Drucksache 18 / 18 853 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 08. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2019) zum Thema: Versicherungsmathematisches Gutachen zu Pensionsanwartschaften – Teil 4 – tatsächliche Zahlungsverpflichtungen und Antwort vom 22. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18 853 vom 08. Mai 2019 über Versicherungsmathematisches Gutachten zu Pensionsanwartschaften – Teil 4 – tatsächliche Zahlungsverpflichtungen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Der Senat veröffentlichte nach fast dreijähriger Bearbeitungszeit ein „Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bestimmung des hypothetischen Rückstellungsbedarfs aufgrund vorhandener Pensionsanwartschaften“ (Rote Nummer 0019 A). Darin heißt es: „Die Pensionsverpflichtungen für alle aktiven Beamtinnen/Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern liegen im laufenden Jahr bei rd. 57 Mrd. €. […] Insgesamt steigen die Zahlungen an Aktive und Versorgungsempfänger kontinuierlich von aktuell rd. 4,7 Mrd. € auf etwa 6,0 Mrd. € an. Der Personalaufwand („Dienstzeitaufwand“) stabilisiert sich in den ersten 15 Jahren auf etwa 1,3 Mrd. € und steigt dann langsam an. Seite 2 von 3 Der Zinsaufwand stabilisiert sich langfristig auf unter 1,5 Mrd. €.“1 1. Sind mit „Zinsaufwand“ die jährlichen Zinsen auf die expliziten Kernhaushaltsschulden des Landes Berlin gemeint? Wenn nein, was dann? Welche Bedeutung hat dieser „Zinsaufwand“? 2. Sind mit „Personalaufwand“ bzw. „Dienstzeitaufwand“ die jährlichen Zinsen auf die expliziten Kernhaushaltsschulden des Landes Berlin gemeint? Wenn nein, was dann? Welche Bedeutung hat der „Personalaufwand“ bzw. „Dienstzeitaufwand“? Zu 1 und 2.: Die im versicherungsmathematischen Gutachten verwendeten Begrifflich-keiten zum Zins- und Personal- bzw. Dienstzeitaufwand haben mit den tatsächlich aus dem laufenden Haushalten zu leistenden Zinsen auf gewährte Kreditmarktmittel nichts zu tun. Gegenstand des versicherungsmathematischen Gutachtens ist die Bewertung der tatsächlichen Pensionsverpflichtungen im Rahmen des sogenannten Anwartschaftsbar-wertverfahrens. Dabei erfolgt die Zuordnung künftiger Versorgungsleistungen im Verhältnis der bereits zurückgelegten zu der bis zum Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalls möglichen Dienstzeit. Insofern handelt es sich sowohl beim Dienstzeitaufwand als auch beim Zinsaufwand um Komponenten des Altersversorgungsaufwandes einer Periode im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Hierzu wird auf die Beispiele auf den Seiten 22 und 23 des Gutachtens verwiesen. Zitat aus dem Wirtschaftslexikon zum Stichwort „Pensionsverpflichtungen“: „Der Dienstzeitaufwand (service cost gem. SFAS 87.21 bzw. current service cost gem. IAS 19.63) ist der Barwert des Rentenbausteins, der entsprechend der Leistungsformel einer Periode zuzuordnen ist. Der Dienstzeitaufwand ergibt sich aus der planmäßigen Erhöhung der Versorgungsverpflichtung (PBO bzw. DBO) zwischen dem 01.01. und 31.12. eines Jahres abzüglich des Zinsaufwandes, der aus der Anfangsverpflichtung und dem Rechnungszins kalkuliert wird. Dienstzeitaufwand im Sinne des Teilwertverfahrens ist die versicherungsmathematische Prämie. Der Zinsaufwand (interest cost, vgl. SFAS 87.22 bzw. IAS 19.82) errechnet sich aus der Verzinsung der Anfangsverpflichtung jeweils zum 01.01. eines Jahres für Rentner (Pensionäre) und Anwärter (Aktive).“ Es handelt sich also um hochkomplexe versicherungsmathematische Betrachtungen. 3. Sind mit „Zahlungen an Aktive und Versorgungsempfänger kontinuierlich von aktuell rd. 4,7 Mrd. € auf etwa 6,0 Mrd. €“ die jährlichen Zahlungen aus dem Haushalt gemeint? Wenn ja, welche Titel betrifft es? 1 RN 19 A, Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bestimmung des hypo-thetischen Rückstellungsbedarfs aufgrund vorhandener Pensionsanwartschaften , S.3; https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0019.A-v.pdf Seite 3 von 3 Zu 3.: Ja, es handelt sich um die jährlichen Zahlungen aus dem Haushalt, die für die Aktiven im Wesentlichen aus der Titelgruppe 422 und für die Versorgungsfälle aus der Titelgruppe 432 erfolgen. 4. Wie hoch würden die Pensionsrückstellungs-Bedarfe schätzungsweise ausfallen, wenn Lehrer in Berlin verbeamtet würden2? Zu 4.: Die Rückstellungsbedarfe würden zweilfelsohne steigen. Da diese Hypothese aber nicht Gegenstand des beauftragten Gutachtens war, lässt sich diese Frage auch nicht nä-herungsweise beantworten. 5. Handelt es sich bei den „Pensionsverpflichtungen für alle aktiven Beamtinnen/Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern“ in Höhe von „rd. 57 Mrd. €“ um die Summe von diskontierten sprich abgezinsten Größen? Wenn ja, wie hoch ist die Summe der für die Berechnung herangezogenen Zahlungsverpflichtungen ohne Diskontierung? Zu 5.: Die erste Teilfrage trifft zu. Die zweite Teilfrage war nicht Gegenstand des beauftragten versicherungsmathematischen Gutachtens und kann daher nicht beantwortet werden. Berlin, den 22. Mai 2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen 2 Vgl. hierzu auch Frage 6 in Drs. 18/16703; http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-16703.pdf