Drucksache 18 / 18 876 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Henkel (CDU) vom 13. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2019) zum Thema: Lernmittelfreiheit für katholische Schulen Berlins und Antwort vom 22. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Frank Henkel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18876 vom 13. Mai 2019 über Lernmittelfreiheit für katholische Schulen Berlins __________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Entspricht die Zuteilung für Lernmittel an Schulen in der Trägerschaft des Erzbistums Berlins der Zuteilung an staatliche Schulen? 2. Wenn nicht – auf welche Grundlage bezieht sich die Höhe der Zuteilung? Zu 1. und 2.: Die Ausstattung einer Schule mit Lernmitteln obliegt dem jeweiligen Schulträger in eigener Verantwortung. Die kalkulatorischen Grundlagen, welche Basis für die Ausstattung der Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Berlin sind, sind dem Senat nicht bekannt. Für die Finanzierung von Lernmitteln können Schulen in freier Trägerschaft bei dem jeweils zuständigen Bezirksamt Zuwendungen beantragen. Unterschiedliche Beträge einerseits für öffentliche Schulen und andererseits für Schulen in freier Trägerschaft resultieren daraus, dass diese bei öffentlichen Schulen Lehr- und Lernmittel und bei Schulen in freier Trägerschaft nur Lernmittel umfassen. Berlin, den 22. Mai 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie