Drucksache 18 / 18 887 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 14. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2019) zum Thema: E Kommando BVG und Antwort vom 27. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18887 vom 14. Mai 2019 über E Kommando BVG ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Worum handelte es sich bei dem „E Kommando BVG“, von wann bis wann in welcher personellen Stärke hat dieses bestanden und aus welchen Gründen gibt es dieses seit wann nicht mehr? Zu 1.: Das Einsatzkommando BVG bestand aus gemeinsamen Streifen der Polizei Berlin und der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), damit über die reine betriebliche Kontrollfunktion und Ausübung des Hausrechts der BVG auch hoheitliche Funktionen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Polizei Berlin wahrgenommen werden konnten. Die gemeinsamen Streifen setzten sich aus je einer Polizeivollzugskraft sowie ein bis zwei Mitarbeitenden des Mobilen Ordnungsdienstes (MOd) der BVG zusammen. Aufgrund der damaligen Personalsituation der Polizei Berlin war die Schaffung fester Stellen beim Einsatzkommando BVG nicht möglich. Die eingesetzten Dienstkräfte wurden aus den Einsatzbereitschaften (später Direktionshundertschaften ) für die Dauer von zwei Monaten abgeordnet. Während der Abordnung arbeiteten die Mitarbeitenden der Polizei Berlin und der BVG in identischen Schichtarbeitszeiten , sodass die einmal gebildeten Streifen in der Regel für den vorgesehenen Zeitraum zusammenarbeiteten. Nach Senatsbeschluss vom 3. März 1981 wurde das Einsatzkommando BVG am 1. Oktober 1981 gebildet und nach Beschluss der Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 27. März 2003 mit Neuordnung der Führungsstrukturen (NdF) der Polizei Berlin zum 1. Juli 2003 aufgelöst. Im Rahmen einer Prüfung von Effektivität und Effizienz kam die damalige Behördenleitung der Polizei Berlin zum Ergebnis, die bestehende Zusammenarbeit mit der BVG neu zu ordnen. Im Mittelpunkt der Betrachtung stand das ehemalige Einsatzkommando BVG. Die ausschließliche Ausrichtung auf die U-Bahn und damit nur auf ein Verkehrsmittel der BVG war nicht mehr zeitgemäß, vielmehr sollten Maßnahmen aller im ÖPNV tätigen Unternehmen enger aufeinander abgestimmt und zielgerichteter an der 2 jeweils vorliegenden Kriminalitätslage orientiert werden. Im Ergebnis wurde in der damaligen Direktion Zentrale Aufgaben eine zentrale Ansprechstelle für den ÖPNV eingerichtet und die Aufgaben der Streifentätigkeit im ÖPNV den Direktionen übertragen . Bis zur Auflösung im Jahr 2003 betrug die Personalstärke des Einsatzkommando BVG 65 Dienstkräfte der Polizei Berlin. 2. Welcher jährliche Kostenaufwand entstünde aus Sicht der Innenverwaltung, wenn diese Maßnahmen mit insgesamt 100 allein dazu bestimmten Beamten der Direktion Einsatz wieder aufgenommen würden? Zu 2.: Bei 100 über den Haushalt neu einzurichtenden Stellen der Schutzpolizei entstünden gemäß der Personal-Durchschnittssätze für die Planjahre 2020/2021 jährliche Personalausgaben in Höhe von rund 5 Millionen Euro. Berlin, den 27. Mai 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport