Drucksache 18 / 18 833 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) vom 03. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2019) zum Thema: Digitale Infrastruktur in den kulturellen Institutionen Berlins und Antwort vom 24. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18833 vom 03.05.2019 über Digitale Infrastruktur in den kulturellen Institutionen Berlins Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: 1. Wie bewertet der Senat den Zustand der digitalen Infrastruktur und Ausstattung der kulturellen Institutionen Berlins (Bitte mit Begründung)? Zu 1.: Die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)-Unterstützung der Kultureinrichtungen in Berlin hat ein großes Potenzial für die Arbeitsprozesse in den Einrichtungen. Sie verspricht mehr Effizienz und neue Möglichkeiten der kulturellen Teilhabe. Neben der Förderung von Digitalaffinität und Digitalbewusstsein, sowie der Entwicklung digitaler Strategien durch die Einrichtungen, setzt dies Investitionen in die digitale Infrastruktur der Einrichtungen, verstanden als Hard- und Software einschließlich der Fachanwendungen, voraus. Teilweise müssen die technischen Grundlagen für die Bereitstellung bzw. Verbesserung digitaler Services in den Einrichtungen erst noch geschaffen oder modernisiert werden. Dazu gehören zum Beispiel der Ausbau von Netzen (insbesondere WLAN) und Netzanbindungen, die Modernisierung von Systemen (etwa im Kassenbereich) für ein professionelles Datenmanagement als Voraussetzung für systematische Nutzungsforschung und zielgruppenadäquates Audience Development, die Beschaffung einheitlicher Thin Clients und von VM-Virtualisierungssoftware, die Verbesserung der technischen Ausstattung zur Informationsvermittlung zu Ausstellungsobjekten und die Digitalisierung der Besucherinnen- und Besucherinformation oder die Erneuerung der allgemeinen IT-Infrastruktur inkl. Beschaffung von Hardware unter anderem für digitale Anzeigen tagesaktueller Seite 2 von 3 Veranstaltungen und Vernetzung im Besucherservice (z.B. durch Einführung von Tablets/Apps als Informationstool). Im Bereich der Investitionen hat der Senat die hohe Bedeutung, die er der digitalen Entwicklung im Kulturbereich bemisst, erst kürzlich durch die Bereitstellung von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) unterstrichen. Andere Aktivitäten einiger Kultureinrichtungen wurden auf der Digitalkonferenz re;publica 2019, die vom 6. bis 8. Mai 2019 in Berlin stattgefunden hat, vorgestellt. 2. Wie hoch ist der Bedarf an Investitionen im Bereich der digitalen Infrastruktur in den kulturellen Institutionen Berlins (Bitte tabellarisch aufgeschlüsselt nach Institutionen, Investitionsbedarf und projektierten Maßnahmen)? 3. Findet ein regelmäßiges Monitoring im Bereich der digitalen Infrastruktur und Ausstattung der kulturellen Institutionen Berlins statt? Wenn nein, sind Maßnahmen in dieser Richtung geplant (Bitte mit Begründung)? Zu 2. und 3.: Der Senat hat in den Richtlinien der Regierungspolitik für die aktuelle Legislaturperiode einen grundsätzlichen Modernisierungs- und Sanierungsstau in der kulturellen Infrastruktur von Landes- und Bezirkseinrichtungen konstatiert, der abzubauen ist. Dieses Defizit schließt grundsätzlich auch die digitale Infrastruktur aus Hard- und Software bzw. Fachanwendungen ein. Neben dem Sanierungs- und Modernisierungsstau besteht die Notwendigkeit, die Anschlussfähigkeit zu gesetzlich vorgeschriebenen Digitalisierungsvorhaben wie E-Vergabe, E-Rechnung und Barrierefreiheit im Onlineangebot sicherzustellen. In einigen Bereichen (z.B. in den bezirklichen Jugendkunstschulen) sind – mit Ausnahme von Bürostandardsoftware – keine digitalen Anwendungen und damit keine digitalen Infrastrukturen in Betrieb, die die Organisation des Betriebes und der Angebotserstellung vereinfachen könnten. Hier sollen über das Geschäftsprozessmanagement und die schrittweise Digitalisierung erst IuK-unterstützte Fachverfahren geschaffen werden. In anderen Bereichen (etwa bei den bezirklichen Bibliotheken und der Stiftung Zentral - und Landesbibliothek Berlin oder in den Musikschulen) ist die Entwicklung erheblich weiter vorangeschritten. Dies bedeutet jedoch, dass anstelle von Erstinvestitionen nach und nach Folgeinvestitionen erforderlich sind. So steht etwa im Bibliotheksbereich die Erneuerung der Radio Frequency Identification (RFID)-bezogenen Hardware an, für die der Senat mit Billigung des Hauptausschusses Mittel aus SI- WANA bereitstellt. Insgesamt ist jedoch der Kulturbereich von Bibliotheken über die Bühnen bis hin zu den Museen aus Landes- und Bezirksebene überaus heterogen. Dies betrifft neben den Inhalten und Leistungen auch den Stand der IuK-Unterstützung und seine Bedeutung für die Arbeit der Einrichtungen. Hinzu tritt, dass auf bezirklicher wie auf gesamtstädtischer Ebene eine Vielzahl von profilbildenden Kulturakteurinnen und - akteuren zwar vom Land oder den Bezirken gefördert werden, jedoch keine Einrichtungen der Stadt sind. Seite 3 von 3 Der Kreis dieser wichtigen Akteurinnen und Akteure dürfte aber ebenfalls Investitionsbedarf im Bereich der IT-Infrastruktur haben. Eine Gesamtschau nur der IT- Bedarfe der bezirklichen und gesamtstädtischen Einrichtungen im Kulturbereich wäre daher unvollständig und wurde schon aus diesem Grunde bislang nicht erstellt. Berlin, den 24.05.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa