Drucksache 18 / 18 776 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 06. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2019) zum Thema: Pauschale Beihilfe für Beamte des Landes Berlin – Teil III und Antwort vom 21. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18776 vom 6. Mai 2019 über Pauschale Beihilfe für Beamte des Landes Berlin – Teil III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die gesamten Beihilfeaufwendungen seit dem Jahr 2010 für das Land Berlin entwickelt? (Bitte, falls möglich, nach Beihilfeaufwand, nach Anzahl der aktiven, der nicht-aktiven, der PKV- und GKV- Beihilfeempfänger sowie nach Jahren aufschlüsseln) Zu 1.: Die Entwicklung der Beihilfeausgaben des Landes Berlin ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Jahr Anzahl Beamte Anzahl Versorgungsempf . Beamte PKV Beamte GKV Versorgungsempf . PKV Versorgungsempf .GKV 2010 74.998 53.274 148.523.795 € 419.041 € 153.294.542 € 1.606.121 € 2011 74.500 53.805 154.206.057 € 423.578 € 169.865.472 € 1.649.714 € 2012 73.418 55.340 146.785.901 € 392.271 € 169.610.018 € 1.560.363 € 2013 72.156 56.729 145.181.217 € 396.328 € 182.453.101 € 1.469.019 € 2014 71.593 57.965 148.138.912 € 353.834 € 197.954.520 € 1.425.246 € 2015 71.743 59.243 144.934.014 € 356.453 € 205.624.021 € 1.358.245 € 2016 71.893 60.796 148.969.290 € 334.688 € 224.432.423 € 1.526.472 € 2017 67.210 61.416 144.619.494 € 225.423 € 237.226.780 € 843.644 € 2018 66.832 62.449 144.426.577 € 113.370 € 259.760.106 € 528.340 € Seite 2 von 3 Hinweis: Quelle für die vorgenannten Personenzahlen ist das Beihilfeabrechnungsverfahren (BABSY). Das bedeutet, dass die Zahl der (ggf. ehemaligen) Dienstkräfte nur diejenigen abbildet, die der Beihilfestelle in irgendeiner Weise bekannt geworden sind. 2. Welche ökonomischen Berechnungen wurden im Rahmen der Prüfung der Umsetzbarkeit und der Folgenabschätzungen des Vorhabens durchgeführt? (Bitte um ausführliche Beantwortung der Frage) 3. Welche finanziellen Auswirkungen werden voraussichtlich mit der Einführung der pauschalen Beihilfe für das Land Berlin erwartet? 4. Welcher jährlicher Beihilfeaufwand steht einer Nicht-Einführung gegenüber? (z. B. für 2020 bis 2030) 4.1 Kann eine finanzwirtschaftliche Kosten-Nutzen-Relation zwischen der Umsetzung oder nicht des Vorhabens hergestellt werden? In welchem Verhältnis stünden die Kosten (Beihilfeaufwendungen und sonstige) einer Einführung zu denen einer Nicht-Einführung der pauschalen Beihilfe für das Land Berlin? 5. Inwiefern kann ein volkswirtschaftlicher Vorteil dem Aufwand des einzuführenden Modells gegenübergestellt werden? Zu 2. bis 5.: Zwecks Einführung der pauschalen Beihilfe ist eine Änderung des § 76 Landesbeamtengesetz (LBG) geplant. Ein Gesetzesvorhaben muss u.a. Angaben zu Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen, Gesamtkosten, den Haushaltsplan und die Finanzplanung enthalten. Das Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe wird derzeit noch erarbeitet. Eine erste Kostenschätzung ist dem Bericht der Senatsverwaltung für Finanzen vom 07.03.2019, „Konzept für die Schaffung von Möglichkeiten des Übergangs bzw. Eintritts von Beamten in die gesetzlichen Krankenkassen unter Berücksichtigung der Erfahrungen von Hamburg – Folgebericht“ (Berichtsauftrag aus der 42. Sitzung des Hauptausschusses am 16.01.2019 und gemäß Auflage A. 18 und A. 5 – Drucksache 18/0700 zum Haushalt 2018/19) zu entnehmen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass sich die mit dem Gesetz anfangs entstehenden Mehrkosten langfristig amortisieren werden, da bei Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern die Kosten der individuellen Beihilfe diejenigen der Pauschale erheblich übersteigen. 6. Welche wohlfahrtsökonomische Auswirkungen sind mit Bezug auf die PKV, GKV und die Gesundheitswirtschaft für den Standort Berlin voraussichtlich zu erwarten? 7. Inwiefern kann das pauschale Beihilfemodell als eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation aller Beteiligten verstanden werden, d. h., der gesamten Versichertengemeinschaft der PKV und GKV, und woraus ergibt sich die Verbesserung? (Bitte um detaillierte Ausführungen) Zu 6. und 7.: Besondere ökonomische Auswirkungen für den Standort Berlin mit Bezug auf private Krankenversicherung (PKV), gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Gesundheitswirtschaft sind nicht zu erwarten, da die Aufwendungen für die Krankenbehandlung in Abhängigkeit von den getroffenen Individualentscheidungen der Beamtinnen und Beamten nur auf andere Kostenträger verlagert werden. Das Modell leistet mit der Einführung der Wahlfreiheit für den betroffenen Personenkreis einen Beitrag zu einer auch finanziell für die Einzelne und den Einzelnen tragbareren bedarfsgerechteren Versorgung. 8. Die Anzahl der aktiven Beamten in Berlin in der GKV wird auf 9.000 geschätzt, diejenige der Versorgungsempfänger in der GKV auf 17.500. Seite 3 von 3 8.1 Von welchem Verwaltungsaufwand wird bei der Umsetzung der Einführung der pauschalen Beihilfe ausgegangen und wie hoch wird dieser voraussichtlich beziffert? Zu 8.1: Der Verwaltungsaufwand dürfte sich erhöhen, da vollständig neue Antrags-, Bewilligungsund Auszahlungsverfahren entwickelt werden müssen, die dem bisherigen Verfahren hinzutreten . Dem wird auch voraussichtlich keine signifikante Minimierung des bisherigen Arbeitsaufkommens in der Beihilfestelle gegenüberstehen, insbesondere da die individuellen Pflegekosten der in der GKV Versicherten zu 50% beihilfefähig sind und auch bleiben. Der Anteil der zusätzlichen Leistungsanträge von GKV-Versicherten, die die Beihilfestelle im Bereich der Krankenversicherung bearbeitet, liegt derzeit bei weniger als 1% des Gesamtaufwandes der Beihilfenstelle. 8.2 Inwiefern kann ausgeschlossen werden, dass die Umsetzung des Vorhabens zu mehr Bürokratie und zur Entstehung von Doppelstrukturen führen wird? zu 8.2: Bei der Gestaltung und Beschreibung der zukünftigen Geschäftsprozesse wird hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen sein. 8.3 Ist der Prozess der Besetzung der neuen Stellen sowie der Einarbeitungsprozess des Referates VB-B des Landesverwaltungsamts abgeschlossen? Zu 8.3: Die Beihilfestelle steht wie alle Verwaltungen des Landes Berlin vor der Herausforderung der Gewinnung von neuen leistungsfähigen und engagierten Dienstkräften. Sie steht jedoch ebenso in einem kontinuierlichen und beständigen Personalgewinnungsprozess , bei dem die Einarbeitungsverläufe verstetigt und zuverlässig sind und das bereits vorhandene Personal nicht überlastet wird. 9. Wie beurteilt der Senat die Aussage, dass für den Erhalt und Ausbau des Gesundheitswesens sowohl die GKV als auch die PKV notwendig sind? Warum? Zu 9.: Das deutsche Krankenversicherungssystem hat sich im Hinblick auf die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung als funktionierendes System bewährt. Das schließt nicht aus, dass im Hinblick auf aktuelle und künftige Herausforderungen zur weiteren Steigerung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitsversorgungssystems Änderungen und Korrekturen erforderlich sind. Berlin, den 21. Mai 2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen