Drucksache 18 / 18 865 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 06. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2019) zum Thema: Warenbetrug auf Berliner Schulhöfen – Anhörung Rechtsausschuss und Antwort vom 23. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete June Tomiak (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18865 vom 06. Mai 2019 über Warenbetrug auf Berliner Schulhöfen – Anhörung Rechtsausschuss ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In der Sitzung des Rechtsausschusses vom 28.11. wurde vom Leiter der Abteilung IT- Kriminalität des LKA Berlin geäußert, dass aus Warenbetrug erlangte Waren auf Berliner Schulhöfen „vertickt“ würden. Ferner sagte er:“[...] zu einem sehr großen Teil glauben wir auch, dass es ortsbezogene Täter sind, gerade auch jugendliche Heranwachsende.“ „Wir [das LKA Berlin] haben Anhaltspunkte, und ab und zu können wir auch einmal einen Täter ermitteln, dass hier auf Bestellung gearbeitet wird. Gerade in der Vorweihnachtszeit wird auf dem Schulhof gefragt: Hast du nicht? Könntest du nicht? Dann wird besorgt, und dann wird drei Tage später auf dem Schulhof der Bauchladen eröffnet.“ (Zitat vgl. DS Wortprotokoll Recht 18/32) 1. Auf welchen Quellen stützt sich die Aussage, dass es sich bei den mutmaßlichen Täter*innen zu einem „sehr großen Teil“ um „jugendliche Heranwachsende“ handelt? Zu 1.: Der Leiter der für die Bekämpfung von Betrugsdelikten zuständigen Abteilung 2 des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin stützte sich in seiner Aussage auf das in der Abteilung vorliegende kriminalistische Ermittlungs- und Erfahrungswissen im Phänomenbereich Warenkreditbetrug (WKB). Aufgrund konkreter Hinweise oder Erkenntnisse in den Ermittlungsverfahren oder nach Art und Menge bestellter Waren kann in Verbindung mit kriminalistischem Erfahrungswissen geschlussfolgert werden, dass auch das Umfeld von Schulen als Umschlagplatz für betrügerisch erlangte Waren dient. 2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zum Verkauf von durch Betrug erworbenen Waren auf Berliner Schulhöfen vor? Bitte ausführen und nach Bezirken aufschlüsseln. 3. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zu Anstiftungen zum Verkauf von durch Betrug erworbenen Waren auf Berliner Schulhöfen vor? Bitte ausführen und nach Bezirken aufschlüsseln. Seite 2 von 3 Zu 2. und 3.: Die grundsätzliche Erkenntnis, dass Schulen/Schulhöfe und deren Umfeld auch Örtlichkeiten sind, an denen WKB-Taten angebahnt sowie die Übergabe betrügerisch bestellter Waren durchgeführt oder verabredet werden, ist aus deliktsbezogenen Ermittlungsverfahren bzw. Vernehmungen von Tatverdächtigen und Zeugen bekannt und stellt insofern kriminalistisches Erfahrungswissen dar. Eine statistisch darstellbare Zuordnung nach einzelnen Schulen oder Bezirken ist jedoch valide nicht möglich. Bei Fällen des WKB wird grundsätzlich die Lieferanschrift der betrügerisch bestellten Ware als automatisiert recherchierbarer Tatort im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) erfasst. Als Lieferanschriften werden fast immer Privat- oder Firmenanschriften, ggf. auch Paketshops oder Paketstationen genutzt. Die etwaige Erfassung einer Schuladresse als Lieferanschrift für eine betrügerisch bestellte Ware stellt eine besondere Ausnahme dar. Sofern Schulen/Schulhöfe als Orte der Anbahnung bzw. Verabredung von WKB-Taten oder zur Übergabe von betrügerisch bestellten Waren genutzt und im späteren Ermittlungsverfahren als solche bekannt werden, erfolgt keine automatisiert recherchierbare Erfassung dieser Örtlichkeit/Anschrift. 4. Wurden 2017 und 2018 Ermittlungsverfahren eingeleitet, die im Zusammenhang mit Warenbetrug in Berliner Schulen oder auf deren Schulgeländen stehen? Falls ja: a) Aufgrund welcher Strafnorm wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? Bitte jeweils einzeln und nach Bezirken und Schulen aufschlüsseln b) Richteten sich die Ermittlungsverfahren gegen die Schülerschaft, Personal oder Schulexterne Personen?Bitte jeweils einzeln und nach Bezirken und Schulen aufschlüsseln 5. An wie vielen Schulen konnte der Verkauf von durch Betrug erworbenen Waren nachgewiesen werden? a) Bitte Zahl der betroffenen Schulen nach Bezirken ausweisen. b) Handelt es sich bei den betroffenen Schulen um Oberschulen oder Grundschulen? Bitte aufschlüsseln , wie viele dieser Delikte je an Oberschulen und Grundschulen registriert wurden. Zu 4. und 5.: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des WKB werden in der Regel aufgrund des § 263 Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitet. 2017 wurde in drei, 2018 in einem Fall eine Schule als automatisiert recherchierbarer Tatort erfasst. In zwei Fällen wurde die Schule als Adressat von offenbar betrügerisch bestellten Waren genutzt. Zu einem dieser Fälle aus dem Jahr 2017 konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden, der jedoch keinen erkennbaren Bezug zur Schule aufwies. In einem weiteren Fall wurden auf einem Schulhof vier aufgerissene, fast leere Warenkartons aufgefunden und der Polizei gemeldet, ohne dass im weiteren Verlauf Tatverdächtige ermittelt werden konnten. Lediglich in einem Fall aus Mai 2017 erfolgte die Anzeige, weil der Verdacht bestand, dass Schüler im Kindesalter in die Begehung von WKB-Taten involviert waren bzw. Mitschüler zur Begehung solcher Straftaten anzustiften versuchten. Bei der Schule handelte es sich um eine integrierte Sekundarschule in Berlin-Mitte. 6. In welcher Form, arbeitet das LKA Berlin zu diesem Thema mit der Schulbehörde und den Schulen zusammen. Bitte erläutern. Zu 6.: Das LKA Berlin tritt anlassbezogen mit Schulen in Kontakt, sofern dies zur Vorbeugung oder Aufklärung von konkreten Straftaten aus dem Phänomenbereich des Warenkreditbetrugs erforderlich oder sachdienlich ist. Weiterhin steht die Polizei Seite 3 von 3 Berlin (Präventionsbeamte der Polizeiabschnitte) bei Bedarf für anlassunabhängige schulische Veranstaltungen zu diesem Thema zur Verfügung. Berlin, den 23. Mai 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport