Drucksache 18 / 18 885 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 14. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2019) zum Thema: Psychologischer Dienst der Polizei Berlin und Antwort vom 27. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 18885 vom 14. Mai 2019 über Psychologischer Dienst der Polizei Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen sind (Angabe bitte nach Planstellen (wie viele zum Jahresende unbesetzt?) und VZÄ, differenziert nach Beamten und Angestellten sowie der Besoldung/tariflichen Einstufung) aktuell und wie viele waren seit dem Jahr 2010 im psychologischen Dienst der Polizei Berlin beschäftigt? Zu 1.: Der Psychologische Dienst der Polizei Berlin ist eine Organisationseinheit der Serviceeinheit Personal (SE Pers). Die Stellenanzahl und die Vollzeitäquivalente (VZÄ) können den folgenden Tabellen entnommen werden.1 Jahr 2019 Besoldungs- /Tarifgruppe Stellen VZÄ Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte E14 - 1,0 - 0,79 E13 - 4,0 - 4,86 BesGr. A9S 1,0 - 0,75 - 1 Alle Auswertungen erfolgten auf der Basis der im System IPV zum Stichtag 31.12. des Jahres hinterlegten Daten und spiegeln den Datenbestand zu diesem Stichtag wider, ausgenommen das Jahr 2019, hier erfolgte die Auswertung auf der Basis der im System IPV zum Stichtag 30.04.2019 hinterlegten Daten. Seite 2 von 5 Jahr 2018 Besoldungs- /Tarifgruppe Stellen VZÄ Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte E14 - 1,0 - 0,79 E13 - 4,0 - 4,86 BesGr. A9S 1,0 - 0,75 - Jahr 2017 Besoldungs- /Tarifgruppe Stellen VZÄ Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte E14 - 1,0 - 1,0 E13 - 4,0 - 4,53 BesGr. A9S 1,0 - 1,0 - Jahr 2016 Besoldungs- /Tarifgruppe Stellen VZÄ Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte E14 - 1,0 - 1,0 E13 - 4,0 - 3,54 BesGr. A9S 1,0 - 1,0 - Jahr 2015 Besoldungs- /Tarifgruppe Stellen VZÄ Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte E14 - 1,0 - 1,0 E13 - 4,0 - 3,54 BesGr. A9S 1,0 - 1,0 - Seite 3 von 5 Jahr 2014 Besoldungs- /Tarifgruppe Stellen VZÄ Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte E14 - 1,0 - 1,0 E13 - 4,0 - 3,54 BesGr. A9S 1,0 - 1,0 - Jahr 2013 Besoldungs- /Tarifgruppe Stellen VZÄ Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte E14 - 1,0 - 1,0 E13 - 3,5 - 3,54 BesGr. A9S 1,0 - 1,0 - Jahr 2012 Besoldungs- /Tarifgruppe Stellen VZÄ Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte E14 - 1,0 - 1,0 E13 - 3,5 - 3,54 BesGr. A8 1,0 - 1,0 - Jahr 2011 Besoldungs- /Tarifgruppe Stellen VZÄ Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte Vgr. IB - 1,0 - 1,0 Vgr. IIA HD-IB - 3,5 - 3,46 BesGr. A8 1,0 - 1,0 - Seite 4 von 5 Jahr 2010 Besoldungs- /Tarifgruppe Stellen VZÄ Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte Vgr.IB - 1,0 - 1,0 Vgr.IIA HD-IB - 3,5 - 3,44 BesGr. A8 1,0 - 1,0 - 2. Sind – wenn ja, in welchem anteiligen zeitlichen Umfang – die Dienstkräfte dort im Bereich „Psychologische Einsatz- und Ermittlungsunterstützung“ tätig? 3. Sind – wenn ja, in welchem anteiligen zeitlichen Umfang – die Dienstkräfte dort im Bereich „Psychosoziale Unterstützung von Polizeibediensteten“ tätig? 4. Sind – wenn ja, in welchem anteiligen zeitlichen Umfang – die Dienstkräfte dort im Bereich „Konzeption , Durchführung und Evaluation von Eignungsauswahlverfahren“ tätig? 5. Sind – wenn ja, in welchem anteiligen zeitlichen Umfang – die Dienstkräfte dort im Bereich „Organisationspsychologie und Führungskräfteberatung“ tätig? 6. Sind – wenn ja, in welchem anteiligen zeitlichen Umfang – die Dienstkräfte dort im Bereich „Konzeption psychologischer Inhalte und Verhaltenstrainings“ tätig? 7. Sind – wenn ja, in welchem anteiligen zeitlichen Umfang – die Dienstkräfte dort im Bereich „Gesundheitsförderung , Arbeitsschutz und Dienstsport“ tätig? Zu 2. – 7.: Die beschäftigten Dienstkräfte im Psychologischen Dienst der Polizei Berlin sind in allen genannten Bereichen tätig, wobei der anteilige zeitliche Tätigkeitsumfang in diesen Aufgabengebieten statistisch nicht erfasst wird. Der Psychologische Dienst der Polizei Berlin unterlag in den zurückliegenden neun Jahren fachlichen, organisatorischen und personellen Veränderungen, sodass es je nach Schwerpunktsetzung Unterschiede in den zeitlichen Tätigkeitsanteilen gab. Die Aufgabenwahrnehmung variiert weiterhin auf Grund der Priorisierung der Themen und strategischen Ausrichtung der Polizei Berlin. Darüber hinaus wird die Kompetenz der jeweiligen Psychologinnen und Psychologen im Abgleich zu den Aufgabenerfordernissen genutzt, was regelmäßig zu zeitlich veränderten Tätigkeitsanteilen führt, jedoch einer professionellen Aufgabenbewältigung und einer sich weiterentwickelnden Behörde entspricht. Konkrete Aussagen zum anteiligen zeitlichen Tätigkeitsumfang der Aufgabengebiete können aus diesen Gründen nicht erfolgen. 8. Sofern psychologisch ausgebildete Dienstkräfte in einem der Bereiche zu 2) bis 7) nicht tätig sind, durch welche Kräfte mit welcher Ausbildung bildet die Polizei Berlin diese Fachkenntnisse ab? Seite 5 von 5 Zu 8.: Entfällt. Berlin, den 27. Mai 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport