Drucksache 18 / 18 875 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 10. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2019) zum Thema: Unsere S75 in Hohenschönhausen Teil 3 – Vollsperrung abfedern und im Sinne der Nutzer denken! und Antwort vom 24. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18875 vom 10.05.2019 über Unsere S75 in Hohenschönhausen Teil 3 – Vollsperrung abfedern und im Sinne der Nutzer denken! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Aus welchen Gründen findet u. a. auf der Strecke der S-Bahn-Linie 75 ab August 2019 eine Vollsperrung statt? Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen werden während der Vollsperrung durchgeführt? Frage 4: Wie sieht der genaue Zeitplan der baulichen Maßnahmen aus und wie werden die dazugehörigen Einschränkungen für die Nutzer konkret aussehen? Antwort zu 1, 3 und 4: Die DB AG teilt zu diesen Fragen mit: „Im Zeitraum 26.08. – 04.10.2019 wird eine Gleiserneuerung (6.300 m Schienen, 16.000 Schwellen, 20.000 t Schotter) beider S-Bahngleise zwischen Springpfuhl (ausschließlich) bis Wartenberg (einschließlich) durchgeführt. 2 Zusätzlich werden vorbereitende Arbeiten zum Aufbau und zur Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks Biesdorfer Kreuz und der Zugsicherung ZBS [neues Zugbeeinflussungssystem für die Berliner S-Bahn] (Rückbau alte Leit- und Sicherungstechnik, Aufbau Achszähler, Stellen neue Signale, Aufbau Balisentechnik, Kabelarbeiten) durchgeführt. Ab 04.10.2019 wird die Totalsperrung bis 14.11.2019 bis Nöldnerplatz (ausschließlich) erweitert, um dann das neue elektronische Stellwerk und die Zugsicherung ZBS zu prüfen, ab- und in Betrieb zu nehmen.“ Frage 2: Welche Möglichkeiten zur Vermeidung einer Vollsperrung wurden geprüft? Antwort zu 2: Die DB AG teilt zu dieser Frage mit: „Aufgrund der engen Gleisabstände der beiden S-Bahngleise (Arbeitsschutz), der komplexen logistischen Anforderungen (Zu- und Abführung der Neu- und Altmaterialien der Baustelle - nicht alles kann technologisch vor Kopf im Baugleis abgearbeitet werden) und zur wesentlichen Reduzierung der baubedingten Einschränkungen für die Gesamtbaumaßnahme ist nur ein Arbeiten unter Totalsperrung beider S-Bahngleise Springpfuhl – Wartenberg möglich.“ Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um den Nutzern der S75 alternative öffentliche Verkehrsrouten- und mittel zur Verfügung zu stellen? Frage 6: Welche Gespräche haben mit welchem Ergebnis mit der Deutschen Bahn, der BVG und weiteren Anbietern des öffentlichen Verkehrs hinsichtlich der Bereitstellung von alternativen Verkehrsrouten- und mitteln stattgefunden? Antwort zu 5 und 6: Den Fahrgästen der S75 stehen grundsätzlich die bestehenden Straßenbahn-, Regionalbahn- und Buslinien als Alternativen zur Verfügung. Darüber hinaus ist für die gesperrte S-Bahn ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen vorgesehen. Zur Frage der erfolgten bzw. noch laufenden Abstimmungen zwischen den Verkehrsunternehmen wird auf die Antwort der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18720 verwiesen. Frage 7: Wie bewertet der Senat die Forderung, den monatelangen Ausfall der S75 durch das Angebot eines Regionalbahnverkehrs zwischen den Bahnhöfen Hohenschönhausen, Lichtenberg, Ostkreuz, Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße und Hauptbahnhof aufzufangen? 3 Antwort zu 7: Eine direkte Verbindung von den Bahnhöfen Hohenschönhausen, Lichtenberg und Ostkreuz zu den Bahnhöfen Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße und Hauptbahnhof ist nur auf der Infrastruktur der S-Bahn möglich. Im Regionalverkehr führt die vorhandene direkte Verbindung nur bis zum Bahnhof Ostkreuz. Züge des Regionalverkehrs könnten die Stationen westlich des Bahnhofes Ostkreuz nur mit fahrzeitverlängernden Umwegfahrten oder Richtungswechseln erreichen. Zudem ist die Strecke Ostkreuz – Charlottenburg bereits stark belastet. Die mögliche Verbindung von Hohenschönhausen über Lichtenberg nach Ostkreuz wird mit den Linien RB12 und RB24 bedient, die im Rahmen der S-Bahn-Streckensperrung grundsätzlich genutzt werden können. Ab Berlin Ostkreuz Richtung Innenstadt stehen die planmäßigen Linien der S- Bahn und des Regionalverkehrs zur Verfügung. Frage 8: Durch die Baumaßnahme werden viele Fahrgäste auf PKWs ausweichen. Sind die Straßenbauvorhaben darauf abgepasst, dass die Baumaßnahmen sich zeitlich nicht überlappen? An welchen Standorten kommt es voraussichtlich zu zeitlichen Überlappungen und warum sind diese nicht zu vermeiden? Antwort zu 8: Eine umfassende Recherche und Aufbereitung der geplanten (Straßen-) Baumaßnahmen in den vom SEV betroffenen Ortsteilen ist nicht leistbar. Bei einer Betrachtung der zukünftigen verkehrlichen Situation ist zudem folgendes festzuhalten: Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung werden größtenteils kurzfristig gestellt; Baumaßnahmen sind der Verkehrslenkung Berlin (VLB) häufig nicht über einen zeitlichen Vorlauf von 4-6 Wochen hinweg bekannt. Viele Straßenbaumaßnahmen werden gemäß § 45 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) direkt vom jeweiligen Straßenbaulastträger angeordnet; der Einfluss der VLB ist hierauf nur marginal. Bei der Bearbeitung von Anträgen auf verkehrsrechtliche Anordnung, bei denen explizit eine nicht vertretbare Auswirkung auf die sich ändernden Verkehre zu erwarten wäre, werden selbstverständlich sowohl der SEV als auch die jeweilige verkehrliche Situation Berücksichtigung finden. Eine Abstimmung des SEV mit den Arbeitsstellen kann erst erfolgen, wenn dessen Streckenführung vorliegt. Dies ist bisher nicht der Fall. Durch intensive Abstimmungen des Antragstellers, der Straßenbaulastträger, der Leitungsverwaltungen, der DB und der Polizei wird als gemeinsame Zielvorgabe versucht, die geplanten Ersatzverkehrs-Trassen möglichst von Baumaßnahmen freizuhalten. Leider lässt sich dies aus Gründen anderer Zwänge nicht immer gewährleisten. Z.B. kann es sein, dass wichtige Infrastrukturmaßnahmen nicht zu verschieben sind, da sie der Daseinsvorsorge dienen. Auch sind Havarien oder bestehende Baumaßnahmen äußerst schwierig diesbezüglich zu handhaben. 4 Frage 9: Wie plant der Senat bzw. die Deutsche Bahn, den ÖPNV-Fahrgästen Informationen zur Vollsperrung zu vermitteln? Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher durchgeführt und welche sind noch geplant? Antwort zu 9: Wie bei Baumaßnahmen auf Linien des Schienenpersonennahverkehrs üblich, wird die S- Bahn Berlin GmbH als betroffenes Eisenbahnverkehrsunternehmen ihre Fahrgäste mittels der Kanäle der Baukommunikation über baubedingte Betriebseinschränkungen und die Ersatzverkehre informieren. Hierbei handelt es sich sowohl um elektronische Medien (Internetseite, S-Bahn-App) als auch um Printmedien (Kundenzeitschrift Punkt3, bei großen Baumaßnahmen zusätzlich Bauflyer). Darüber hinaus werden die angepassten Fahrpläne der S-Bahn-Linien und des Ersatzverkehrs in der elektronischen Fahrplanauskunft VBB-Fahrinfo und in der VBB-App „Bus & Bahn“ berücksichtigt. Die DB AG teilt zu dieser Frage mit: „Kommunikation vor der Baumaßnahme • Online, auf der Website der S-Bahn Berlin GmbH (unter sbahn.berlin) werden digital Fahrplanänderungen der nächsten Zeit angezeigt. Dabei werden die wichtigsten Informationen frühzeitig kommuniziert. Diese bestehen mindestens aus Zeitraum (Datum, Uhrzeit, Tag/Nacht), Linie, betroffener Abschnitt und Folge: SEV, Abweichung, Bahnsteigwechsel. • Zieht der Kunde eine Fahrplanauskunft auf der Homepage, erhält der Kunde eine Information mit dem Hinweis zur Baumaßnahme; 14 Tage vorher sind die Daten der Baumaßnahme eingepflegt und führen direkt zu einer optimalen (Alternativ- )Reiseroute. • S-Bahn Berlin App zeigt ebenfalls Baumaßnahmen an. • Kundenzeitung punkt3 (Print und Online). Darin werden alle Baumaßnahmen für die nächsten 17 Tage beschrieben. • Vorschau auf den Bauaushängen am Bahnsteig (ca. 14 Tage vorher). • Ca. eine Woche vor Beginn der Baumaßnahme werden Bauflyer (zweisprachig deutsch-englisch) direkt in den Zügen der betroffenen Linien verteilt. Die Bauflyer werden in den Zügen des betroffenen Abschnittes zu den Hauptverkehrszeiten (06:00-09:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr) durch Promoter an die Fahrgäste ausgehändigt. Die proaktive Verteilung der Bauflyer auf der betroffenen Strecke / Bauabschnitt in den Hauptverkehrszeiten erreicht die meisten Betroffenen. Der Flyer enthält wo nötig auch detaillierte grafische Darstellungen z.B. zu der Verortung der Ersatzhaltestellen oder Fahrpläne der Ersatzbusse etc. • Die Bauflyer sind auch online abrufbar und liegen in den Kundenzentren vor. • Wöchentlich donnerstags wird eine Verkehrsmeldung zu ausgewählten Baumaßnahmen für das darauf folgende Wochenende an die Medien versandt. • Für diese Baumaßnahme wird ca. 1-2 Wochen vorher, ein YouTube-Video auf dem YouTube-Kanal, der Webseite und auf dem Twitter-Kanal aufgespielt. Hier wird nochmal die Baumaßnahme genauer erklärt und Hilfeleistung zur Selbsthilfe gegeben. Das Video wird durch Grafiken mit genauen Daten und Hinweisen ergänzt. 5 Kommunikation während der Baumaßnahme • Vor Ort wird die temporäre Wegeleitung in Form von Schildern, Pfeilrichtungen standardmäßig am Freitag vor dem Beginn der Baumaßnahme montiert. • Fußtapsen vor Ort orientieren die Kunden in Richtung Ersatzverkehr mit Bussen. • Auf der Webseite unter „Fahrplanänderungen“ werden zusätzlich baubedingte Änderungen für „heute“ und „morgen“ angezeigt. • In der S-Bahn Berlin App der S-Bahn Berlin sind Informationen zu der Baumaßnahme enthalten. • Während der Baumaßnahme erfolgen auch regelmäßige Hinweise per Twitter mit Links zur Onlinebauinformation. • Anzeiger / Ansage auf dem Bahnsteig / im Zug. • Information können in den Kundenzentren, telefonisch im Kundendialog und durch Mitarbeiter vor Ort (Reisendenlenker) eingeholt werden.“ Frage 10: Wird der Senat (in Zusammenarbeit mit der S-Bahn) eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchführen und die Öffentlichkeit über das Bauvorhaben informieren? Antwort zu 10: Entsprechend der gemäß der Antwort zu Frage 9 vorgesehenen umfassenden Fahrgastinformation seitens der S-Bahn Berlin GmbH ist keine separate Öffentlichkeitsveranstaltung des Senats vorgesehen. Frage 11: Welche Form der finanziellen Kompensation ist für die Fahrgäste vorgesehen? Falls es keine geben soll: Warum nicht? Antwort zu 11: Baumaßnahmen sind für den Funktions- und Substanzerhalt der Infrastruktur unerlässlich und werden in regelmäßigen Abständen in allen Abschnitten des S-Bahn-Netzes durchgeführt, so dass auch alle Fahrgäste hiervon immer wieder betroffen sein werden. Entschuldigungsleistungen sind nicht sinnvoll oder realisierbar, weil es sich um einen Verbundtarif handelt, mit dem zahlreiche unterschiedliche Verkehrsmittel genutzt werden können. Die konkrete Betroffenheit jedes einzelnen Fahrgastes ist deshalb schwer zu bewerten. Frage 12: Wie möchte der Senat in Zukunft sicherstellen, dass der Ortsteil Hohenschönhausen bedarfsgerechten Zugang zum ÖPNV hat und dass die Kundenzufriedenheit hoch ist? Antwort zu 12: Mit dem Regelangebot wird eine bedarfsgerechte Anbindung Hohenschönhausens mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereits gewährleistet. In der Vergangenheit, zuletzt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018, erfolgten schrittweise Angebotsverbesserungen auf Bus- und Straßenbahnlinien in Hohenschönhausen. Für 6 Hohenschönhausen sind gemäß dem Berliner Nahverkehrsplan mittel- und langfristig zudem weitere Verbesserungen u.a. der S-Bahn- und Regionalverkehrsanbindung geplant. Temporäre baubedingte Einschränkungen im Öffentlichen Personennahverkehr lassen sich - auch in Zukunft - nicht vermeiden, da Arbeiten zur Instandhaltung, Erneuerung und Modernisierung als auch für den weiteren Ausbau der Infrastruktur für einen sicheren und den verkehrlichen Anforderungen genügenden Betrieb zwingend erforderlich sind. Selbstverständlich verfolgen hierbei alle Beteiligten das Ziel, die Einschränkungen des Verkehrsangebotes und die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Berlin, den 24.05.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz