Drucksache 18 / 18 792 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 06. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2019) zum Thema: Keine Gewald im Grunewalt - Nein zum Konfetti-Extremismus und Antwort vom 23. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete June Tomiak (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18792 vom 6. Mai 2019 über Keine Gewald im Grunewalt – Nein zum Konfetti-Extremismus ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizist*innen welcher Untergliederungseinheiten waren bei der Demonstration am 01.05.2019 im Grunewald im Einsatz? a) Bitte nach Anzahl der Dienstkräfte und Untergliederungseinheiten aufschlüsseln. b) Wie viele Polizeikräfte in zivil waren bei der Demonstration im Grunewald im Einsatz? Zu 1a. und 1b.: Es wurden 951 Polizeidienstkräfte eingesetzt, davon waren 27 Polizeidienstkräfte in bürgerlicher Kleidung. Die Gliederungseinheiten der eingesetzten Dienstkräfte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 2. Wie viele Polizeihubschrauber waren im Einsatz und aus welchen Gründen? a) Wurden hübsche Luftaufnahmen gefertigt und falls ja, werden diese den Veranstalter*innen der Demonstration zur Verfügung gestellt? Gliederungseinheit Anzahl Dienstkräfte Polizei Berlin 444 Direktion Einsatz 332 Direktion 2 21 Direktion 6 75 Polizeiakademie 10 Landeskriminalamt 6 Andere Polizeibehörden der Länder und des Bundes 507 Unterstützungseinheiten der Polizei Bayern 474 Unterstützungseinheiten der Polizei Niedersachsen 8 Unterstützungseinheiten der Polizei Baden-Württemberg 4 Unterstützungseinheiten der Polizei Brandenburg 13 Unterstützungseinheiten der Bundespolizei 8 Gesamt 951 Seite 2 von 4 Zu 2.: Es wurden zwei Hubschrauber der Polizei eingesetzt, wovon sich jedoch jeweils nur ein Hubschrauber im Einsatzraum befand. Es wurden für den Polizeiführer Übersichtsaufnahmen erstellt. Zu 2a.: Auf Anordnung des Polizeiführers wurden aus dem Polizeihubschrauber in der Zeit von 15:14 Uhr bis 17:05 Uhr Übersichtsaufnahmen der Versammlung gefertigt. Eine Aufzeichnung dieser Übersichtsaufnahmen ist rechtlich nicht zulässig. Demzufolge können den Veranstaltenden keine Luftaufnahmen zur Verfügung gestellt werden. 3. Wie viele Platzverweise, Personalienfeststellungen, vorläufige Freiheitsentziehungen und Festnahmen gab es? Aus welchen Gründen? Wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele und aus welchen Gründen? Bitte Aufschlüsseln. Zu 3.: Die diesbezüglich durch die Polizei Berlin durchgeführten Maßnahmen werden der in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Maßnahme Anzahl Grund Platzverweise 11 Störung der öffentlichen Sicherheit Personalienfeststellungen 19 Einleitung von Ermittlungsverfahren, Aussprechen von Platzverweisen Freiheitsbeschränkungen 19 Einleitung von Ermittlungsverfahren, Aussprechen von Platzverweisen Freiheitsentziehungen 0 eingeleitete Ermittlungsverfahren 17 5x Verstoß Betäubungsmittelgesetz (BtMG) 4x Sachbeschädigung 4x Verstoß Versammlungsgesetz (VersG) 1x Verstoß Arzneimittelgesetz (AMG) 1x Beleidigung 1x öffentliche Aufforderung zu Straftaten 1x Belästigung der Allgemeinheit 4. Sind im Kontext der Demonstration Polizeibeamte verletzt worden? Falls ja, mussten Dienstkräfte ambulant oder stationär behandelt werden? Waren verletzte Dienstkräfte für den Tag oder länger dienstunfähig? Zu 4.: Nein, es sind keine Polizeidienstkräfte verletzt worden. 5. sind im Kontext der Demonstration Demonstrationsteilnehmer oder unbeteiligte Dritte verletzt worden? Falls ja, mussten diese ambulant oder stationär behandelt werden? Zu 5.: Dem Senat sind keine verletzten Demonstrationsteilnehmenden oder verletzte unbeteiligte Dritte bekannt geworden. 6. Kam es zum Einsatz von Kameras durch die Polizei? Falls ja: a) Über welche Zeiträume und aus welchem jeweiligen Grund sind diese eingesetzt worden? Bitte jeweils nach Zeiträumen, Anlass, Grund, und der jeweiligen Rechtsgrundlage für das Filmen auflisten. Seite 3 von 4 b) Kam es zur Speicherung der Aufnahmen? Falls ja, welche Videosequenzen wurden aus welchem jeweiligem Grund gespeichert? Bitte jeweils nach Anlass, Grund, Anzahl und der jeweiligen Rechtsgrundlage für das Speichern auflisten. c) Wie viele Minuten Filmmaterial sind dabei entstanden? d) Wurden Aufnahmen ausgewertet? Falls ja, welche Videosequenzen wurden aus welchem jeweiligem Grund ausgewertet? Bitte jeweils nach Anlass, Grund und Situation auflisten. Zu 6. a) – d) Siehe Antwort zu Frage 2. Darüber hinaus wurde Kamera- und Fototechnik lediglich mitgeführt, ohne dass Aufnahmen erfolgten. 7. Gab es im Vorfeld zum 1.Mai im Grunewald weitere angemeldete oder angekündigte Demonstrationen oder Kundgebungen ? a) Falls ja, wer hat diese wann unter welchem Titel angemeldet oder angekündigt? b) Falls etwaige angemeldeten/angekündigten Demonstrationen oder Kundgebungen letztlich nicht stattfanden, hat der Senat Kenntnisse über die Hintergründe der jeweiligen Absage(n)? Zu 7.: Ja, es gab eine weitere angemeldete Demonstration. Zu 7a.: Ein Mitglied des Abgeordnetenhauses hatte einen Aufzug für den 1. Mai 2019 unter dem Thema „Nie wieder Sozialismus - Schrecken der sozialistischen Regime nicht vergessen!“ in Grunewald angemeldet. Zu 7 b.: Die Beweggründe für die Absage wurden nicht mitgeteilt. 8. Laut Pressemitteilung der Veranstalter*innen: „drängelten sich Beamte in den Schlangen vor den Dixie-Klos vor“. a) Welche Kenntnisse hat der Senat über den geschilderten Sachverhalt? b) Wer stellte bei der Demonstration im Grunewald sicher, dass für die eingesetzten Polizeikräfte ausreichend Pipipausen und entsprechend Klos vorgehalten waren? c) Wie steht der Senat grundsätzlich dazu, wenn in Klo-Schlangen vorgedrängelt wird? Zu 8a.: Dem Senat ist ein solcher Sachverhalt nicht bekannt. Zu 8 b.: Durch die Polizei Berlin wurden für die eingesetzten Polizeidienstkräfte ausreichend sanitäre Einrichtungen bereitgestellt. Zu 8c.: Das „Vordrängeln“ in Warteschlangen ist nach Meinung des Senats unhöflich. 9. Die Band „The Incredible Herrengedeck“ wurde laut Veranstalter*innen aufgrund einer Liedtextzeile angezeigt. Welche Kenntnisse hat der Senat hierüber? Bitte ausführen. Zu 9.: Im Zusammenhang mit der Band „The Incredible Herrengedeck“ liegt der Polizei Berlin eine Strafanzeige wegen Verdachts der Beleidigung vor. 10. Bei der Demonstration im Grunewald kam es wiederholt zu Konfetti-Würfen. Wie geht der Senat mit diesen Ausschreitungen um? Seite 4 von 4 Zu 10.: Ein vereinzeltes Werfen von Konfetti auf Versammlungen stellt regelmäßig keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dar, die ein polizeiliches Einschreiten erfordert. Vielmehr kann im Einzelfall auch das Werfen von Konfetti Ausdruck der grundrechtlich geschützten Meinungskundgabe sein, sofern es der Unterstützung des Versammlungszwecks dient. Eine Inrechnungstellung der Kosten der Nachreinigung durch die BSR an den Anmeldenden bzw. Versammlungsleitenden der benannten Versammlung ist durch den Senat im Übrigen nicht beabsichtigt. Berlin, den 23. Mai 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport