Drucksache 18 / 18 835 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 06. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2019) zum Thema: Planungsstand der Reaktivierung der Elsengrundschule in Mahlsdorf und Bau des MEBs (Teil VI) und Antwort vom 28. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18835 vom 06.05.2019 über Planungsstand der Reaktivierung der Elsengrundschule in Mahlsdorf und Bau des MEBs (Teil VI) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welcher Planungsstand besteht für den Bau der neuen Grundschule am Standort Elsenstraße? Zu 1.: Nach dem Auslobungsverfahren ist der Generalplaner beauftragt. Aktuell wird durch den Bezirk die Frage der Geruchsbelästigung geklärt. Nach den dem Senat vorliegenden Informationen wird das Ergebnis im Juli 2019 vorliegen. Sodann wird geprüft bzw. ermittelt, mittels welcher Maßnahmen ggf. auftretenden Gerüchen entgegengewirkt werden kann. Dem Standort wird weiterhin eine hohe Priorität zugewiesen. Nichtdestotrotz muss die Geeignetheit des Standortes für die Nutzung Grundschule (Ganztagsbetrieb) sichergestellt werden. 2. Ab welchem Schuljahr kann der Schulbetrieb für eine Grundschule an der Elsenstraße nach aktuellem Stand beginnen? Zu 2.: Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Aufnahme des Schulbetriebs zum Schuljahr 2022/2023 geplant. 3. Gibt es einen neuen Planungsstand zur Errichtung des bislang geplanten MEB an dem Standort? Zu 3.: Da nunmehr die Ergebnisse der Wettbewerbe für die drei- und vierzügigen modularen Grundschulen vorliegen, könnte, sobald alle Grundstücksfragen und zu beachtenden Belange geklärt sind, der Standort in diesem Rahmen weiter beplant und ein vierzügiger Neubau realisiert werden. Der durch die Errichtung eines modularen Ergänzungsbaus (MEB) ursprünglich erwartete zeitliche Vorsprung ist damit nicht mehr gegeben. 4. Wie werden die Einschulungsbereiche für die Ulmenschule, die Kiekemal-Grundschule und den Modularen Ergänzungsbau (MEB) am Standort Elsenstraße zum nächsten Schuljahr aussehen (bitte Plan bzw. Zeichnung beilegen)? Zu 4.: Zum MEB: siehe Antwort zu Frage 3. Die erforderliche Änderung der Einschulungsbereiche wird bedarfs- und zeitgerecht vor der Inbetriebnahme der neuen Grundschule vorgenommen. Berlin, den 28. Mai 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie