Drucksache 18 / 18 869 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Adrian Grasse und Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 08. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2019) zum Thema: Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes und Antwort vom 28. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse und Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18869 vom 8. Mai 2019 über Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der staatlichen Berliner Hochschulen beantworten kann. Sie wurden daher um Stellungnahme gebeten. 1. Wie viele Studierende wurden in den vergangenen drei Jahren durch die Prüfungsämter der einzelnen Berliner Hochschulen für ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes vorgeschlagen (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)? Zu 1.: Nach den Vorgaben der Studienstiftung des deutschen Volkes können die Prüfungsämter der Universitäten und Fachhochschulen Studierende für die Studienstiftung vorschlagen. Für die Studierenden in künstlerischen oder gestalterischen Studiengängen an Universitäten oder Fachhochschulen und an künstlerischen Hochschulen sind die Prüfungsämter hingegen nicht vorschlagsberechtigt. Die Berliner Universitäten und Fachhochschulen haben aus Datenschutzgründen keinen Überblick darüber, wie viele Studierende durch die Prüfungsämter vorgeschlagen werden. Die Studienstiftung selbst vernichtet die Nominierungslisten aus Datenschutzgründen nach zwölf Monaten. 2. In welchem Semester befanden sich die durch die Prüfungsämter der Hochschulen vorgeschlagenen Studierenden jeweils und welche Fachrichtungen haben sie studiert? Zu 2.: Nach den Vorgaben der Studienstiftung ist Voraussetzung für Vorschläge von Prüfungsämtern , dass die vorgeschlagenen Studierenden im jeweiligen Sommersemester im 3. oder 4. Fachsemester eines Bachelor-, Diplom- oder Staatsexamensstudiengangs studie- - - 2 ren. Zu den Fachrichtungen liegen den Universitäten und Fachhochschulen wie unter 1. ausgeführt keine Angaben vor. 3. Wie viele der durch die Prüfungsämter der Berliner Hochschulen vorgeschlagenen Studierenden haben in den letzten drei Jahren ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes erhalten? Zu 3.: Eine Rückmeldung durch die Studienstiftung hinsichtlich der Aufnahme der vorgeschlagenen Studierenden gegenüber den Berliner Universitäten und Fachhochschulen erfolgt nicht. Ebenso erfolgt auch keine Rückmeldung durch die Studierenden. 4. Wie viele Studierende dürften seitens der einzelnen Hochschulen maximal für ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes vorgeschlagen werden (bitte nach Hochschulen aufgeschlüsselt)? Zu 4.: Die Prüfungsämter aller Universitäten und Fachhochschulen dürfen nach den Vorgaben der Studienstiftung je angefangene Kohorte von 50 Studierenden einen Vorschlag machen . 5. Wie wird an den Berliner Hochschulen auf die Möglichkeit eines Stipendiums der Studienstiftung des deutschen Volkes aufmerksam gemacht und in welcher Form erhalten die Universitäten hierbei Unterstützung seitens des Senats? Zu 5.: Alle Berliner Hochschulen machen ihre Studierenden auf die Möglichkeit eines Stipendiums der Studienstiftung des deutschen Volkes aufmerksam. In der Regel geschieht dies durch entsprechende Hinweise auf der Website der jeweiligen Hochschule sowie im Rahmen der Studienberatung. Auch die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung weist auf ihrer Website unter der Rubrik „Stipendien und Förderwerke“ auf die Möglichkeiten der Stipendienvergabe bei der Studienstiftung des deutschen Volkes hin. Berlin, den 28. Mai 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -