Drucksache 18 / 18 861 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister (FDP) vom 09. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2019) zum Thema: Wie hoch ist die finanzielle Mittelbereitstellung durch das Land Berlin zur Anwendung des Milieuschutzes? und Antwort vom 27.Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Sibylle Meister (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18861 vom 09. Mai 2019 über Wie hoch ist die finanzielle Mittelbereitstellung durch das Land Berlin zur Anwendung des Milieuschutzes? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Gleichwohl ist er bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirke, die das soziale Erhaltungsrecht nach § 172 Baugesetzbuch anwenden, um Stellungnahme gebeten. Sie sind in die Antwort einbezogen. Vorbemerkung der Abgeordneten: Der Senat unterstützt stadtweit die Ausweisung von sozialen Erhaltungsgebieten" laut den Richtlinien der Regierungspolitik, vom 10.01.2017 (S.13). Gemäß § 30 AGBauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 S. 2 AZG liegt die Zuständigkeit für das soziale Erhaltungsrecht bei den Bezirken. Frage 1: Wie wird die Ausweisung entsprechender Erhaltungssatzungen nach §172 BauGB, zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Milieuschutz), finanziell gefördert? Bitte aus den jeweiligen Einzelplänen alle Titel auflisten, die im Landeshaushalt und den Bezirkshaushalt 2018/2019 dem oben genannten Zweck entsprechen. Antwort zu 1: Zur Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik erhalten die Bezirke in dieser Legislaturperiode insgesamt 360 Mio. Euro zusätzlich. Sofern die Bezirke nachweisen, dass eigene Mittel für notwendige Grobscreenings und Voruntersuchungen zur Prüfung der Ausweisung von sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 Baugesetzbuch nicht ausreichen, kann die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Rahmen eigener verfügbarer Mittel (Titel 89379 im Kapitel 1240) finanzielle Unterstützung bieten. Im Folgenden sind die Antworten der Bezirke zur Fragestellung dargestellt. 2 Mitte: Untersuchungen zur Ausweisung von sozialen Erhaltungsgebieten, Informationsmaterialien und -veranstaltungen sowie Leistungen der Mieterberatung wurden bzw. werden aus den Titeln 89339 sowie 54010 im Kapitel 4200 finanziert. Pankow: Im Bezirksamt Pankow werden die erforderlichen Untersuchungen zur Ausweisung von Erhaltungsgebieten nach § 172 BauGB aus dem Titel 89339, Kapitel 4200 finanziert. Charlottenburg-Wilmersdorf: Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Milieuschutz stehen, werden aus Kapitel 4200 und unter anderem aus den Titeln 52610 und 54010 getätigt. Neukölln: Im Haushaltsjahr 2018 ist ein Grobscreening für den Milieuschutz der südlichen Ortsteile Neuköllns erstellt worden. Die hierfür eingesetzten Mittel wurden über den Bezirkshaushalt verausgabt und im Nachgang durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Titel 97109 im Kapitel 1240) erstattet. Treptow-Köpenick: Das Stadtentwicklungsamt von Treptow-Köpenick finanziert die Ausweisung sozialer Erhaltungsgebiete aus den Zuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen entsprechend der Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung, Produkt 76889, Planungsrechtliche Bescheide. Reinickendorf: Der Bezirk Reinickendorf verfügt erst seit Ende des vergangenen Jahres über ein Milieuschutzgebiet. Im Bezirkshaushalt gibt es für den Doppelhaushalt 2018/2019 im Haushaltsplan für das Stadtentwicklungsamt keinen entsprechenden Titel, der speziell dem oben genannten Zweck entspricht. Frage 2: Wie viele Stellen wurden seit 2018 in den Bezirksämtern für den Milieuschutz neu geschaffen? Bitte die personellen Kapazitäten sowie bereitgestellte Mittel durch den Landeshaushalt und Bezirkshaushalt auflisten, die in den jeweiligen Bezirksämtern dafür eingesetzt wurden. Antwort zu 2: Um die Personalausstattung der Bezirke für den Milieuschutz sowie für die Wohnungsaufsicht zu stärken, wurde mit dem Nachtragshaushalt 2018/2019 für 52 soziale Erhaltungsgebiete insgesamt 1.532.000 Euro basiskorrigiert zur Verfügung gestellt. Es sollen damit 0,5 Stellen je Gebiet finanziert werden. Ab dem Jahr 2020 wird dieser Betrag im Teilplafonds Personal berücksichtigt. Hinsichtlich der seit dem Jahr 2018 neu geschaffenen Stellen, haben die Bezirke folgende Angaben gemacht. Mitte: Seit dem Jahr 2018 wurden insgesamt zehn Stellen geschaffen. Die bereitgestellten Mittel im Bezirkshaushalt umfassen für die Jahre 2018 und 2019 insgesamt 812.976,67 Euro. 3 Pankow: Für das Bezirksamt Pankow wurden 6,5 Stellen für das soziale Erhaltungsrecht zur Verfügung gestellt. Für die 13 festgesetzten Gebiete des sozialen Erhaltungsrechts wurden im Bezirkshaushalt ab 2018 ca. 430.000 Euro eingestellt. Charlottenburg-Wilmersdorf: Zu den bereits im Jahr 2017 eingerichteten zwei Stellen wurden seit dem Jahr 2018 zwei weitere Stellen eingerichtet und befinden sich derzeit im Ausschreibungsverfahren. Eine Stelle wird im Bezirkshaushalt im Rahmen der Wachsendes Stadt 2019 finanziert und die andere Stelle über den Nachtragshaushalt 2018/2019 (vgl. oben). Neukölln: Seit 2018 wurden in Neukölln insgesamt drei Stellen für den Milieuschutz neu geschaffen. Finanziert werden diese Stellen aus dem Landeshaushalt. Daher gibt es noch keine genaue Auflistung zu den Personalausgaben. Tempelhof-Schöneberg: Seit 2018 wurden fünf Stellen für den Milieuschutz neu geschaffen. Zwei Mitarbeiter waren zuvor bereits mit der Arbeitsaufgabe befasst. Differenzierte Aussagen zu den bereitgestellten Mitteln sind in der kurzen, zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Treptow-Köpenick: Seit dem Jahr 2018 wurden zwei neue Stellen für das soziale Erhaltungsrecht geschaffen. Eine dieser Stellen wird über den Nachtragshaushalt 2018/2019 (vgl. oben) finanziert, die weitere Stelle wird aus dem Bezirkshaushalt finanziert. Reinickendorf: Im Bezirk Reinickendorf wurde bisher keine Stelle für den Milieuschutz neu geschaffen und auch sonst noch keine bezirklichen Mittel für entsprechende Stellen eingesetzt. Im Bezirk wurde Ende des vergangenen Jahres das erste Milieuschutzgebiet im Bereich des Letteplatzes festgesetzt. Dieses Gebiet wurde im Nachtragshaushalt 2018/2019 nicht mit einer halben Stelle berücksichtigt. Mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 wird daher eine entsprechende Stelle im Haushalt für das Milieuschutzgebiet beantragt. Frage 3: Wurde durch Bezirke nachgewiesen, dass eigene Mittel für notwendige Grobscreenings, Voruntersuchungen und Nacherhebungen nicht ausreichten und entsprechend durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Rahmen eigener verfügbarer Mittel finanzielle Unterstützung geleistet? Wenn ja, wie hoch waren die dafür bereitgestellten Mittel? Aus welchen Titeln im Landeshaushalt 2018/2019 wurden die Mittel abgerufen? Antwort zu 3: Ja, es gibt Fälle, wo die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Bezirke bei der Finanzierung von Grobscreenings und Voruntersuchungen zur Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen des sozialen Erhaltungsrechts finanziell unterstützt. Für die Jahre 2018 und 2019 wurden bisher insgesamt 86.000 Euro den Bezirken aus dem Titel 89379 im Kapitel 1240 bereitgestellt. Zudem wurden im Jahr 2018 rund 27.790 Euro aus 4 dem Titel 97109 im Kapitel 1240 bereitgestellt. Berlin, den 27.05.2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen