Drucksache 18 / 18 769 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 06. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2019) zum Thema: ITDZ macht nicht mehr digitale Anbindung der beruflichen Schulen und Antwort vom 23. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18769 vom 06. Mai 2019 über ITDZ macht nicht mehr digitale Anbindung der beruflichen Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vor dem Hintergrund, dass der Senat in der Sitzung des Ausschuss für Bildung, Jugend, Familie im Abgeordnetenhaus am 2. Mai 2019 berichtete, dass die Senatsverwaltung mit dem ITDZ eine anderweitige Vereinbarung getroffen habe und damit das ITDZ nicht mehr für die digitale Anbindung der beruflichen Schulen zuständig sein soll, frage ich den Senat: 1. Aus welchen Gründen hat der Senat mit den ITDZ eine anderweitige Vereinbarung zur Anbindung der beruflichen Schulen an Breitband und Versorgung mit W-Lan getroffen? Worin lagen die Probleme? 2. Welchen Inhalt hatte die ursprüngliche Vereinbarung mit dem ITDZ und welchen Teil der Vereinbarung konnte das ITDZ nicht einhalten? Welche Inhalte der Vereinbarung wurden nunmehr abgeändert? Aus welchen Gründen? 3. Sind mit der vorgenannten Änderung der Vereinbarung finanzielle Konsequenzen für das Land Berlin verbunden? Wenn ja, in welcher Höhe? 4. Wurde die Anbindung der beruflichen Schulen anderweitig ausgeschrieben oder wurde freihändig vergeben? 5. Wer wurde ausgewählt? Welche Vertragsbestandteile hat der Vertrag? Welche Summe wird ausgegeben? Welche Leistungen sollen bis wann erfolgen? 6. Zieht die anderweitige Vergabe finanzielle Konsequenzen für das Land Berlin nach sich? Wenn ja, in welcher Höhe? Zu 1. bis 6.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beabsichtigt nach eingehender Prüfung mit dem ITDZ abweichend von den bisherigen Einzelverträgen ein Gesamtangebot für alle beruflichen und zentral verwalteten Schulen für die Breitbandanbindung umzusetzen. Hierzu hat das ITDZ ein Vertragsangebot für die Anbindung der Schulen (edukativer Bereich) vorgelegt, welches am 15.05.2019 unterzeichnet wurde. Der Senat geht hiernach davon aus, dass noch in 2019 die beruflichen und zentralverwalteten Schulen – sofern technisch möglich - mit einem 1 Gbit - Breitbandanschluss ausgestattet werden. Die Verträge zur Breitbandanbindung unterscheiden sich von dem bisherigen Verfahren und Kosten, da die notwendigen Baukosten in den Monatskosten pauschal berücksichtigt werden. Die Dienstleistungen werden durch den Rahmenvertragspartner des ITDZ erbracht und erfordern damit keine direkte Neuausschreibung oder direkte Vergabe, da der unmittelbare Vertragspartner der Senatsverwaltung das ITDZ ist. Berlin, den 23. Mai 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie