Drucksache 18 / 18 782 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 30. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2019) zum Thema: Waldbrandgefahr im Köpenicker Forst – Wie gut ist Berlin gerüstet? und Antwort vom 22. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18 782 vom 30. April 2019 über Waldbrandgefahr im Köpenicker Forst – Wie gut ist Berlin gerüstet? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt der Senat derzeit die Gefahr von Waldbränden im Köpenicker Forst ein? Antwort zu 1: Die Gefahr von Waldbränden war bis Ende der 20. Kalenderwoche aufgrund der langanhaltenden trockenen Witterung (Dürre im vergangenen Sommer bis Anfang Dezember 2018 und Niederschlagsdefizite im Winter/Frühjahr 2019) hoch. Durch die zwischenzeitlichen Niederschläge in der 21. Kalenderwoche ist die Waldbrandgefahr gesunken, allerdings wird sie auch künftig bei trockener Witterung wieder deutlich ansteigen. Das Risiko von großen Waldbrandereignissen wird dagegen als eher gering eingeschätzt. Dies beruht auf vielen verschiedenen Faktoren, u.a. spielen zunehmende Anteile von Laubbäumen in den Wäldern sowie eine hohe Besucher- und damit Überwachungsdichte eine wichtige Rolle. Frage 2: Welche Maßnahmen werden und wurden präventiv getroffen um Waldbrände im Köpenicker Forst zu verhindern und einzudämmen? Antwort zu 2: Der Berliner Wald zeichnet sich durch einen hohen und weiter zunehmenden Anteil beigemischter Laubbäume und großen Strukturreichtum aus. Beides sind Faktoren, die bezüglich der Brandgefahr deutlich risikominimierend wirken. Die Entwicklung von Mischwäldern – insbesondere auch im Köpenicker Forst – wird konsequent vorangetrieben. 2 In den letzten 3 Jahren wurden ELER-Fördermittel genutzt, um den Zustand der Waldwege im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes im Sinne einer besseren Befahrbarkeit für Feuerwehr und Einsatzfahrzeuge deutlich zu verbessern und damit eine schnellere Erreichbarkeit von möglichen Brandorten sicherzustellen. Feuerlöschbrunnen werden an verschiedenen Stellen in Waldflächen der Berliner Forsten unterhalten. In bestimmten Bereichen, z.B. entlang der Bahnstrecke Rahnsdorf-Erkner, werden vegetationsfreie sogenannte Wundstreifen unterhalten, die eine Ausbreitung von Feuer in die angrenzenden Waldbestände deutlich erschweren. Frage 3: Welche Optionen gibt es im Brandfall hinsichtlich der Löschwasserzufuhr im Köpenicker Forst? (Aufstellung erbeten.) Antwort zu 3: Ein Brandereignis in dem Bereich wird gemäß aktueller Alarm- und Ausrückeordnung mit einem erweiterten Einsatzmittelaufgebot (z.B. Material + Personal) beschickt. Werden vor Ort weitere taktische Einheiten benötigt, kann die Einsatzleitung entsprechende Kräfte nachalarmieren. Hierzu zählen bspw. weitere Löschhilfeleistungsfahrzeuge (LHF), Tanklöschfahrzeuge (TLF) und Schlauchwagen, Löschfahrzeuge (LF) mit Tragkraftspritze (TS), Löschboot und Mehrzweckboot. Eine Löschwasserzufuhr kann mit Pumpen der Feuerwehr aus offenen Gewässern (bspw. Müggelsee, Dahme, Seddinsee etc.) oder aus Löschwasserbrunnen / Saugstellen hergestellt werden. Eine weitere Möglichkeit besteht in der herkömmlichen Wasserentnahme aus dem Hydrantennetz. Im Falle einer unzureichenden Löschwasserzufuhr/Löschwasserversorgung kann die Feuerwehr durch mehrere Tanklöschfahrzeuge einen sog. Pendelbetrieb herstellen. Die o.g. Löschwasserbrunnen werden im Köpenicker Forst wie auch in anderen Berliner Waldgebieten von den Berliner Forsten vorgehalten. Die Lage dieser Löschwasserbrunnen sind in kartografischer Form der Berliner Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Frage 4: Welche Rolle spielen Brunnenanlagen bei der Brandbekämpfung im Köpenicker Forst und sind diese in ausreichen-dem Maße vorhanden? (Aufstellung nach Standorten erbeten.) Antwort zu 4: Bei Brunnenanlagen ist zwischen Trinkwasserbrunnen der Berliner Wasserbetriebe und Löschwasserbrunnen der Berliner Forsten zu unterscheiden, da nur letztere für die Brandbekämpfung bedeutsam sind. Aus Sicht des Bereiches Löschwasserversorgung sind die Saugstellen im Berliner Forst existentiell, um im Fall eines Waldbrandes die Löschwasserversorgung schnell und zielgerichtet zu gewährleisten. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden offenen Gewässer und der Wasserversorgung durch Unterflurhydranten, die sich zum Teil an den die Waldflächen querenden Straßen befinden, wird die Anzahl und Verteilung der Brunnenanlage als ausreichend angesehen. Eine Aufstellung der Standorte ist beigefügt (s. Anlage). Die von den Berliner Forsten vorgehaltenen Löschwasserbrunnen werden aufgrund einer vertraglichen Regelung mit der Berliner Feuerwehr jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft. 3 Frage 5: Welchen Investitionsbedarf gibt es derzeit im Hinblick auf die Löschwasserzufuhr sowie die Brunnenanlagen im Köpenicker Forst? (Aufstellung erbeten.) Antwort zu 5: Die Saugstellen in den Wäldern Berlins gehören den Berliner Forsten und sind nicht Teil der Berliner Feuerwehr. Für ca. 65% dieser Saugstellen hat der Vorbeugende Brandschutz Verträge geschlossen, welche die jährlichen Überprüfungen der Brunnen gewährleisten sollen. Welche das im Detail sind, ist aus der anhängigen Tabelle zu entnehmen. Die Berliner Forsten sehen neben der laufenden Unterhaltung der bestehenden Saugstellen und den zu Frage 2 beschriebenen Maßnahmen derzeit keinen weiteren Investitionsbedarf. Ein Investitionsbedarf zu ermitteln, ist der Berliner Feuerwehr nicht möglich. Frage 6: Wie oft wird die Funktionalität der Löschwasserzufuhr sowie der Brunnenanlagen geprüft bzw. gewartet? (Aufstellung der Überprüfungen für die letzten fünf Jahre erbeten.) Antwort zu 6: Die Löschwasserbrunnenanlagen bzw. Saugstellen im Köpenicker Forst müssen wie folgt geprüft werden: Saugbrunnen einmal jährlich Tiefspiegelbrunnen zweimal jährlich (Brunnen mit zusätzlicher Elektro- bzw. Turbinentauchpumpe). Bis 2016 wurden die Prüfungen händisch erfasst und nicht digital dokumentiert. Seit 2016 werden diese Brunnenanlagen digital erfasst und die Daten in einer Excel-Liste gepflegt (s. Anhang). Die Berliner Feuerwehr prüft diese Saugstellen und gibt die Ergebnisse an die Forstämter weiter, hat jedoch keinen Einfluss auf die Erhaltung der Tauglichkeit und nötige Reparaturen. Frage 7: In wie vielen Fällen mussten die Berufsfeuerwehr sowie die Freiwillige Feuerwehr in den letzten fünf Jahren zu Waldbränden im Köpenicker Forst ausrücken? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Antwort zu 7: Einsätze im Bereich des Forstamtes Köpenick: Jahr Anzahl 2014 5 2015 7 2016 3 2017 0 2018 8 gesamt: 23 4 Frage 8: In wie vielen Fällen von Waldbränden im Köpenicker Forst kann in den letzten fünf Jahren von Brandstiftung ausgegangen werden? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Antwort zu 8: Grundsätzlich ist eine natürliche Entzündung z. B. durch Blitzschlag als äußerst seltenes Ereignis anzusehen. In den allermeisten Fällen muss bei Waldbränden zumindest von Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Konkrete Daten dazu werden nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vorgehalten, daher erfolgt die Beantwortung der Fragen auf Basis der Verlaufsstatistik DataWarehouse Führungsinformation (DWH-FI). Im DWH-FI wird stets der tagesaktuelle Stand der im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) enthaltenen Daten abgebildet. Daher unterliegt der Datenbestand durch die Vorgangsbearbeitung fortlaufenden Änderungen, sodass ggf. vorliegende frühere Erhebungen mit den aktuellen Recherchen nicht vergleichbar sind. Der Köpenicker Forst liegt ausschließlich im Bereich des Polizeiabschnitts 66. Für den erfragten Bereich ergeben sich folgende Brandstiftungsdelikte: Tatörtlichkeit 2014 2015 2016 2017 2018 Landschafts-, Natur- oder Wasserschutzgebiet 1 Waldgebiet 5 8 5 1 16 Gesamt 6 8 5 1 16 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche vom 16. Mai 2019 Berlin, den 22.05.2019 In Vertretung S t e f a n T i d o w Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 5 Anlage 6