Drucksache 18 / 18 840 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 06. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2019) zum Thema: Wiesengraben am Heiligenseer Südfeld und Antwort vom 21. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18840 vom 6. Mai 2019 über Wiesengraben am Heiligenseer Südfeld Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist mittlerweile bekannt, welche Funktion der Teil des Wiesengrabens in Heiligensee, der sich direkt am Südfeld (südlich der Heiligenseestraße) befindet, erfüllen soll (vgl. Anfrage 18/15515 vom 02.07.2018), bzw. welche Funktion einer einstmals erfüllt hat? Antwort zu 1: Der Wiesengraben beginnt als fließendes Gewässer zweiter Ordnung in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nördlich des Bumpfuhls an einem ehemaligen Durchlass (siehe Gewässerkartenausschnitt) und fließt in nördlicher Richtung in Richtung Heiligenseestraße. Der Bumpfuhl ist ein stehendes Gewässer zweiter Ordnung in der Zuständigkeit (Eigentum und Unterhaltungspflicht) des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin. Der Bumpfuhl ist ein flächenhaftes Naturdenkmal im Bezirk Reinickendorf von Berlin und durch eine Rechtsverordnung geschützt. 2 Auszug aus der Berliner Gewässerkarte zum Wiesengraben: Frage 2: Wohin fließt das sich im Graben sammelnde Wasser, bzw. in welche Richtung verläuft das Gefälle des Grabens? Antwort zu 2: Das in den Wiesengraben eingeleitete Niederschlagswasser fließt vom ehemaligen Durchlass nördlich des Bumpfuhls bis zur Straße Am Dachsbau und danach in westlicher Richtung weiter in den Eschengraben. Von dort aus läuft das Niederschlagswasser über einen verrohrten Abschnitt des Eschengrabens in einen Regenwasserkanal (R-Kanal) der Berliner Wasserbetriebe, welcher in den Nieder-Neuendorfer See mündet. Die Fließrichtung des Wassers in den Abflussgräben ist in dem Auszug der Gewässerkarte mit Fließpfeilen dargestellt. Frage 3: Wann wurde der Graben an dieser Stelle letztmalig gereinigt? 3 Antwort zu 3: Der Wiesengraben wird kontinuierlich wöchentlich an den Rechen und Durchlässen sowie monatlich im gesamten Grabenprofil von Unrat- und Müllablagerungen gereinigt. Zusätzlich wurde im Wiesengraben Ende 2018 / Anfang 2019 die Gewässersohle geräumt (Entfernung von Boden- und Laubablagerungen). Frage 4: Gibt es Planungen zur Säuberung des oder Instandhaltungsmaßnahmen für den Graben? Wenn ja, wie sehen die geplanten Maßnahmen aus? Antwort zu 4: Im Rahmen der Gewässerunterhaltung werden am Wiesengraben zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Abflusses des Niederschlagswassers folgende Unterhaltungsmaßnahmen kontinuierlich und regelmäßig ausgeführt: - Wöchentliche Schwerpunktreinigung der Rechen und Rohrdurchlässe von Müll, Unrat und sonstigen herrenlosen Abfällen, - Monatliche Reinigung des gesamten Gewässerprofils von der Sohle bis zur Böschungsoberkante von Müll, Unrat und sonstigen herrenlosen Abfällen, - Jährliche Sommermahd der Böschungen, i.d.R. jeweils zwischen dem 01.06 und 30.06., - Jährliche Herbstmahd der Böschungen, i.d.R. jeweils zwischen dem 01.10 und 31.10., - Sohlräumung (Entfernung von Boden- und Laubablagerungen aus der Sohle) und Laubräumung auf den Böschungen i.d.R. jeweils ab dem 01.11. eines jeden Jahres und - Jährliche Verkehrssicherheitskontrollen des Baumbestandes im Gewässerprofil sowie fallweise Pflegemaßnahmen des Bewuchses. Am Wiesengraben werden leider immer wieder die Böschungen durch Menschen und Tiere beschädigt, wobei der Boden der Böschungen zur Sohle heruntergetreten wird, was bei Regenereignissen zu weiteren Ausspülungen und Ablagerungen in der Sohle führt. Derzeit finden Abstimmungstermine mit den zuständigen Behörden und Anliegern zur Wiederherstellung des Gewässerprofils am Wiesengraben statt. Aus Gründen des Naturschutzes (Brutgeschehen) wird dabei in den nächsten zwei Monaten der Abschnitt vom ehemaligen Durchlass nördlich des Bumpfuhls bis zur Heiligenseestraße nicht durch Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen beeinträchtigt. Die weiteren Abschnitte des Wiesengrabens sollen ab Ende Mai 2019 bearbeitet werden. Sollten die durch Dritte verursachten Schäden weiterhin auftreten, ist in Erwägung zu ziehen, den Wiesengraben an der Böschungsoberkante mit einem festen Zaun einzufrieden. Berlin, den 21.05.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz