Drucksache 18 / 18 786 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hendrikje Klein (LINKE) vom 09. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2019) zum Thema: Start der neuen Grundschule in der Sewanstraße 43 und Antwort vom 21. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Hendrikje Klein (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18786 vom 09. Mai 2019 über Start der neuen Grundschule in der Sewanstraße 43 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie gestaltet sich der Baufortschritt? Wann ist die Turnhalle voraussichtlich fertig? Wann ist das Schulgebäude voraussichtlich fertig? Zu 1.: Die Grundschule mit Sporthalle wird voraussichtlich im Januar 2020 baulich fertiggestellt. 2. Gibt es eine Bauverzögerung? Wenn ja, warum und um wie viel Zeit? Zu 2.: Nein. 3. Wurden Schadstoffe im Boden gefunden? Wenn ja, welche und beeinträchtigen diese nach Fertigstellung die Nutzer*innen der Schule und der Freiflächen? Zu 3.: Es wurden mit Schadstoffen belastete Bestandsböden vorgefunden, die aktuell fachgerecht entsorgt werden. 4. Ab wann können voraussichtlich Schüler*innen diese Schule besuchen? Zu 4.: Die Übergabe des Schulgebäudes und der Sporthalle erfolgt voraussichtlich im Februar 2020. 5. Wie wird der zukünftige Einzugsbereich der neu gegründeten Schule voraussichtlich sein und wann wird dieser festgelegt? Zu 5.: Der Einzugsbereich wurde zum Schuljahr 2020/21 gebildet. Es wurden Wohnblöcke aus den derzeitigen Einzugsbereichen der 11G08, 11G11, 11G16, 11G23 und 11G31 dem neu gebildeten Einzugsbereich der 11G35 zugeordnet. Dabei wurden die altersangemessenen Schulwege beachtet. Derzeitig finden die Anhörungsverfahren zur Neubildung und Veränderung von Einzugsbereichen mit den betroffenen Schulkonferenzen statt. Nach erfolgten Anhörungen der Schulkonferenzen findet die Anhörung des Bezirksschulbeirates statt sowie wird im Anschluss ein BA-Beschluss zur Veränderung der Einzugsbereiche gefasst und der BVV zu Kenntnis gegeben. 6. Nach welchem Verfahren wird die Schule wann den Betrieb aufnehmen? Werden erstmal nur erste Klassen aufgenommen? Zu 6.: Die Grundschule 11G35 wurde zum Schuljahr 2019/2020 neu gegründet und wird in diesem Schuljahr auch erstmals Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Es ist geplant, vier 1. Klassen zu eröffnen. Da das neue Schulgebäude in der Sewanstr. 43 nicht zum Schuljahresbeginn bauseitig übergeben wird, erfolgt die Aufnahme der Schulanfängerinnen und Schulanfänger vorübergehend in einem anderen Schulgebäude in unmittelbarer Nachbarschaft (11G31 oder 11K12) bis zur Übergabe des Schulneubaus. Dies muss so praktiziert werden, da erst nach erfolgter Schulneugründung (offizieller Verwaltungsakt zur Schulnetzerweiterung) der Bauverzug bekannt wurde. 7. Nach welchem Verfahren wurden und werden die zukünftigen Schüler*innen ausgewählt? Zu 7.: Zum Schuljahr 2019/2020 werden die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe eines Zuweisungsbescheides dem neuen Schulstandort zugeteilt. Grundlage waren hier die Wegebeziehungen. Zum Schuljahr 2020/2021 erfolgt die Aufnahme gemäß neu gebildetem Einzugsbereich. 8. Werden Schüler*innen dieser Schule zugeordnet, obwohl die Schule noch gar nicht fertig ist? Wenn ja, warum? Müssen dadurch Übergangslösungen gefunden werden? Wenn ja, welche konkret? Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 6. 9. Wie wurden und werden die betroffenen Eltern und die Kinder informiert? Welche Möglichkeiten haben sie, sich zu informieren und die Entscheidungsfindung zu begleiten? Zu 9.: Im März 2019 wurden die betroffenen Eltern über die geplante Zuweisung ihrer Kinder mittels Anhörungsschreiben ausführlich informiert. Im Ergebnis dessen gab es zahlreiche telefonische und auch persönliche Rücksprachen durch den Schulträger mit den Eltern. Im April 2019 wurden die Zuweisungsbescheide an die Eltern versandt. Am 15.05.2019 findet eine Elterninformationsveranstaltung statt, auf der sich die Schulleitung und das pädagogische Personal der Schule vorstellen und in diesem Rahmen werden durch den Schulträger noch offene Fragen beantwortet. In gesamten Verlauf war eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen dem Schulträger und der Außenstelle der Senatsverwaltung, Schulaufsicht Lichtenberg, stets gesichert. 10. Betrifft das auch andere Schüler*innen aus anderen Lichtenberger Schulen, die zukünftig in die Sewanstraße 43 sollen? Zu 10.: Von den Zuweisungsbescheiden für das Schuljahr 2019/2020 sind nur einige künftige Schulanfängerinnen und Schulanfänger der 11G23 und der 11G31 betroffen. 11. Ist sichergestellt, dass die Schule mit allem Notwendigen - Personal, Innenausstattung, Sportgeräte, Außengelände, Hort, Freizeitangebote, Schulmensa, Catering u.ä. - in Betrieb geht? Wo wird es zum Start eventuell noch Probleme geben und wie werden diese behoben? Zu 11.: Wenn die baulichen Voraussetzungen geschaffen sind, d. h. wenn eine Ausgabeküche und eine Schulmensa zur Verfügung stehen, dann kann die Versorgung mit Schulmittagessen sichergestellt werden. Die Ausstattung der Schule mit erfahrenem pädagogischen Personal ist bereits jetzt vollkommen gesichert. 12. Wie wirkt sich der Betrieb der neuen Grundschule auf die Schulentwicklungsplanung in Lichtenberg Mitte aus? Fehlen weiterhin Schulplätze? Wenn ja, wie sehen die Maßnahmen an den Grundschulen in Lichtenberg Mitte diesbezüglich für die nächsten drei Schuljahre aus? Zu 12.: Mit Inbetriebnahme der neu gegründeten Grundschule 11G35 in der Sewanstr. 43 wird das kapazitäre Defizit in der Schulplanungsregion 4 (Lichtenberg Mitte) um 3 Züge gemindert. Es besteht weiterhin in dieser Region ein kapazitäres Defizit, welches voraussichtlich in den nächsten Schuljahren durch folgende geplante und auch bestätigte Schulnetzerweiterungen gemindert wird: - 16er MEB (1,5 Züge) an der 11G16 - Schulneubau Hauptstraße mit 3 Zügen Zudem sind in der längerfristigen Planung die Standorte Rummelsburger Str. 21 und die Fischerstraße für eine mögliche Grundschulnetzerweiterung vorgesehen. Berlin, den 21. Mai 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie