Drucksache 18 / 18 791 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Jarasch und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 07. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2019) zum Thema: Übergänge für Jugendliche aus Willkommensklassen und Antwort vom 21. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Bettina Jarasch (Grüne) und Frau Abgeordnete Stefanie Remlinger (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18791 vom 07. Mai 2019 über Übergänge für Jugendliche aus Willkommensklassen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Unter welchen Voraussetzungen können Schüler*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, in eine Regelklasse wechseln und wie lautet das Verfahren? Zu 1.: Das Verfahren zum Wechsel aus einer temporären Lerngruppe für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse in eine Regelklasse ist im Leitfaden zur Integration neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher in Kita und Schule auf Seite 19ff (überarbeitete Fassung Dezember 2018: https://www.berlin.de/sen/bjf/fluechtlinge/schulische-integration/) ausführlich beschrieben und dort nachzulesen. 2. Nach welchen Kriterien wird der Übergang in die Regelklasse in der Sekundarstufe I entschieden? 4. Mit welchem Sprachstandniveau nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) und welchen weiteren Fachkompetenzen wird der Übergang in die Regelklasse bewertet? Zu 2. und 4.: Die Zuweisung zu einer Willkommensklasse ist temporär. Ziel des Unterrichts ist es immer, die Schülerinnen und Schüler so gut und so zeitnah wie möglich auf den Übergang in das Regelsystem vorzubereiten. Der Übergang in eine Regelklasse ist an den allgemeinbildenden Schulen unabhängig von Schulhalbjahren jederzeit möglich. Er erfolgt, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler dem Regelunterricht folgen kann, wofür erfahrungsgemäß ein Sprachstand von 2 mindestens A2/B1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen, GER) erforderlich ist. Für den Übergang in den Bildungsgang Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) an einem Oberstufenzentrum (OSZ) wird ein Sprachstand von B1 (GER) im Sprechen und Hören von A2 (GER) im Lesen und Schreiben empfohlen. Die Übergangsentscheidung wird unter pädagogischen und schulorganisatorischen Gesichtspunkten getroffen und orientiert sich an den individuellen sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Grundsätzlich können neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler auch direkt in den Unterricht in einer Regelklasse integriert werden. 3. Wie, Wo und mittels welchen Tests wird der Leistungsstand in Mathematik oder Englisch erhoben? Zu 3.: Ziel der Willkommensklassen ist in erster Linie der Erwerb der deutschen Sprache. Dieser sollte an Fachinhalte geknüpft werden, die sich am Berliner Rahmenlehrplan orientieren. Die Schulen entscheiden selbst, welche Tests und Verfahren sie für die Erhebung des Leistungsstandes verwenden. 5. Wie viele Willkommensklassenschüler*innen der Sekundarstufe I wechselten in den vergangenen drei Jahren in eine Regelklasse an einer ISS oder einem Gymnasium? (Bitte aufschlüsseln nach Klassenstufe und Alter der Schüler*innen) 6. Wie viele Willkommensklassenschüler*innen wurden in den vergangenen drei Schuljahren in derselben Schule, in der sie bereits die Willkommensklasse besucht haben, in einer Regelklasse beschult? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Schulform, Schülerzahl, Klassenstufe und Bezirk) 7. Wie viele Willkommensklassenschüler*innen der Sekundarstufe I wurden in den letzten drei Schuljahren an ein OSZ weitergeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Alter und Bezirk) Zu 5., 6. und 7.: In der zentral erhobenen Statistik wird das Merkmal „Schülerinnen und Schüler, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben“ erhoben. Individuelle Daten wie das Datum des Wechsels aus einer Willkommensklasse in eine andere Klassenart oder die Herkunftsschule werden für diese Schülerinnen und Schüler nicht erhoben. Somit können auch keine Angaben zum Jahr, Alter und Bezirk gemacht werden. Im Schuljahr 2018/2019 werden in den Regelklassen der Integrierten Sekundarschulen/Freien Waldorfschulen 3727 Schülerinnen und Schüler beschult, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben. Im Schuljahr 2018/2019 werden in den Regelklassen der Gymnasien 589 Schülerinnen und Schüler beschult, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben. Im Schuljahr 2018/2019 werden in den Regelklassen den Oberstufenzentren 2460 Schülerinnen und Schüler beschult, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben. 3 8. Inwiefern wurden beim Übergang von ehemaligen Willkommensschüler*innen an ein OSZ deren Ausbildungs- und Berufswünsche bei der Auswahl des OSZ mit einbezogen? Zu 8.: Die Schülerinnen und Schüler der Willkommensklassen der Allgemeinbildung und an Oberstufenzentren werden im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung und der Eintragung in das Elektronische Anmelde- und Leitsystem (EALS) beraten. Bei der Eintragung in EALS können die bevorzugten Berufsrichtungen und Schulen angegeben werden (s. auch Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 3/ 2019). 9. Wie viele Willkommensklassenschüler*innen an OSZen wurden in den vergangenen drei Jahren im Anschluss in einer Regelklasse an ISSen und Gymnasien beschult? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Alter und Bezirk) Zu 9.: Hierzu werden keine Daten erhoben. 10. Die Beschulung in Willkommensklassen ist bislang lediglich im „Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Kindertagesförderung und die Schule“ geregelt. Sieht der Senat darüber hinaus Regelungsbedarf im Sinne einer Verwaltungsvorschrift und wenn nein, weshalb nicht? Zu 10.: Der Senat sieht keinen weitergehenden Regelungsbedarf, da keine sachwidrigen Regelungslücken bestehen. Berlin, den 21. Mai 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie