Drucksache 18 / 18 842 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) vom 07. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2019) zum Thema: Sperrung der Sellheimbrücke und Antwort vom 23. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18842 vom 7. Mai 2019 über Sperrung der Sellheimbrücke Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es zutreffend, dass die Sellheimbrücke zwischen den Pankower Ortsteilen Karow und Blankenburg (partiell) für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden soll? Frage 2: Aus welchem Grund wird die Brücke gesperrt? Frage 3: In welchem Zeitraum wird die Sperrung erfolgen? Antwort zu 1, 2 und 3: Die Sellheimbrücke wird vom 03.06.2019 bis 15.06.2019 aufgrund einer dringend erforderlichen Fahrbahndeckensanierung des Brückenbauwerks und den angrenzenden Rampenbereichen gesperrt. Frage 4: Wird es weitere Sperrungen geben? Antwort zu 4: Nein. 2 Frage 5: Wie wird sichergestellt, dass im Nordostraum (Ortsteile Buch, Karow, Blankenburg, Heinersdorf, Malchow, etc.) keine parallelen Baumaßnahmen stattfinden, die zu einer zusätzlichen massiven Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Infrastruktur (inkl. Umweltverbund) führen? Antwort zu 5 Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat die Brückensperrung mit allen Beteiligten für dieses Anordnungsverfahren wie z.B. Tiefbauamt Pankow, Untere Straßenverkehrsbehörde Bezirksamt Pankow, BVG, Leitungsverwaltungen, Polizeidirektion, Straßenverkehrsbehörde Landkreis Barnim abgestimmt. Für diese Brückensperrung wurde in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein Zeitfenster zwischen zwei Bauabschnitten der Straßenbaumaßnahme Schönerlinder Straße B 109 festgelegt. Die Baumaßnahme dient auch der Sicherstellung einer funktionierenden Umfahrungstrecke für die späteren Bauarbeiten zur Grundinstandsetzung der Bundesautobahn (BAB) A 114. Frage 6: Auf welcher Route werden die Umleitungsverkehre geführt? Antwort zu 6: Der Fahrzeugverkehr aus südwestlicher Richtung (Richtung stadtauswärts) muss die ausgewiesene Umleitungsstrecke im OT Blankenburg entweder über die Bahnhofstraße nach Französisch Buchholz oder über den Blankenburger Pflasterweg zur B2 über den Landkreis Barnim nehmen. Die nahegelegene Pankgrafenstraße ist aufgrund von dauerhaften Baumaßnahmen ebenfalls für den Umleitungsverkehr gesperrt. Der Fahrzeugverkehr von der BAB A 114 (Ausfahrt Bucher Straße) kann regulär links nach Richtung Französisch Buchholz abfahren. Rechtsabbieger müssen die weiträumige Umleitungsstrecke über die Hobrechtsfelder Chaussee über den Ortsteil Buch nehmen. Der Fahrzeugverkehr aus der nördlichen Richtung (Richtung stadteinwärts) muss im Ortsteil Buch die weiträumige Umleitungsstrecke über den Landkreis Barnim B2 oder die Hobrechtsfelder Chaussee nach Französisch Buchholz nutzen. Der Rad- und Fußgängerverkehr wird durch diese Brückensperrung nicht beeinträchtigt. Der Linienbusverkehr der BVG wird die Baustelle weiterhin passieren dürfen. Frage 7: Welche zusätzlichen Wege und Fahrtzeiten entstehen durch die geplante(n) Umleitung(en)? Antwort zu 7: Es ist je nach Verkehrsaufkommen mit einer zusätzlichen Fahrzeit von mind. 10 Minuten zu rechnen. Frage 8: Existieren Planungen für eine Sanierung oder einen Ersatzneubau des Brückenbauwerkes, wenn ja, wie sehen diese aus? 3 Antwort zu 8: Aufgrund des Bauwerkszustandes ist ein Ersatzneubau der Sellheimbrücke geplant. Die Planungen befinden sich im Stadium der Untersuchung verschiedener Varianten. Dabei wird auch perspektivisch die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit dem Bahnverkehr unter dem Brückenbauwerk berücksichtigt. Ein Baubeginn ist erst nach dem Abschluss der grundhaften Erneuerung der BAB A 114 vorgesehen und daher nicht vor 2023 zu erwarten. Frage 9: Wird die Bevölkerung und werden die betroffenen Autofahrer über die geplante Maßnahme informiert. Wenn ja, wie genau? Antwort zu 9: Die Information erfolgt über Pressemitteilungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und über die Verkehrsinformationszentrale Berlin (https://viz.berlin.de/). Die Verkehrsteilnehmenden vor Ort werden über die ausgewiesene Hinweisbeschilderung geleitet. Berlin, den 23.05.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz