Drucksache 18 / 18 891 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 13. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2019) zum Thema: Görli und May-Ayim-Ufer: postkoloniale Dividende und Städtemarketing und Antwort vom 29. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Stefan Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18891 vom 13.05.2019 über Görli und May-Ayim-Ufer: postkoloniale Dividende und Städtemarketing -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Die Soziologie kennt den Begriff der "postkolonialen Dividende"; man schöpft die billige Arbeitskraft von Migranten - seien dies Paketboten oder Putzhilfen - durch Geld ab, das man mit dem Beklagen kolonialen Unrechts verdient hat. [Vgl.: Koppetsch, Cornelia: "Alles ganz heimelig". In: Der Spiegel Nr. 20, 2019, S. 40-41.] Der "Postkolonialismus" wird somit durch Hipsterisierung selber Teil der bestehenden Verhältnisse. 1.) Ist es nicht entwürdigend - wie neulich im "Görli" geschehen - Menschen ihren Platz durch rosa Kreidestriche zuzuweisen? Zu 1.: Unabhängig von Vorkommnissen im Görlitzer Park sind Markierungen des öffentlichen Raums nicht entwürdigend, sofern geltende Rechtsnormen beachtet bzw. nicht verletzt werden. 2.: Zeugt die Antwort des Senates in Drucksache 18/18585 nicht davon, dass man das Verhalten der schwarzen Community am May-Ayim-Ufer als "naturgegeben" betrachtet (indem man es hinnimmt) und nur die Kritik daran dekonstruieren will? Zu 2.: Der Berliner Senat teilt die in der Frage unterlegte Interpretation der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18585 nicht. 3.) Erweisen sich die Verhältnisse im "Görli" und am May-Ayim-Ufer nicht als strukturgleich mit jenen (Selbst)Verortungen, in welchen sich Weiße und Schwarze seit jeher zueinander positionieren, der Schwarze hier also als Projektionsfläche des devianten Begehrens hipper Kreuzbergtouristen dient ? 2 Zu 3.: Der Berliner Senat stellt keine Vermutungen zur (Selbst-)Verortung von Personen an. Berlin, den 29. Mai 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung