Drucksache 18 / 18 857 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 08. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2019) zum Thema: Versicherungsmathematisches Gutachen zu Pensionsanwartschaften – Teil 8 – Pensionsrückstellungen in der Vermögensrechnung? und Antwort vom 28. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18857 vom 08.05.2019 über Versicherungsmathematisches Gutachten zu Pensionsanwartschaften – Teil 8 Pensionsrückstellungen in der Vermögensrechnung? ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Plant der Senat analog zum Vorgehen des Bundes die Pensionsrückstellungen jährlich zu ermitteln und in der Vermögensrechnung auszuweisen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, warum und auf Basis welcher Regelungen? Zu. 1.: Eine jährliche Ermittlung hypothetischer Pensionsrückstellungen und Ausweisung in der Vermögensrechnung analog zum Vorgehen des Bundes ist nicht geplant und auch rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Das vorliegende versicherungsmathematische Gutachten betrachtet einen Zeitraum von 30 Jahren. Zur Frage, in welchem Turnus eine Fortschreibung des Gutachtens erfolgen sollte, gibt es noch keine konkreten Festlegungen. Bei einer jährlichen Fortschreibung steht der Aufwand allerdings nicht im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn, da nicht damit zu rechnen ist, dass innerhalb eines Jahres wesentlich andere Rahmenbedingungen bestehen werden. Insofern ist geplant, dass Fortschreibungen in angemessenen Abständen erfolgen sollen . 2. Wie hoch fällt der „Vermögens-/Schuldensaldo“ Berlins aus, wenn man die Pensionsrückstellungen einbezieht? Zu 2.: Der Bestand des Sondervermögens „Versorgungsrücklage“ ist mit seinem Eigenkapital (zurzeit betragsgleich mit seinem kameralen Geldbestand) in dem Bestand des Vermögensteils 11 (Finanzanlagevermögen), Vermögensobergruppe 11 5 (Eigenkapital), Vermögensposition 11 5 2 (Eigenkapital von Sondervermögen) inkludiert . Der Vermögensendstand für das Eigenkapital des Sondervermögens „Versorgungsrücklage “ betrug für den Haushaltsabschluss 2017: rd. 935,9 Mio. €. Per 31.12.2017 wird das gesamte Vermögen mit 43.477,1 Mio. € und die Schulden mit 58.892,0 Mio. € ausgewiesen. Gemäß § 86 der Landeshaushaltsordnung (LHO) wird in der Vermögensrechnung der Bestand des Vermögens und der Schulden zum Ende des Haushaltsjahres ohne ein Saldo nachgewiesen. Darüber hinaus wird das Vermögen Berlins nicht unter dem Gesichtspunkt seiner Verwandlung in liquide Mittel aufgeführt. 3. Welche ökonomische Bedeutung hat es, wenn Berlin ein „negatives Eigenkapital“ ausweist? Was sagt es über das Verhältnis von Wertschöpfung und Ressourcenverbrauch der öffentlichen Finanzwirtschaft des Landes Berlins aus? Zu 3.: Das Land Berlin bilanziert nicht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Insofern kann auch nicht von einer vollständigen Aktivseite und einer vollständigen Passivseite ausgegangen werden, aus der heraus eine Saldierung rechnerisch abzuleiten wäre. 4. Welcher Bezug besteht zwischen einem negativen Vermögenssaldo und der sogenannten „Nachhaltigkeitslücke “ Zu 4.: Ein Land weist einen negativen Vermögenssaldo auf, wenn der Wert seiner Verbindlichkeiten den seiner Vermögenswerte übersteigt. Die Vermögensrechnung des Landes Berlin berücksichtigt dabei, ebenso wie jene des Bundes, auf der Seite der Verbindlichkeiten nur die expliziten, nicht die sog. impliziten Schulden. Der Begriff der Nachhaltigkeitslücke ist in den gesetzlichen Grundlagen zur Haushaltsund Vermögensrechnung nicht definiert (vgl. hierzu auch Antwort zu Frage 5). Die von der Fragestellerin zitierte Variante der Nachhaltigkeitslücke beruht u.a. auf einer Berechnung impliziter Schulden, insbesondere der Berechnung diskontierter künftiger Pensionslasten. Sofern implizite Schulden einen Wert größer Null aufweisen, würde sich ein etwaig bestehender negativer Saldo einer Vermögensbilanz erhöhen (verschlechtern), wenn diese impliziten Schulden auf der Passivseite der Vermögensbilanz zusätzlich berücksichtigt würden. 5. Wie hoch ist die Nachhaltigkeitslücke des Landes Berlin? Zu 5.: Zur Berechnung der Nachhaltigkeitslücke sind Annahmen zur sogenannten impliziten Verschuldung zu treffen. Da dieser Begriff finanzstatistisch nicht eindeutig definiert ist und keine amtliche Statistik diesbezüglich vorliegt, sind dem Senat dazu keine allseits gültigen Angaben möglich. 6. Plant der Senat die Erstellung einer Generationenbilanz? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Eine sog. Generationenbilanz ist weder eindeutig methodisch definiert, noch den Ländern als Pflicht für ihre Haushaltsplanung gesetzlich vorgeschrieben. Berlin erstellt vor diesem Hintergrund keine Generationenbilanz. Gleichwohl ist es das Anliegen des Senats, mögliche zukünftige Belastungen bei seinen Entscheidungsfindungen zu berücksichtigen und in maßvollen Grenzen zu halten bzw. abzubauen. Berlin, den 28.05.2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen