Drucksache 18 / 18 774 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 06. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2019) zum Thema: Pauschale Beihilfe für Beamte des Landes Berlin – Teil I und Antwort vom 22. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18774 vom 6. Mai 2019 über Pauschale Beihilfe für Beamte des Landes Berlin – Teil I ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Aus der Sitzung des Senats am 26.03.2019 wurde berichtet, das Land Berlin will die pauschale Beihilfe für Beamte einführen. 1.1 Wie hoch ist nach Kenntnis des Senats die voraussichtliche Anzahl der betroffenen Beamten, die das Angebot in Anspruch nehmen könnten? (z. B. für den Zeitraum 2020-2030) Zu 1.1: Da die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer pauschalen Beihilfe nach dem derzeitigen Planungsstand nicht ausschließlich den in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherten eröffnet werden soll, könnten rein theoretisch alle – auch ehemaligen – Beamtinnen und Beamten dieses Angebot in Anspruch nehmen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich vor allem GKV-Versicherte für die pauschale Beihilfe entscheiden. Derzeit sind mehr als 29.800 originär beihilfeberechtigte Personen entweder nachweislich in der GKV versichert oder haben noch keinen Beihilfeantrag gestellt (sind also vermutlich größtenteils ebenfalls in der GKV versichert). Eine Entwicklungsprognose für die Jahre 2020-2030 ist mangels Erfahrungswerten nicht möglich. 1.2 Welche Daten und/oder Angaben liegen den Annahmen zu Grunde? (Falls vorhanden, bitte um weitere Informationen) Seite 2 von 3 Zu 1.2: Datenbasis für die genannten Zahlen ist das Verfahren Versorgungsadministration (VADM) der Pensionsstelle im Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA) sowie das Beihilfeabrechnungsverfahren (BABSY) der Beihilfestelle. Die weder der Versorgungsstelle noch der Beihilfestelle als Versicherte bekannten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger dürften dennoch in der GKV versichert sein, da auch dieser Personenkreis einer gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt. In der Regel stellen in der GKV Versicherte die ersten Anträge, wenn sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, für die sie Beihilfe erhalten können. Dass eine Versorgungsempfängerin oder ein Versorgungsempfänger , die oder der nicht in der GKV versichert ist, bisher auch noch nie einen Beihilfeantrag gestellt hat, dürfte ausgeschlossen sein. Die aktiven Beamtinnen und Beamten können mit der Personalstatistik abgeglichen werden. Das Delta derer, deren Versicherungsart nicht bekannt ist (rd. 11.500), wäre, aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht, zu etwa 10 % der privaten Krankenversicherung (PVK) zuzurechnen (da relativ neu eingestellte Dienstkräfte möglicherweise noch keine Beihilfeanträge gestellt haben), zu 90 % jedoch der GKV. 2. Wie viele Beamte des Landes Berlin waren bzw. sind nach Kenntnis des Senats im Jahr 2018 und 2019 freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und wie viele Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV)? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Zu 2.: Zum Stichtag 12.12.2018 sind der Beihilfestelle im Abrechnungsverfahren 2.764 aktive beamtete Dienstkräfte in der GKV bekannt. Eine rückwirkende Erhebung für das Jahr 2018 ist aufgrund der Erfassungsart nicht möglich. Mit einer PKV wurden 2018 57.164 (Stichtag 13.12.2017) und 2019 55.294 (Stichtag 12.12.2018) aktive beamtete Dienstkräfte erfasst. Zum Stichtag 01.05.2019 waren 12.984 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nachweislich in der GKV versichert. Eine rückwirkende Erhebung für das Jahr 2018 ist aufgrund der Erfassungsart nicht möglich. In der PKV befanden sich 2018 43.852 (Stichtag 13.12.2017) und 2019 44.172 (Stichtag 12.12.2018) Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. 3. Wie hat sich nach Kenntnis des Senats die Anzahl der neuen Beamten entwickelt, die sich im Zeitraum 2010 bis 2019 für eine Mitgliedschaft in der PKV entschieden haben? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln). Zu 3.: Eine jahresbezogene Entwicklungsdarstellung ist nicht möglich, da das Datum der erstmaligen Versicherung nicht erfasst wird. Bekannt werden die Fälle, unabhängig vom Datum des Eintritts der oder des Berechtigten in den Dienst des Landes Berlin, mit ihrer ersten Antragstellung. Die Gesamtentwicklung der aktiven Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in einer PKV stellt sich für die Jahre 2010 bis 2019 nach den Daten der Beihilfestelle wie folgt dar: Seite 3 von 3 Jahr Aktive Beamte in PKV VE in PKV 2010 65.610 32.197 2011 64.935 33.413 2012 63.281 35.302 2013 61.526 37.132 2014 60.233 38.825 2015 59.084 40.321 2016 57.890 42.189 2017 57.164 43.852 2018 55.294 44.172 4. Wie hat sich nach Kenntnis des Senats die Anzahl der neuen Beamten entwickelt, die sich im Zeitraum 2010 bis 2019 freiwillig für eine Mitgliedschaft in der GKV entschieden haben? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln ). Zu 4.: Eine solche Erhebung ist nicht möglich. Dies beruht nicht nur auf der Erfassungsart, sondern auch darauf, dass die Versicherung in der GKV in der Regel erst mitgeteilt wird, wenn erstmalig ein Antrag auf Beihilfe zu Pflegekosten oder auf ergänzende Beihilfe gestellt wird. 5. Welche versicherungs-/gesundheitsrelevanten Angaben bzw. Daten [insbesondere Anzahl der mitversicherten Familienmitglieder, Besoldungsgruppen (einfacher, mittlerer, gehobener, höher Dienst, B, C), Berufsstatus (berufstätig/pensioniert), Krankheitsrisiken bzw. Morbiditätsangaben] liegen dem Senat zu den Fragen/Antworten 3 und 4 vor? Zu 5.: Diagnosen oder konkrete gesundheitsrelevante Aspekte werden nicht im System hinterlegt. Daten zu Angehörigen sind nicht generell, sondern nur im Bedarfsfall und auch nicht erhebungsfähig hinterlegt. Da sie nicht mit dem Einnahmenbegriff der Beihilfeverordnung korrespondieren , sind auch die Besoldungsgruppen nicht zu hinterlegen. Eine Aufschlüsselung nach Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sowie nach aktiven Dienstkräften wurde bei der Beantwortung der jeweiligen Teilfragen vorgenommen . Berlin, den 22. Mai 2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen