Drucksache 18 / 18 845 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 08. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2019) zum Thema: Das Agieren des Senats bei der Einführung eines Systems der Planung und Steuerung offenbart seine ganze Konzeptions- und Hilflosigkeit! und Antwort vom 31. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18845 vom 08. Mai 2019 über Das Agieren des Senats bei der Einführung eines Systems der Planung und Steuerung offenbart seine ganze Konzeptions- und Hilflosigkeit! ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) schreibt in den §§ 4 und 6 die Einführung eines verbindlichen Systems zur Planung und Steuerung durch die zuständige Senatsverwaltung vor. Die Berliner Bezirke warten seit Jahren auf die Einführung eines derartigen Systems durch die zuständige Senatsverwaltung. Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18 626 ist unvollständig und von daher frage ich den Senat: 1. Wie ist der Sachstand zur Umsetzung des Mustergesundheitsamtes in den Bezirken und wann wird dieser Prozess abgeschlossen sein? Zu 1.: Die Berichte zur Umsetzung des Mustergesundheitsamts (MGA) zeigen, dass die für das MGA vorgegebene Ämterstruktur grundsätzlich in allen Bezirken umgesetzt wurde, die vorgesehene Personalausstattung aber nicht realisiert werden konnte (vgl. Abgeordnetenhaus-Drucksachen 17/1460 vom 13.02.2014, 17/2676 vom 15.01.2016 sowie Rote Nummer 0042 C). Mit dem 3. Bericht wurde aufgrund von neuen und veränderten Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdiensts (ÖGD) die Personalzielzahl für das MGA für die Jahre 2017-2021 zudem auf 2.032,53 VZÄ fortgeschrieben. Auf die laufende quartalsweise Berichterstattung über den Stellen- und Besetzungsstand in den Einrichtungen des ÖGD an den Hauptausschuss wird verwiesen. Der 3. Bericht sieht außerdem vor, dass zur Umsetzung des MGA zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) und den Bezirken ab 2019 Zielvereinbarungen abgeschlossen werden sollen, um den Prozess des Aufbaus der Ziel- und Personalstruktur (ggf. in Jahresscheiben) und deren Auswirkung auf die - 2 - 2 Leistungserbringung evaluieren und steuern zu können. Die Vorbereitungen des Senats mit den Bezirken zum Abschluss von Zielvereinbarungen dauern zurzeit noch an. 2. Welche konzeptionellen Vorstellungen hat der Senat bezüglich des gesetzlich verankerten verbindlichen Systems der Planung und Steuerung im öffentlichen Gesundheitsdienst? Zu 2.: Der Regierende Bürgermeister, die Mitglieder des Senats und die im Rat der Bürgermeister zusammenwirkenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Berliner Bezirke haben am 14.05.2019 den „Zukunftspakt Verwaltung“ unterzeichnet. Dieser sieht als Projekt Nr. 5 ein Zielvereinbarungssystem als zentrales Instrument gesamtstädtischer Steuerung vor. Der Bereich Gesundheit wurde als Pilotbereich für dieses System ausgewählt. Die Indikatoren und Ziele, die in diesem Bereich mittels Zielvereinbarungen gesteuert werden sollen, werden bis Jahresende definiert. Hinzu kommt die nunmehr durch das Berliner E-Government-Gesetz (EGovG) der SenGPG zugewiesene IT-Fachverfahrensverantwortung im Politikfeld Gesundheit. Diese soll ebenfalls im Sinne eines Systems der Planung und Steuerung nutzbar gemacht werden. 3. Inwieweit sind die Daten der Gesundheitsberichterstattung auf das System abgestimmt? Zu 3.: Im Rahmen der zukünftigen Implementierung und inhaltlichen Ausgestaltung des Systems (vgl. Antwort auf Fragen 1 und 3 der schriftlichen Anfrage S18/18626) werden die bereits in der Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Landes Berlin verfügbaren Daten sowie die sich ergebenden Datenbedarfe auf das System abgestimmt. 4. Warum liegen dem Senat keine Erkenntnisse hinsichtlich der Verwendung der Daten der Gesundheitsberichterstattung bei bezirklichen Planungsprozessen vor? Zu 4.: Nach § 3 Abs. 5 GDG ist für die Planungsprozesse der Bezirke im Bereich Gesundheit in jedem Bezirk eine gesonderte Organisationseinheit für Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination (QPK) zuständig. Diese Organisationseinheiten sind direkt dem für das Gesundheitswesen zuständigen Mitglied des jeweiligen Bezirksamts verantwortlich. Eine Verantwortlichkeit gegenüber oder ein Informationsaustausch mit der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung bzgl. der Planungsprozesse und/oder der hierbei verwendeten Daten ist gesetzlich nicht vorgesehen. 5. Gibt es regelmäßige Gesprächsrunden mit den Plan- und Leitstellen der Bezirke, in denen die Datenbedarfe abgestimmt werden; und wie oft haben diese in 2018 zum Thema Daten stattgefunden? Zu 5.: Die Leiterinnen und Leiter der bezirklichen QPK treffen sich in der Regel monatlich zum Austausch und laden dazu in den meisten Fällen eine Dienstkraft von SenGPG ein. Die Tagesordnung wird von den Leiterinnen und Leitern der bezirklichen QPK bestimmt. Zu - 3 - 3 den Themen der Besprechungen können auch Fragen der Datenverarbeitung gehören. Dies war zuletzt am 16.05.2019 der Fall. Darüber hinaus gab es anlassbezogene Gespräche zwischen den Gesundheitsberichterstattern der Bezirke und dem hierfür zuständigen Referat bei SenGPG. 6. Warum werden regelmäßig bezirkliche Statistiken des öffentlichen Gesundheitsdienstes an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung übermittelt? Zu 6.: Die regelmäßige Übermittlung der bezirklichen Statistiken dient als Planungsgrundlage, zur Information der politischen Ebene im Land und in den Bezirken (Abgeordnetenhaus, jeweilige Bezirksverordnetenversammlung) sowie der Bürgerinnen und Bürger (§ 5 GDG). 7. Wann wurden die letzten Berichte (bitte detailliert nach Diensten) zu den bezirklichen Statistiken durch die Senatsverwaltung publiziert? Zu 7.: Die Daten aus den bezirklichen Statistiken werden nicht in regelmäßigen Abständen pro Dienst veröffentlicht, sondern fließen ein in thematische Schwerpunktberichte. Aktuelle Beispiele hierfür sind: Kurz informiert „Schwanger und im Konflikt“ 2018 Zuarbeit aus den Zahnärztlichen Diensten zum Bericht der Deutschen Gesellschaft für Jugendzahnpflege (DAJ; 2019) und des Jahresberichts der Landesarbeitsgemeinschaft zur Verhütung von Zahnkrankheiten (LAG Berlin; 2019). Grundeauswertung der Einschulungsuntersuchungen in Berlin 2017 (2019) Aufgrund der Vorgaben des EGovG und zur IKT-Sicherheitsarchitektur besteht derzeit bei allen anderen bezirklichen Statistiken das Erfordernis der Anpassung der jeweiligen grundlegenden IT-Fachverfahren. Auf eine parallele Erhebung und Übermittlung in Papierform wird aus Ressourcengründen verzichtet. 8. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden bezirkliche Daten an die Senatsverwaltung übermittelt? Zu 8.: Die rechtliche Grundlage ist § 5 GDG. 9. Welche Rolle spielen die bezirklichen Statistiken des öffentlichen Gesundheitsdienstes (z.B. Zahnärztlicher Dienst, Jugendpsychiatrischer Dienst etc.) in dem einzuführenden Planungs- und Steuerungssystem? Zu 9.: Es gibt bereits Ansätze für ein indikatorenbasiertes durch Informationstechnik gestütztes Daten-Monitoring im Rahmen der gemäß § 5 GDG durchzuführenden GBE. In diese - 4 - 4 fließen die Statistiken des öffentlichen Gesundheitsdienstes als wesentliche Bestandteile ein. Voraussetzung der Erweiterung dieser Datenverarbeitung zu einem System der Steuerung und Planung ist eine Vergleichbarkeit der Daten, eine funktionierende bzw. den Vorgaben des Lands Berlin entsprechende IKT-Struktur zur Datenerhebung, -übermittlung und -auswertung sowie entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen. Hieran wird derzeit gearbeitet. 10. Wie viele Jahre müssen die Bezirke auf die Einführung eines verbindlichen Planungs- und Steuerungssystems noch warten? Zu 10.: Durch Initiative der Senatorin Kalayci wird ein Berliner Planungsmodell entwickelt. Die genaue Zeit- und Maßnahmenplanung für die Implementierung eines Zielvereinbarungssystems und die Neuausrichtung der IT-Fachverfahrensverantwortung wird derzeit erstellt. Zusammenhänge mit der aktuell laufenden Haushaltsaufstellung sind gegeben. Berlin, den 31. Mai 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung