Drucksache 18 / 18 783 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 30. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2019) zum Thema: Polizei Berlin - Geblockt: Sperrfrist der Polizei Berlin bei Wechsel in ein anderes Bundesland (III) und Antwort vom 21. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18783 vom 30. April 2019 über Polizei Berlin – Geblockt: Sperrfrist der Polizei Berlin bei Wechsel in ein anderes Bundesland (III) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Länderwechsel-Anträge befinden sich derzeit in der laufbahnrechtlichen Prüfung bzw. in der Prüfung zur gesundheitlichen Eignung durch die Polizei Berlin? Zu 1.: Bei der Koordinierungsstelle für Versetzungen der Polizei Berlin liegen aktuell 38 Versetzungsanträge von auswärtigen Polizeivollzugsdienstkräften nach Berlin vor. Davon befinden sich mit Stichtag 13. Mai 2019 aktuell 15 Versetzungsanträge in der Prüfung . Diese Prüfung beinhaltet auch die Überprüfung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und der gesundheitlichen Eignung der Versetzungsinteressierten. Von Berliner Polizeivollzugsdienstkräften liegen derzeit 239 Anträge für einen Wechsel in ein anderes Bundesland oder zum Bund vor. 2. Wie oft ist die Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Auftrag des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“ der Innenministerkonferenz seit September 2018 zusammengekommen und wie ist der aktuelle Sachstand bzw. welche Fortschritte hinsichtlich des Länderwechsel-Modells haben sich dabei bezüglich des aktuellen Versetzungsverfahrens bisher abgezeichnet? (Aufstellung aller vergangenen und geplanten Sitzungen der Arbeitsgruppe, zumindest aber des Terminzyklus erbeten.) Zu 2.: Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) „Länderübergreifende Versetzungen“ tagte am 27. und 28. Juni 2018 sowie am 7. und 8. November 2018. Der Arbeitskreis II „Innere Sicherheit“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe in seiner Sitzung am 10. und 11. April 2019 zur Kenntnis genommen. In diesem Bericht ist die BLAG zum Ergebnis gekommen, dass sich das bisherige Versetzungsverfahren grundsätzlich bewährt hat und auch im Vergleich mit anderen Versetzungsverfahren - wie etwa dem länderübergreifenden Lehrertauschverfahren - kein Erfordernis einer grundlegenden Überarbeitung besteht. Die BLAG hat sich dafür ausgesprochen, am bisher beste- Seite 2 von 2 henden Tauschverfahren als Grundprinzip für das dienstherrenübergreifende Versetzungsverfahren nach § 15 BeamtStG festzuhalten, besondere familiäre Härtefälle angemessen zu berücksichtigen und entsprechenden Versetzungsgesuchen in einer Einzelfallentscheidung nachzukommen, auch wenn aktuell kein passendes Tauschgesuch vorliegt. Des Weiteren hat sich die BLAG dafür ausgesprochen, dass sich die Dienstherren auch weiterhin dem Prinzip der Solidarität verpflichten (z.B. Verzicht auf Raubernennungen) und empfohlen, das Versetzungsverfahren für die betroffenen Dienstkräfte noch transparenter zu gestalten. Durch jährliche Arbeitstreffen der jeweiligen , für die länderübergreifenden Versetzungsverfahren zuständigen Koordinierungsstellen sollen weitere Optimierungsmöglichkeiten erkannt und Verfahrensabläufe verdichtet sowie größere Ringtauschmöglichkeiten identifiziert und realisiert werden . Das nächste Treffen der Koordinierungsstellen ist für Herbst 2019 vorgesehen. 3. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass auf Tauschbörsen bisweilen sogenannte „Tausch- Prämien“ gefordert werden, bei denen Berliner Beamt/innen hohe Summen (bis zu 8.000 Euro) an potenzielle Tauschpartner aus anderen Bundesländern zahlen sollen und wie viele solcher Fälle sind der Polizei Berlin seit 2010 bekannt geworden? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) 4. Sind diese Prämienforderungen rechtens und wenn nicht, welche Möglichkeiten hat die Polizei Berlin , um solchen „Prämien-Deals“ Einhalt zu gebieten bzw. sie gänzlich zu unterbinden? 5. In wie vielen Fällen wurden solche „Prämien-Deals“ seit 2010 geahndet? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 3., 4. und 5.: Weder bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport noch bei der Polizei Berlin ist ein derartiger Fall bekannt geworden. Sollte ein solcher Fall bekannt werden, wird geprüft, wie mit einem entsprechenden Verhalten umzugehen ist. Ein entsprechendes Verhaltens auswärtiger Dienstkräfte müsste dabei durch die jeweiligen Heimatdienstbehörden überprüft werden. Berlin, den 21. Mai 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport