zu erreichen, werden weiterhin der Einsatz von Tarifbeschäftigten in diesem Aufgabenbereich und der zeitlich begrenzte Einsatz von eingeschränkt dienstfähigen Dienstkräften des mittleren Polizeivollzugsdienstes geprüft . Im Rahmen der zuletzt erfolgten Stellenausschreibung für das Aufgabengebiet „Mitarbeiter /in Waffenbehörde“ konnten zwei Dienstkräfte ausgewählt werden, die sich seit dem 2. Mai 2019 in der Erprobung befinden. Für das Aufgabengebiet „Sachbearbeiter/in Waffenbehörde“ konnte ebenfalls eine Dienstkraft ausgewählt werden. Über den Beginn der Dienstaufnahme wird im Einvernehmen mit der abgebenden Dienstbehörde entschieden. Zu 3. b): Im Bereich der Überprüfung der Lagerstätten der Waffenbesitzenden wäre eine höhere Kontrolldichte wünschenswert. Für den übrigen Aufgabenbereich entstehen längere Bearbeitungszeiten bei der Erteilung und Prüfung waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse und der Prüfung der Zuverlässigkeit. Dies zieht vermehrt Sachstandsnachfragen der Bürgerinnen und Bürger nach sich. 4. In anderen Bundesländern, werden für die Vor-Ort-Kontrollen der sicheren Aufbewahrung teilweise (pensionierte) Polizeibeamte eingesetzt. Wie steht der Senat zu dieser Praxis? Bitte erläutern. Zu 4.: Eine Bewertung ist ohne eingehende inhaltliche Betrachtung und Aufarbeitung dieses Ansatzes, der neben den Vor- und Nachteilen auch die unterschiedlichen Aufgaben und Befugnisse von Vollzugspolizei und Ordnungsbehörde zu berücksichtigen hat, nicht möglich. Seite 3 von 3 5. Aus der DS 18-15912 geht hervor, dass 2018 6 Kontrollkräfte für Vor-Ort-Kontrollen (3 Teams à 2 Mitarbeitende) vorgesehen waren, von denen lediglich 3 Stellen besetzt waren. Ist die Annahme korrekt, ausgehend von der Antwort auf Frage 13 der DS 18-15912, dass die Berliner Waffenbesitzer *innen, wenn alle 6 Stellen besetzt wären, im Schnitt etwa alle 22 Jahre mit einer Vor-Ort- Kontrolle zu rechnen hätten? Zu 5.: Rechnerisch ist diese Annahme zutreffend. Jedoch müssen Waffenbesitzende jederzeit mit einer Vor-Ort-Kontrolle rechnen. 6. Wie oft werden Berliner Waffenbesitzer*innen aktuell tatsächlich durchschnittlich mit einer Vor-Ort- Kontrolle kontrolliert? Zu 6.: Aussagen zur tatsächlichen durchschnittlichen Häufigkeit einer Vor-Ort-Kontrolle bei Inhabern von Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern sind nicht möglich. Mit der Einrichtung der Waffenkontrollgruppe 2017 wurde die folgende Anzahl an Kontrollen bei Waffenbesitzenden pro Jahr durchgeführt: Jahr Anzahl Kontrollen 2017 354 2018 406 2019 (1. Quartal) 94 interne Statistik LKA 553, Stichtag 31.03.2019 7. Hält der Senat dieses Kontrollpensum für angemessen? Bitte erläutern. Zu 7.: Eine Erhöhung der Kontrolldichte ist erstrebenswert, gleichwohl müssen Waffenbesitzende bereits jetzt jederzeit mit einer solchen Überprüfung rechnen. Berlin, den 21. Mai 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport