Drucksache 18 / 18 846 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 08. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2019) zum Thema: Der Aufbau Klinischer Krebsregister (KKR) macht das Gemeinsame Krebsregister der neuen Bundesländer und Berlin (GKR) überflüssig! und Antwort vom 23. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 846 vom 08. Mai 2019 über Der Aufbau Klinischer Krebsregister (KKR) macht das Gemeinsame Krebsregister der neuen Bundesländer und Berlin (GKR) überflüssig! ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand des Aufbaues des KKR´s in Berlin? Zu 1.: Für die Länder Berlin und Brandenburg nimmt das Klinische Krebsregister Brandenburg- Berlin GmbH (KKRBB) gemeinsam die Aufgabe der klinischen Krebsregistrierung wahr. Gemäß Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Einrichtung und den Betrieb eines klinischen Krebsregisters nach § 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (KKR-StV) liegt die Fachaufsicht beim Land Brandenburg. Die Aufsicht wird im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin ausgeübt. Die Aufgaben nach dem KKR-StV wurden im Wege der Beleihung auf das KKRBB übertragen. Der Bericht des GKV-Spitzenverbandes zur Erfüllung der Kriterien zur Förderung klinischer Krebsregister vom 05.04.2019 kommt zu dem Schluss, dass bei der Prüfung für das Jahr 2018 noch zwei Punkte gegen eine 100%ige Erfüllung der Förderfähigkeit sprachen: Dies betrifft zum einen die datenstrukturelle Eigenständigkeit (die abschließende Abnahme durch den Landesbeauftragten für Datenschutz ist noch nicht erfolgt). Zum anderen sind diejenigen Förderkriterien betroffen, für die eine Zuarbeit des GKR erforderlich ist (für das Jahr 2018 konnte kein Abgleich und keine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgen, da das GKR aufgrund von IT-Problemen die erforderlichen Daten nicht liefern konnte). - 2 - 2 2. Welche Konzepte verfolgt der Senat hinsichtlich einer möglichen Migration von GKR und KKR in Berlin? Zu 2.: Aufgrund des Bundeskrebsregisterdatengesetzes (BKRG) sind alle Bundesländer verpflichtet , sicherzustellen, dass die Daten der epidemiologischen Krebsregistrierung (= bevölkerungsbezogene Registrierung) flächendeckend und vollzählig erhoben, nach Prüfung auf Mehrfachmeldungen bereinigt und vollständig in einem einheitlichen Format an das Robert Koch-Institut übermittelt werden. Das GKR erfüllt aufgrund des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen in der Fassung des zweiten Änderungsstaatsvertrages (GKR-StV) für die beteiligten Länder diese Aufgabe. Es ist das größte epidemiologische Krebsregister Deutschlands und verfügt über Datenbestände aus der Zeit seit den 1950er Jahren. Das KKRBB erfüllt demgegenüber die Aufgabe der klinischen Krebsregistrierung (=behandlungsbezogene Registrierung) für die Länder Berlin und Brandenburg. Eine Migration des GKR in das KKRBB ist nicht geplant und unterscheidet sich strukturell, da das GKR nicht nur für das Land Berlin, sondern auch für alle neuen Bundesländer die epidemiologischen Daten auswertet, während das KKRBB ausschließlich die behandlungsbezogenen Daten für die Länder Brandenburg und Berlin auswertet, über keine epidemiologische Auswertungsstelle verfügt und zudem als gGmbH von der Landesärztekammer Brandenburg als Gesellschafterin betrieben wird. 3. Gibt es konkrete Pläne oder Absichten von Bundesländern, aus dem GKR auszusteigen? Zu 3.: Konkrete Pläne oder Ausstiegsabsichten der Länder sind hier nicht bekannt. 4. Welche Konzepte verfolgt der Senat zur Weiterentwicklung und Zukunftsfähigkeit des GKR? Zu 4.: Wie in der Antwort zu Ziffer 2. bereits dargelegt, ist das Land Berlin nicht nur zur klinischen , sondern auch zur epidemiologischen Krebsregistrierung rechtlich verpflichtet. Es besteht seitens des Landes Berlin keine Veranlassung, an der epidemiologischen Krebsregistrierung durch das GKR Änderungen vorzunehmen. Die Zukunftsfähigkeit des GKR in seiner jetzigen Form wäre allenfalls dann zu problematisieren , wenn mehrere Länder den GKR-StV kündigen und die Bundesländer ihre epidemiologische Registrierung separat regeln müssten. Momentan liegt die prioritäre Zielsetzung des Landes Berlin auf den Besetzungen der vakanten Stellen des GKR, damit dieses seine Aufgaben wieder vollumfänglich wahrnehmen kann. - 3 - 3 5. Warum wurde das Referat IF der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung aufgelöst (gegründet erst von rd. 3 Jahren) und in mehreren Stabsbereichen neu organisiert? Zu 5.: Mit der Gründung des Referates I F „Grundsatz- und Gremienangelegenheiten, Aufgabensteuerung , Öffentlichkeitsarbeit und Angelegenheiten der Krebsregistrierung“ zum 01.12.2016 war die Hoffnung verbunden, eine Entlastung der Fachreferate durch eine bessere Beratung, die Setzung von Geschäftsordnungsstandards, eine Konkretisierung und Koordinierung von Aufträgen sowie eine Qualitätssteigerung in der referatsübergreifenden Zusammenarbeit in der Abteilung Gesundheit zu erreichen. Durch eine schwierige Personalsituation aufgrund von längerfristigen Erkrankungen und nicht besetzten Stellen sowie die Herauslösung von Beschäftigten für Projektaufgaben, konnten die selbstgesteckten Ziele nicht – wie ursprünglich erwartet – erfüllt werden. Letztlich hat sich die seinerzeit in dieser Form gewählte Aufgabenzusammenstellung des Referates in der Praxis nicht bewährt. Vor diesem Hintergrund ist die organisatorische Entscheidung getroffen worden, das Referat I F aufzulösen und die Aufgaben in kleineren Organisationseinheiten dichter an die Abteilungsleitung anzubinden. 6. Warum wurde die Krebsregistrierung (nunmehr Stabsstelle mit zwei Mitarbeiterinnen) nicht dem Statistikreferat (das GKR ressortierte hier jahrelang) zugeordnet? Zu 6.: Sowohl das GKR als auch das KKR stehen vor neuen Herausforderungen (z.B. Überarbeitung Staatsvertrag, Anpassung an EU-Datenschutzgrundverordnung, Erfüllung der Förderkriterien der Kassen usw.), die intensiv begleitet werden müssen. Die Angelegenheiten der Krebsregistrierung sowie deren Weiterentwicklung werden daher in einem neuen Stabsbereich wahrgenommen. Das Statistikreferat ist seit der letzten Senatsumbildung von ehemals 4 auf 2 Arbeitsgruppen verkleinert worden, da u.a. die Aufgabe „Sozialstatistisches Berichtswesen“ (inkl. der zuständigen Mitarbeiter/innen) in die für das Politikfeld Soziales zuständige SenIAS verlagert wurde. Die für die Themen Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie, Gesundheits- und Sozialinformationssysteme verbliebenen Mitarbeiter/innen stehen insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung des EGovG ebenfalls vor großen Herausforderungen . Eine zusätzliche Belastung durch die Rückverlagerung der Zuständigkeit für die Angelegenheiten der Krebsregistrierung war daher keine Option. 7. Welcher Besoldungsgruppe entspricht die Leitung der Stabsstelle Angelegenheiten der Krebsregistrierung und ist diese adäquat? Zu 7.: Der Stabsbereich wird von einer erfahrenen Führungskraft (BesGr. A 16) mit juristischen Kenntnissen und Kenntnissen auf dem Gebiet der Krebsregistrierung geleitet, die bereits in der Vergangenheit das Projekt zur Errichtung eines Klinischen Krebsregisters mit Erfolg beendet hat und damit die notwendigen Kompetenzen für die unter 6. dargelegten Herausforderungen mitbringt. - 4 - 4 8. Wurde die Aufbauorganisation der Abteilung Gesundheit in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung schon einmal vom Rechnungshof geprüft und ggf. wann und mit welchem Ergebnis? Zu 8.: Die Aufbauorganisation der Abteilung Gesundheit in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung war bisher noch nicht Gegenstand einer Rechnungshofprüfung. Berlin, den 23. Mai 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung