Drucksache 18 / 18 854 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 07. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2019) zum Thema: Versicherungsmathematisches Gutachen zu Pensionsanwartschaften – Teil 5 – Pensionsrückstellungen vs. Kreditmarktschulden und Antwort vom 22. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 18 854 vom 07. Mai 2019 über Versicherungsmathematisches Gutachten zu Pensionsanwartschaften – Teil 5 – Pensionsrückstellungen vs. Kreditmarktschulden Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Der Senat veröffentlichte nach fast dreijähriger Bearbeitungszeit ein „Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bestimmung des hypothetischen Rückstellungsbedarfs aufgrund vorhandener Pensionsanwartschaften“ (Rote Nummer 0019 A). Darin heißt es u.a.: „Die Pensionsverpflichtungen für alle aktiven Beamtinnen/Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern liegen im laufenden Jahr bei rd. 57 Mrd. €. […]“1 1. Ist es richtig, dass eine Bewertung der Pensionsrückstllungen den „Barwert […], das heißt der Wert, den die zukünftigen Zahlungen zum aktuellen Zeitpunkt besitzen“2, ermittelt? Zu 1.: Ja, das trifft zu. 2. Werden die Kreditmarktschulden des Landes Berlin auch im Werte ihres Barwertes in der Vermögensrechnung angegeben ? Zu 2.: Die Barwerte der Kreditmarktschulden werden in der Vermögensrechnung nicht erfasst. 1 RN 19 A, Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bestimmung des hypo-thetischen Rückstellungsbedarfs aufgrund vorhandener Pensionsanwartschaften , S.3; https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0019.A-v.pdf 2 https://www.betriebliche-altersvorsorge24.info/pensionsrueckstellungen Seite 2 von 2 3. Ist es richtig, dass ein „versicherungsmathematisches Gutachten zu Pensionsanwartschaften“ berechnet, wieviel zurückgestellt werden müsste, um die zukünftigen Pensionszahlungen leisten zu können, unter der Pämisse dass die aus dem Rückstellungsaufwand angesparten Gelder entsprechend dem Diskontierungszinssätze am Kapitalmarkt Erträge erwirtschaften? Zu 3.: Ja, das trifft zu. 4. Auf welche Weise plant der Senat diese Erträge bzw. Zinsen zu erwirtschaften? Zu 4.: Bezogen auf den sich aus dem Gutachten ergebenden hypothetischen Rückstellungsbedarf bestehen keine Planungen des Senats. Die dem bestehenden Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ zugeführten Mittel werden zu rd. 80% in Schuldverschreibungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland, anderer Staaten der Euro-Zone sowie in sonstige vom Bund, den deutschen Ländern oder anderen EWU- Staaten verbürgte oder gewährleistete Schuldverschreibungen investiert. Rd. 20% der Mittel werden im Aktiensegment angelegt. Das Ziel der Mittelanlage besteht darin, unter Beachtung von Risiko- und Liquiditätsgesichtspunkten sowie Nachhaltigkeitsaspekten eine Rendite zu erzielen, die höher ist als die Kosten, die das Land Berlin für die Kreditaufnahme am Kapitalmarkt zu zahlen hat. 5. Wie viel Geld hat der Senat bereits für seine Beamten „zurückgestellt“ bzw. „zurückgelegt“? Wie hoch ist die jährliche Rendite des „Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Landes Berlin"“ bisher gewesen? 6. Wie viel Prozent der im Gutachten ermittelten Pensionsrückstellungen sind durch das „Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Landes Berlin"“ abgedeckt? Zu 5. und 6.: Per 31. Dezember 2018 betrug der Marktwert des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ 1.001.764.686,37 €. Bezogen auf die im finanzmathematischen Gutachten für das laufende Jahr ermittelten Wert der Pensionsverpflichtungen für alle aktiven Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern i. H. v. rd. 57 Mrd. € entspricht dies einem aktuellen Deckungsgrad von rd. 1,8%. Seit dem 2. April 2001 weist die Versorgungsrücklage bis zum 31. Dezember 2018 eine Wertentwicklung von +86,97% auf. Dies entspricht einer jährlichen durchschnittlichen Rendite von +3,58%. Berlin, den 22. Mai 2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen