Drucksache 18 / 18 881 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 06. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2019) zum Thema: Aufklärungsquote versus Verurteilungsquote IV und Antwort vom 31. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 881 vom 6. Mai 2019 über Aufklärungsquote versus Verurteilungsquote IV ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf meine Anfrage 18/18313 und die Nachfrage 18/18617 hat der Senat bezüglich der Verurteilungsquote pauschal behauptet: „Die Zahlen für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor“ und mit dieser Begründung eine inhaltliche Antwort auf diese Teilfrage verweigert. Da das Jahr 2018 bereits seit Monaten abgeschlossen ist, ist aus der Antwort nicht ersichtlich, inwieweit und weshalb die erfragten Angaben nicht bekannt sein sollten, denn diese können sich denklogisch nach dem 31.12.2018 ja nicht mehr geändert haben. Ebenso ergibt sich daraus, wann das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Daten ausgewertet haben mag nicht, weshalb die Senatsverwaltung für Justiz diese bei ihr selbst erhobenen Daten nicht kennen sollte. Ich bitte daher noch einmal um - vollständige - Beantwortung meiner Anfrage oder Darlegung der Gründe, weshalb die Verfahrensausgänge für das Jahr 2018 noch nicht feststehen sollten. Zu 1.: Die Auswertung der erforderlichen Zahlen wird vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg durchgeführt (im Rahmen der Strafverfolgungsstatistik). Diese Auswertung wird in der Regel bis Mai/Juni des darauffolgenden Jahres übersandt. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erhebt die erwünschten Daten nicht selbst, sodass die angefragten Daten zum Zeitpunkt der Anfrage von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung nicht mitgeteilt werden konnten. Auf den Zeitpunkt der Übersendung der Strafverfolgungsstatistik vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg kann kein Einfluss genommen werden. Am 22. Mai 2019 hat das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nunmehr die vorläufigen Zahlen der Strafverfolgungsstatistik des für das Jahr 2018 übersandt. Bezüglich der erfragten Verurteilungsquote für das Jahr 2018 wird auf die Anlage verwiesen. 2 2. Gleichzeitig beantrage ich hiermit Akteneinsicht nach Art. 45 II VvB in sämtliche Akten, die bei der Senatsverwaltung für Justiz im Zusammenhang mit meiner Anfrage 18/18313 und der Anfrage 18/18617 geführt worden sind. Bereits das Akteneinsichtsersuchen aus der Anfrage 18/18617 ist entgegen der Norm des § 33 GGO I bisher nicht vom Senat beschieden worden, ohne dass die Gründe dafür und eine voraussichtliche Bearbeitungsdauer mitgeteilt worden wären. Aus welchen Gründen ist dies nicht geschehen? Zu 2.: Das Akteneinsichtsgesuch, welches der Fragesteller mit der Schriftlichen Anfrage mit der Drucksache-Nr. 18/18617 vom 15. April 2019 einreichte, wurde inzwischen beschieden . Berlin, den 31. Mai 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S 18/18 881 Anlage 1 Abgeurteilte* und Verurteilte Personen 2018** 2018 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Abgeurteilte insgesamt 441 davon verurteilt 310 Quote 70,29% Rohheitsdelikte*** ./. Raub § 249 StGB Abgeurteilte insgesamt 163 davon verurteilt 115 Quote 70,55% Schwerer Raub § 250 StGB Abgeurteilte insgesamt 116 davon verurteilt 98 Quote 84,48% Raub mit Todesfolge § 251 StGB Abgeurteilte insgesamt 0 davon verurteilt 0 Quote - Räuberischer Diebstahl § 252 StGB Abgeurteilte insgesamt 119 davon verurteilt 94 Quote 78,99% Erpressung § 253 Abs. 1 StGB Abgeurteilte insgesamt 37 davon verurteilt 14 Quote 37,84% Besonders schwerer Fall der Erpressung § 253 Abs. 4 StGB Abgeurteilte insgesamt 2 davon verurteilt 1 Quote 50,00% Räuberische Erpressung § 255 StGB Abgeurteilte insgesamt 215 davon verurteilt 160 Quote 74,42% Körperverletzung § 223 StGB Abgeurteilte insgesamt 2803 davon verurteilt 1927 Quote 68,75% 1 S 18/18 881 Anlage 1 Gefährliche Körperverletzung, Vergiftung § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB Abgeurteilte insgesamt 63 davon verurteilt 36 Quote 57,14% Gefährliche Körperverletzung § 224 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 StGB Abgeurteilte insgesamt 1723 davon verurteilt 923 Quote 53,57% Misshandlung von Schutzbefohlenen § 225 StGB Abgeurteilte insgesamt 14 davon verurteilt 8 Quote 57,14% Schwere Körperverletzung § 226 Abs. 1 StGB Abgeurteilte insgesamt 4 davon verurteilt 4 Quote 100,00% Absichtliche oder wissentliche schwere Körperverletzung § 226 Abs. 2 StGB Abgeurteilte insgesamt 1 davon verurteilt 1 Quote 100,00% Verstümmelung weiblicher Genitalien § 226 a StGB Abgeurteilte insgesamt 1 davon verurteilt 0 Quote 0,00% Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB Abgeurteilte insgesamt 0 davon verurteilt 0 Quote - Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232 bis 241 a StGB Abgeurteilte insgesamt 773 davon verurteilt 513 Quote 66,36% Diebstahl § 242 StGB Abgeurteilte insgesamt 6615 davon verurteilt 5274 Quote 79,73% 2 S 18/18 881 Anlage 1 Wohnungseinbruchdiebstahl § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Abgeurteilte insgesamt 94 davon verurteilt 84 Quote 89,36% Widerstand gegen die Staatsgewalt §§ 111 bis 121 StGB Abgeurteilte insgesamt 614 davon verurteilt 511 Quote 83,22% Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz insgesamt Abgeurteilte insgesamt 2156 davon verurteilt 1868 Quote 86,64% Straßenkriminalität*** ./. **) vorläufige Zahlen ***) Hierzu liegen keine statistischen Erhebungen vor. Quelle: Strafverfolgungsstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg 2018 *) Abgeurteilte: Erfasst werden Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden oder bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung der Hauptverhandlung durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (u.a. Freispruch) getroffen wurden. 3