Drucksache 18 / 18 862 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 10. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2019) zum Thema: Entwicklung der Leihfahrräder und Antwort vom 24. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18862 vom 10. Mai 2019 über Entwicklung der Leihfahrräder Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat der Senat aktuell über die Zahl der von Privaten angebotenen Leihfahrräder in Berlin? Antwort zu 1: Die jeweilige Anzahl der Leihfahrräder von privaten Anbietern – neben den bekannten stationslosen Fahrradverleihsystemen - wurde bei einer Umfrage im April 2018 nur in Einzelfällen von den Anbietern kommuniziert, so dass die tatsächliche Anzahl nicht benannt werden kann. Die Anzahl von verfügbaren Leihfahrrädern wird nur vereinzelt im Internetauftritt angegeben (zum Beispiel „Berlin on Bike“ über 500 Mieträder); so auch von Hotels, die ebenfalls Fahrräder zur Ausleihe bereithalten. Die Verkehrsinformationszentrale Berlin stellt eine Übersicht privater Fahrradverleih- Anbieter zur Verfügung (https://viz.berlin.de/fahrradverleih). Weitere Anbieter wurden über das offizielle Hauptstadtportal „https://www.berlin.de/tourismus/infos/4360164-1721039- fahrradverleihe.html“ sowie der Veröffentlichung des Vereins ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.) zum Link „https://adfc-berlin.de/service/branchenbuch/fahrradverleih.html“ als Übersichten mit Filterfunktionen zusammengestellt. Frage 2: Welche Anbieter von Leihfahrrädern sind aktuell in Berlin tätig? Antwort zu 2: Aktuell sind die Anbieter „Mobike“, „LIDL-Bike“ „Deezer Nextbike“ (stationsbasiert), „Donkey Republic“, „Lime Bike“ und „Byke“ in Berlin tätig. Seit Oktober 2018 ist das Unternehmen „Jump“, das ausschließlich E-Bikes bereitstellt, gestartet. Gemäß einer 2 Pressemitteilung hat erst vor kurzer Zeit das Unternehmen „Sacoora“ den Betrieb ihres Fahrradverleihsystems in Berlin aufgenommen. Frage 3: Welche Anbieter haben in der Vergangenheit ihre Aktivitäten eingestellt? Antwort zu 3: In der Presse wurde verkündet, dass die Anbieter „obike“ und „ofo“ ihren Geschäftsbetrieb in 2018 eingestellt haben. Frage 4: Welche Anbieter planen aktuell die Einführung eines Leihradsystems? Antwort zu 4: Die Einführung weiterer Fahrradverleihsysteme ist dem Senat zurzeit nicht bekannt. Frage 5: Liegt bereits eine Bewertung des im Rat der Bürgermeister am 19. Juli 2018 beschlossenen Prüfauftrags vor, wonach zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit auf Gehwegen bei gleichzeitiger Förderung des Radverkehrs umzusetzen sind (siehe dazu Drs. 18/ 15600)? Wie wird die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen konkret bewertet? Antwort zu 5: Eine Bewertung des im Rat der Bürgermeister am 19. Juli 2018 beschlossenen Prüfauftrags im Entwurf liegt noch nicht zu allen Aufgabenstellungen abschließend vor und bedarf weiterer juristischer Prüfungen. Frage 6: Welche konkreten Rückmeldungen an den Senat gibt es bzgl. der Anpassung des Leitfadens für die Bezirke zum Umgang mit Leihfahrrädern? Antwort zu 6: Bisher wurde dem Senat seit Veröffentlichung der „Hinweise und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen Fahrradverleihsystemen im öffentlichen Straßenland im Land Berlin“ kein Bedarf zur Anpassung mitgeteilt. Frage 7: Wie hat sich aus Sicht des Senats die Beschwerdelage hinsichtlich des Abstellens von Leihfahrrädern in der Stadt entwickelt? 3 Antwort zu 7: Aus Sicht des Senats ist seit Veröffentlichung der „Hinweise und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen Fahrradverleihsystemen im öffentlichen Straßenland im Land Berlin“ eine erhebliche Verbesserung eingetreten. Frage 8: Wie beurteilt der Senat vor dem Hintergrund der schleppenden Genehmigung von „nextbike“-Stationen durch die Bezirksämter die aktuelle Vertragsgestaltung mit „nextbike“? Frage 9: Welche Anpassungsmöglichkeiten hinsichtlich der Ausgestaltung des laufenden Vertrags mit „nextbike“ hat der Senat? Welche Möglichkeiten bestehen, Ausbauziele (Bediengebiete, Zahl der Stationen etc.) im laufenden Vertrag anzupassen? Antwort zu 8 und zu 9: Zur Beantwortung der Fragen 8 und 9 wird auf die Antwort vom 30. April 2019 zur Schriftliche Anfrage 18/18637 zum Thema Ausbau von „nextbike“ verwiesen (http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-18637.pdf). Berlin, den 24.05.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz