Drucksache 18 / 18 784 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 30. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2019) zum Thema: Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen in der Wendenschloßstraße in Köpenick in 2019 - 2020 und Antwort vom 22. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18784 vom 30. April 2019 über Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen in der Wendenschloßstraße in Köpenick in 2019 - 2020 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow- Köpenick sowie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wurden in der Antwort entsprechend eingearbeitet. Frage 1: Welche Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen sind in der Wendenschloßstraße an der Fahrbahn für Fahrzeuge sowie Fahrräder und/oder Parktaschen, an den Straßenbahnschienen und Oberleitungen/Fahrdrähten, Gas- und Stromleitungen sowie Wasserleitungen und Abwasserkanälen für die Jahre 2019 und 2020 geplant? (Aufstellung nach Monaten erbeten.) Antwort zu 1: Der Bezirk Treptow-Köpenick plant zurzeit keine Straßenbaumaßnahmen in der Wendenschloßstraße. Für 2019 sind seitens der Berliner Verkehrsbetriebe BVG die Gleiserneuerung des zweiten Gleises zwischen Lienhardweg und Ekhofstraße, die Haltestellensanierung in der Gleisschleife und der barrierefreie Neubau der Haltestelle Müggelbergallee (stadtauswärts) im Zeitraum vom 01.09.2019 bis 15.12.2019 geplant. Für 2020 sind die Gleiserneuerung der Gleise zwischen Charlotten- und Pritstabelstraße, der barrierefreie Neubau bzw. Umbau von sechs Straßenbahn-Haltestellen sowie Instandhaltungsarbeiten zwischen Müggelheimer Straße und Luisenstraße im Zeitraum vom 25.05.2020 bis 28.09.2020 geplant. Seitens der Verkehrslenkung Berlin (VLB) sind für folgende, momentan laufende Baumaßnahmen verkehrsrechtliche Anordnungen erteilt worden: 2 a) Bau einer Trinkwasserleitung und eines Schmutzwasserkanals Wendenschloßstraße Nr. 233-245 - Bauzeit 29.04. – 30.06.2019 - Gegenverkehrsregelung mittels provisorischer Lichtzeichenanlage b) Erneuerung einer Schmutzwasserleitung inkl. Hausanschlüssen Wendenschloßstraße Nr. 404-440 - Bauzeit 06.05. – 15.11.2019 - Sperrung des Tram-Verkehrs und Einrichtung eines Schienenersatzverkehr (SEV) - Vollsperrung (Anliegerverkehr Richtung Norden als Einbahnstraße frei) Umleitung des motorisierten Individualverkehrs und des SEV über Ekhofstraße – Grüne Trift – Dregerhoffstraße bzw. Zur Nachtheide Frage 2: Welche Einschränkungen ergeben sich durch die einzelnen Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen zum einen für den Individualverkehr und zum anderen für den ÖPNV und für welche Maßnahmen wird es Ersatzverkehr geben müssen? (Aufstellung nach Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen erbeten.) Antwort zu 2: Der Straßenbahnbetrieb wird nach Aussage der BVG für die Maßnahme in 2019 außer Betrieb genommen. Es wird ein Schienenersatzverkehr mit Omnibussen eingerichtet, der wie der Individualverkehr eine Einbahnstraßenregelung erfahren wird. Durch Baumaßnahmen an den Straßenbahngleisen auf dem Schloßplatz ergibt sich für die Baumaßnahme in 2020 eine Straßenbahnsperrpause, die dann auch in der oberen Wendenschloßstraße ausgenutzt wird. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Individualverkehr können noch keine genauen Aussagen getroffen werden, da die erforderliche Absperr- und Umleitungsmaßnahmen erst mittels der zu erteilenden verkehrsrechtlichen Anordnung festgelegt werden. Es ist aber erfahrungsgemäß bei solchen Baumaßnahmen auch mit Einschränkungen des Individualverkehrs zu rechnen. Bauherren und die beteiligten Behörden sind aber bemüht, diese möglichst gering zu halten. Frage 3: Mit welchem Ergebnis sind die Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen im Hinblick auf die ohnehin angespannte Verkehrssituation in Köpenick (u.a. durch die Vollsperrung der Salvador-Allende-Brücke) neu bewertet worden und fanden in diesem Zusammenhang Verschiebungen von Maßnahmen statt? (Wenn ja, welche? Aufstellung erbeten.) Antwort zu 3: Für den in verkehrlicher Abhängigkeit zur Salvador-Allende-Brücke stehenden Abschnitt der Wendenschloßstraße zwischen Salvador-Allende-Straße und Müggelheimer Straße liegen der VLB zurzeit keine Anträge auf die Erteilung verkehrsrechtlicher Anordnungen vor. Die der VLB bekannten, unter 2. genannten Baumaßnahmen, liegen südlich der Müggelheimer Straße und stehen in keiner verkehrlichen Abhängigkeit zur Sperrung der Salvador-Allende-Brücke. 3 Frage 4: Haben die Berliner Wasserbetriebe mittlerweile einen Antrag bei der Verkehrslenkung Berlin zur Einrichtung einer Baustelle zur Erneuerung von insgesamt 500 Metern Abwasserkanälen eingereicht und wann genau ging dieser Antrag ein? Antwort zu 4: Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zu der unter 2. b) genannten Baumaßnahme der Berliner Wasserbetriebe wurde durch das bauausführende Unternehmen am 03.04.2019 bei der VLB gestellt. Frage 5: Wann ist mit der Bewilligung des Antrags zur Errichtung einer Baustelle der Berliner Wasserbetriebe in der Wendenschloßstraße zu rechnen? Antwort zu 5: Die verkehrsrechtliche Anordnung der VLB wurde am 29.04.2019 erteilt. Frage 6: Wann und mit welchem zeitlichen Vorlauf werden die Berliner Wasserbetriebe die Anwohner/innen über ihre geplanten Maßnahmen in der Wendenschloßstraße informieren? Antwort zu 6: Die Anwohnenden müssen durch den Straßenbaulastträger bzw. durch den Bauherren rechtzeitig in geeigneter Form über die geplanten Baumaßnahmen informiert werden. Dies wird durch entsprechende Auflagen und Nebenbestimmungen in den behördlichen Genehmigungen und Anordnungen festgelegt. Frage 7: Können die Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe mit möglichen geplanten Baumaßnahmen anderer Träger (wie z.B. Energieversorger oder BVG) kombiniert und damit zeiteffizienter durchgeführt werden? (Wenn ja, mit welchen Maßnahmen? Falls nicht, warum nicht?) Antwort zu 7: Dies ist grundsätzlich möglich. Diese Koordinierung obliegt dem jeweils zuständigen Straßenbaulastträger. Darüber, ob dies im vorliegenden Fall bereits erfolgt ist, liegen keine Kenntnisse vor. Frage 8: Wie hoch werden die Kosten für den überflüssigen Schienenersatzverkehr seit dem 01.04.2019 sein, ehe die Baustelle der Berliner Wasserbetriebe tatsächlich eingerichtet und in Betrieb genommen wird und wer wird diese Kosten tragen? (Aufstellung erbeten.) 4 Antwort zu 8: Die Berliner Wasserbetriebe werden die Kosten für den gesamten Schienenersatzverkehr übernehmen. Berlin, den 22.05.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz