Drucksache 18 / 18 849 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 09. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2019) zum Thema: Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hönower Straße/ Karlshafener Straße und Antwort vom 23. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18849 vom 9. Mai 2019 über Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hönower Straße/ Karlshafener Straße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Was hat die Prüfung der Anlage einer Fußgängerampel bzw. Lichtsignalanlage auf Anforderung durch zu Fuß Gehende (Dunkelampel) am Standort Karlshafener Straße ergeben? Antwort zu 1: Die Prüfung der örtlichen Verkehrsverhältnisse hat kein zwingendes Erfordernis für die Anordnung einer Fußgängeranforderungsanlage (FA-LZA) in der Hönower Straße in Höhe der Karlshafener Straße ergeben. Frage 2: Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein? Antwort zu 2: Die Anordnung einer FA-LZA ist dort erforderlich, wo ein regelmäßiges und höheres Querungsbedürfnis an einer bestimmten Stelle besteht und dieses aufgrund der verkehrlichen und/oder örtlichen Gegebenheiten einer besonderen Erschwernis unterliegt. Frage 3: Falls die Prüfung mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen wurde: Welche Voraussetzungen wurden nicht erfüllt? 2 Antwort zu 3: In der Hönower Straße sind in Höhe der Karlshafener Straße weder besondere verkehrliche noch besondere örtliche Bedingungen vorhanden, die ein Queren der zu Fuß Gehenden erschweren, und in der Folge die Anordnung einer FA-LZA rechtfertigen würden. Die Hönower Straße hat pro Fahrtrichtung je ein Fahrsteifen. Da die Fahrzeuge vielfach in Pulks verkehren und aus den Nebenstraßen nur vereinzelte Fahrzeuge hinzukommen, ergeben sich häufig große Lücken im Verkehrsstrom, welche von den zu Fuß Gehenden ohne Schwierigkeiten für eine Querung genutzt werden können. Die zeitweise in diesem Zusammenhang für die Querungswilligen entstehenden längeren Wartezeiten sind stadtweit üblich und zumutbar. Darüber hinaus sind die Sichtbeziehungen in beiden Richtungen in Höhe der Karlshafener Straße gut, die Hönower Straße ist weit zu überblicken. Die südliche Kuppe, ab der die Hönower Straße nicht mehr in voller Länge eingesehen werden kann, liegt erst in einiger Entfernung. Des Weiteren erfolgen Querungen der Hönower Straße von zu Fuß Gehenden in Höhe der Karlshafener Straße trotz Bushaltestellen und einigen Geschäften nur vereinzelt, so dass der erforderliche regelmäßige erhöhte Querungsbedarf ebenfalls nicht gegeben ist. Frage 4: Falls die Prüfung positiv abgeschlossen wurde: Wann erfolgt die Realisierung der Ampel? Antwort zu 4: Entfällt. Berlin, den 23.05.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz