Drucksache 18 / 18 877 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 13. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2019) zum Thema: Obwohl seit 2015 in Betrieb, ist die Beteiligungsplattform „meinBerlin“ den meisten Berlinerinnen und Berlinern immer noch unbekannt! und Antwort vom 22. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18877 vom 13. Mai 2019 über Obwohl seit 2015 in Betrieb, ist die Beteiligungsplattform „meinBerlin“ den meisten Berlinerinnen und Berlinern immer noch unbekannt! _________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie erklärt sich der Senat folgenden Widerspruch in seiner Beantwortung 18/18 130 zur Beteiligungsplattform "meinBerlin" in folgenden Aussagen: Während er unter 1. ausführt, dass die Beteiligungsplattform "stetig an die Bedürfnisse der Verwaltung und der Bürgerschaft angepasst wird", teilt er unter 5. mit, dass die Beteiligung pro Verfahren "zwischen unter zehn und mehreren tausend Einreichungen schwankt". Bedeutet das, dass der Senat weder die Bedürfnisse der Verwaltung noch die der Bürgerschaft in den letzten Jahren richtig eingeschätzt und umgesetzt hat? Wenn ja, was lief falsch? Wenn nein, warum gibt es trotzdem diesen ungeklärten Widerspruch? Zu 1.: Der Senat erkennt hier keinen Widerspruch. Die Höhe der Beteiligung hängt von den in Antwort 18/18130 unter 5. dargelegten Faktoren ab. 2. Die Schwankungen bezüglich der Bürgerteilnahme erklärt der Senat in der Antwort 18/18 130 unter 5. mit der "Reichweite und dem Abstraktionsgrad des Themas, dem Grad der Betroffenheit" sowie mit der "Öffentlichkeitsarbeit der Projektverantwortlichen". Was meint er damit konkret? Sind die Themen nicht richtig gesetzt worden, waren sie zu "hochstehend" für die Bürgerinnen und Bürger und zu fern des Lebensalltags? Oder liegt es in erster Linie an der nicht zureichenden Öffentlichkeitsarbeit, wie bereits 2016 in einer Studie zur Plattform kritisiert wurde? Zu 2.: Jede Verwaltungseinheit auf der Ebene der Bezirke und der Hauptverwaltung entscheidet in eigener Zuständigkeit, über welche Themen und in welcher Prozessphase eine informelle Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird. Entsprechend ist die Bandbreite der Beteiligungsprojekte. Neben der Anzahl der Rückmeldungen eines Beteiligungsprojekts ist dabei auch die inhaltliche Qualität der Rückmeldungen zu berücksichtigen. Eine Studie von 2016 zur Plattform mein.berlin.de ist nicht bekannt. 3. Was will und wird der Senat demzufolge an der Öffentlichkeitsarbeit verändern und verbessern? Welchen Part sollen hierbei die Senatsverwaltungen und welche die Bezirke übernehmen? Zu 3.: Für Inhalt und Bewerbung der Beteiligungsprojekte sind die einzelnen Verwaltungseinheiten auf der Plattform verantwortlich. Die Senatskanzlei legt ihren Fokus weiterhin auf eine Unterstützung der einzelnen Verwaltungseinheiten in ihren Anstrengungen zur Sichtbarmachung ihrer Beteiligungsprojekte. Hierzu werden u.a. Vernetzungs- und Austauschformate angeboten. Die bisher unternommenen Anstrengungen der Senatskanzlei, einer Verwaltungs- und Fachöffentlichkeit die Möglichkeiten der Plattform nahezubringen, werden fortgesetzt. 4. Inwiefern sind hier bereits die Hinweise aus der Studie (ServiceStadt Berlin 2016) eingeflossen, wie zum Beispiel - die Entwicklung einer Partizipationsstrategie, - die Einführung dezentraler Partizipationsverfahren auf den Webseiten der verantwortlichen Behörden (meinBerlin ist der zentrale Zugang und nicht der "Ort" der Beteiligung) - die Sicherstellung der Nutzerbindung, um Bürgerinnen und Bürger zum dauerhaften "Mitmachen" zu bewegen, - die Entwicklung einer (Beteiligungs-) Qualifikation der Beschäftigten in den Behörden sowie - die Sicherstellung einer angemessenen Presse - und Öffentlichkeitsarbeit? Zu 4.: Es wird davon ausgegangen, dass hier die Studie „ServiceStadt Berlin 2016. Anforderungen an die zukünftige Ausgestaltung der Leistungs- und Serviceangebote im Land Berlin unter sich verändernden Rahmenbedingungen“ des Deutschen Instituts für Urbanistik GmbH (Difu) von 2009 gemeint ist. Die Beteiligungsplattform mein.berlin.de ist 2014 im Rahmen des Programms ServiceStadt Berlin entwickelt worden. Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung sind in das Projekt eingeflossen und werden auch weiterhin einfließen. 5. Wie hat sich die Zielstellung für die Bezirke erfüllt, die bei der Präsentation der Plattform in 2015 damals durch den Bezirksbürgermeister Oliver Igel formuliert wurde, dass Bezirksämter und Bezirksverordnetenversammlungen "sich damit schnell Diskussionen öffnen und Argumente der Bürgerinnen und Bürger aufnehmen können? Kann heute davon ausgegangen werden, dass mittels der Beteiligungsplattform "meinBerlin" diese Ziele bereits flächendeckend erreicht wurden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Die Bezirksämter sind heute mit mein.berlin.de in der Lage, schnell Beteiligungsprojekte zu starten, Diskussionen zu eröffnen und Argumente der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen. Viele Bezirksämter nutzen dieses Angebot des Senats bereits. 6. Ist es dem Senat gelungen, alle Fachverwaltungen für die Durchführung von Beteiligungsprojekten für "meinBerlin" zu gewinnen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Alle Fachverwaltungen mit relevanten Bürgerbeteiligungsprojekten wurden für die Durchführung von Beteiligungsverfahren mit Unterstützung durch mein.berlin.de gewonnen. Dies ist das Ergebnis einer kontinuierlichen Bewerbung der Plattform in der Verwaltungsund Fachöffentlichkeit und von Vernetzungs- und Austauschformaten. 7. Warum sind die Politikfelder (Stand 16.4.2019) Bildung, Jugend Familie (19), Ehrenamtliches Engagement (15), Kultur, Europa (4), Integration, Arbeit, Soziales (1) im Vergleich zur aktuellen politischen Diskussionslage mit nur sehr wenigen Beteiligungsprojekten dabei? Warum sind die Politikfelder, Wissenschaft und Forschung, Sport, Gesundheit und Pflege sowie Inneres überhaupt nicht vertreten? Trifft hier zu, dass die Beteiligungsplattform noch nicht von allen Behörden konsequent genutzt wird? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Die Politikfelder der Stadtentwicklung und Infrastruktur sind teilweise durch gesetzliche Verankerung, teilweise durch die Anzahl der an die Bürgerinnen und Bürger gerichteten Vorhaben stärker mit Fragen der Bürgerbeteiligung beschäftigt und dementsprechend auch häufiger auf mein.berlin.de vertreten. Im Bereich der informellen Bürgerbeteiligung entscheiden die einzelnen Fachverwaltungen in eigener Zuständigkeit über Umfang und Einsatz der Online-Bürgerbeteiligung. Einzelne Verwaltungseinheiten bevorzugen weiterhin analoge Beteiligungsformate und stellen sie noch nicht vollständig auf mein.berlin.de dar. In Einzelfällen wird Online-Bürgerbeteiligung bewusst mit Hilfe von externen Verfahren durchgeführt und mit individuellen Anforderungen begründet. 8. Trifft ebenso die Kritik zu, dass in der Berliner Verwaltung die Online-Partizipation noch lange kein Standardwerkzeug administrativen Handelns geworden ist? Wenn ja, was will der Senat tun, um dieses zu ändern? Wenn nein, mit welchen Argumenten tritt der Senat dieser Kritik entgegen? Zu 8.: Diese Kritik trifft nicht zu. Die Berliner Verwaltung nutzt in vielfältiger Hinsicht bereits Online- Partizipation und baut diese Nutzungsformen immer weiter aus. Um diesen Prozess zu unterstützen, bietet der Senat kontinuierlich Schulungen, sowie Austausch- und Vernetzungsformate an. 9. Wie will der Senat entsprechend der rot-rot-grünen Koalitionsvereinbarung den Ausbau der Beteiligungsplattform "meinBerlin" inhaltlich, organisatorisch, personell und finanziell vorantreiben? Zu 9.: Der Senat wird die in der Koalitionsvereinbarung beschriebenen Ziele zur Stärkung der Bürgerbeteiligung weiterverfolgen. Die Anmeldungen zum nächsten Doppelhaushalt befinden sich noch in der senatsinternen Abstimmung. Die inhaltliche Ausgestaltung, bezogen auf die einzelnen Beteiligungsprojekte, obliegt den zuständigen Verwaltungseinheiten. 10. Für wann ist die nächste Studie bzw. Evaluation der Beteiligungsplattform durch den Senat geplant? Wenn nein, warum will der Senat eine erneute Evaluation nicht durchführen lassen? Zu 10.: Evaluationen der Beteiligungsplattform werden in unregelmäßigen Abständen durchgeführt. Ein konkreter Termin steht noch nicht fest. Berlin, den 22.05.2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei