Drucksache 18 / 18 879 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 09. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2019) zum Thema: Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg – fehlender Zugang zur East Side Mall und Antwort vom 24. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 879 vom 09. Mai 2019 über Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg – fehlender Zugang zur East Side Mall Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche unterschiedlichen Möglichkeiten der Sicherung der Verkehrssicherheit für den Fußgängerverkehr gibt es bei der Öffnung des Brückenanschlusses zwischen Warschauer Brücke und East Side Mall? Antwort zu 1: Das Queren der Warschauer Straße im Bereich der Plattform/ Zugang zur East Side Mall ist aus Verkehrssicherheitsgründen kritisch. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat seit Beginn des Planungsverfahrens für die East Side Mall deutlich wieder auf die Probleme der fußläufigen Querung der Warschauer Straße hingewiesen. Eine vom Vorhabenträger favorisierte Fußgängerampel in Höhe des Zuganges an der Plattform wird aufgrund der hohen Verkehrsbedeutung der Warschauer Straße für den Öffentlichen Personennahverkehr - ÖPNV (hohe Taktfolge der Straßenbahn), für den motorisierten Autoverkehr (Warschauer Straße ist Bestandteil des inneren Straßenringes mit einer dichten Folge von Lichtsignalanlagen) und für den regionalen ost-west-gerichteten Radverkehr abgelehnt. Die Kapazitäten der Straße einschließlich der Gehwegbreiten lassen eine Fußgängerampel nicht zu. Gleichzeitig wurde im August 2018 mit dem Investor vereinbart, dass er die Zugänglichkeit zu seinem Vorhaben so sicher gestaltet, dass ein Queren auf dem Straßenniveau der Warschauer Brücke nicht notwendig wird. Als alternative Erschließungslösung wurde der Bau einer Treppe mit Aufzug an der Plattform zum Erreichen der -1 Ebene vorgeschlagen. 2 Von dort kann die vorhandene Treppe und der Aufzug an der Anschutz-Fußgängerbrücke zum Erreichen des südlichen Gehweges der Warschauer Straße benutzt werden. Weiterhin wurde die Optimierung und Verbesserung der Querungssituation an der vorhandenen Fußgängerampel am U-Bahnhof Warschauer Straße vorgeschlagen. Die mit der U-Bahn an- und abreisenden Kunden können dann auch an dieser Stelle sicher die Warschauer Straße queren. Diese Lösung wird derzeit durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft. Zum Schutz gegen ein dennoch unvermeidliches „wildes“ Queren der Warschauer Straße kann ein Verkehrsschutzgitter am Fahrbahnrand wirksam sein. Frage 2: Ist die Errichtung einer Ampelanlage zwischen dem S-Bahn-Ausgang Warschauer Straße und der Plattform zur East Side Mall zwingend notwendig? a. Falls ja, weshalb ist die Verkehrssicherung anhand eines Geländers (Verkehrsschutzgitter) analog zur anderen Straßenseite am S-Bahn-Ausgang Warschauer Straße nicht möglich? b. Ist eine Ampelanlage an der genannten Stelle genehmigungsfähig? c. Falls ja, welche Schritte müssen bis zu einer Genehmigung vollzogen werden? d. Ist ein Geländer (Verkehrsschutzgitter) an der genannten Stelle zwischen Fahrbahn und Radweg oder alternativ zwischen Radweg und Fußgängerweg genehmigungsfähig? e. Falls ja, welche Schritte müssen bis zu einer Genehmigung vollzogen werden? Antwort zu 2: Nein (Siehe Antwort zu 1). a. Entfällt. b. Nein. c. Entfällt. d. Ja. e. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg müsste einen Plan zur Anordnung an die Verkehrslenkung Berlin einreichen und dann mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Art des Einbaus abstimmen. Frage 3: Müssen zwingend zusätzlich zu den Querungsmöglichkeiten für Fußgänger an beiden Enden der Brücke (Tramstation S Warschauer Straße sowie Tramstation U Warschauer Straße) weitere Querungsmöglichkeiten angebracht werden? Frage 4: Falls ja, aus welchen Gründen? Antwort zu 3 und 4: Nein, es können die vorhandenen Querungen genutzt und die Mall auf anderem als dem Straßenniveau erreicht werden (Siehe Antwort zu 1). 3 Frage 5: Inwiefern dient die Plattform als „Anprallschutz“ für Fahrzeuge (Tagesspiegel Leute Newsletter Friedrichshain-Kreuzberg vom 09.05.2019)? Antwort zu 5: Die Plattform dient nicht als Anprallschutz gegen abirrende Fahrzeuge von der Warschauer Brücke. Da an der Anschlussstelle der Plattform allerdings das durchlaufende Geländer der Warschauer Brücke geöffnet werden muss und dadurch die Aufnahmewirkung des Geländers gegen abirrende Fahrzeuge gemindert wird, ist durch den Bauherrn der Plattform für die dann freien Enden des Brückengeländers ein gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Das Führen dieses Nachweises durch den Bauherrn nahm einen längeren Zeitraum in Anspruch, weshalb eine Geländeröffnung bisher versagt werden musste. Frage 6: Welche Punkte sollen im sog. Gestattungsvertrag vereinbart werden (Tagesspiegel Leute Newsletter Friedrichshain-Kreuzberg vom 09.05.2019)? Antwort zu 6: Im Gestattungsvertrag werden alle Punkte geregelt, welche im Lebenszyklus der beiden benachbarten Bauwerke auftreten könnten, z. B. die technische Ausführung des Anschlusses, Wartungs- und Unterhaltungsgrenzen, Reinigung und Winterdienste, Prüfund Sicherungspflichten, gegenseitige Nutzungsrechte, Wiederherstellung des ursprünglichen Ausgangszustandes. Frage 7: Welche Behörden aus dem Land Berlin und dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind für die Verkehrssicherheit an dieser Stelle im Detail verantwortlich? Antwort zu 7: Maßnahmen zur Errichtung eines Verkehrsschutzgitters müssen durch die Verkehrslenkung Berlin angeordnet werden. Vom Brückeneigentümer, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, sind die Einbauten bzw. Aufbauten für das Sicherheitsgitter zu genehmigen. Maßnahmen zur Optimierung der vorhandenen Lichtsignalanlagen liegen in der Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin. Hier sind die machbaren Lösungen und deren Auswirkungen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abzustimmen. Frage 8: Welche Hindernisse stehen einer Öffnung der Plattform für den Fußverkehr entgegen? 4 Frage 9: Welche Schritte müssen bis zu einer Öffnung der Plattform zwingend vollzogen werden? Antwort zu 8 und 9: Es ist ein privatrechtlicher Gestattungsvertrag zum Anschluss der Plattform an das öffentliche Bauwerk des Landes Berlin, der Warschauer Brücke zu schließen. Der Anschluss muss hergestellt werden. Es müssen vor Öffnung alle Anforderungen an die Sicherheit und Ordnung zur gefahrlosen Nutzung des Überganges unter Beachtung der zu erwartenden Verkehrsströme erfüllt sein. Siehe auch Antwort zu Frage 5. Frage 10: Mit wann ist mit einer Öffnung der Plattform zu rechnen? Antwort zu 10: Sobald der Bauherr alle erforderlichen Nachweise erbracht hat, kann aus Sicht des Senates die Geländeröffnung durch den privaten Bauherrn veranlasst werden. Berlin, den 24.05.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz