Drucksache 18 / 18 894 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 13. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2019) zum Thema: Berlin: Zahlen zur Kindertagespflege im Mai 2019 und Antwort vom 25. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18894 vom 13. Mai 2019 über Berlin: Zahlen zur Kindertagespflege im Mai 2019 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage wird vorab darauf hingewiesen, dass für statistische Vergleiche grundsätzlich nur die festgeschriebenen Daten eines Jahres zum Stichtag 31.12. für die Kindertagespflege herangezogen werden können. Unterjährige Daten unterliegen noch der Anpassung und Veränderung durch Ab- und Anmeldungen und sind daher nicht valide. Auf die Angabe zu Daten im Mai 2019 wird daher verzichtet. 1. Wie hat sich die Anzahl der öffentlich geförderten Kindertagespflegestellen in Berlin in den Jahren 2017, 2018 und mit heutigem Stand im Mai 2019 entwickelt? 2. Wie viele Kindertagespflegepersonen arbeiteten in diesen Tagespflegestellen in Berlin in den Jahren 2017, 2018 und heute? Zu 1. und 2.: Die Zahl der öffentlich geförderten Tagespflegestellen entspricht der Zahl der Tagespflegepersonen, da jede Pflegeperson als Tagespflegestelle erfasst wird. Die Zahl der öffentlich geförderten Kindertagespflegestellen in Berlin betrug: Jahr Kindertagespflegestellen 2017 1634 2018 1662 (Datenquelle: Fachverfahren Integrierte Software für Berliner Jugendhilfe (ISBJ-KiTa) 31.12.2017, 31.12.2018) In den letzten Jahren haben zahlreiche Tagespflegestellen ihre Tätigkeit aus Altersgründen beendet, sodass die stabile Zahl der Tagespflegestellen bzw. der leichte Zuwachs auf zahlreichen neu gewonnenen Tagespflegepersonen beruht. 3. Wie hat sich die Anzahl der in der Berliner Kindertagespflege arbeitenden Männer in den Jahren 2017, 2018 und zum heutigen Tag entwickelt? Zu 3.: Die Zahl der Männer, die als Tagespflegepersonen in Berlin arbeiteten, wurde über ISBJ für 2018 erstmals erhoben. Mit Stichtag 31.12.2018 arbeiteten 127 männliche Tagespflegepersonen in Kindertagespflege. 4. Wie hat sich die Anzahl der betreuten Kinder in Kindertagespflege in Berlin in den Jahren 2017, 2018 und mit heutigem Stand im Mai 2019 entwickelt? Zu 4.: Die Zahl der öffentlich geförderten Kinder in Kindertagespflege (ohne ergänzende Kindertagespflege) in Berlin betrug: Jahr Kinder in Kindertagespflege 2017 5.591 2018 5.703 (Datenquelle: Fachverfahren ISBJ-KiTa 31.12.2017, 31.12.2018) 5. Wie ist die momentane Auslastung der angebotenen Plätze in der Kindertagespflege in Berlin? Zu 5.: Alle Plätze in den Kindertagespflegestellen sind belegt. 6. Wie viele der Berliner Kindertagespflegestellen arbeiten in angemieteten Räumen? 7. Mit welchen Beträgen werden angemietete Räume in der Kindertagespflege aktuell gefördert? Gibt es Planungen, dieses Förderung aufgrund steigender Mieten in Berlin zu erhöhen? Zu 6. und 7.: Statistisch erhoben werden die Zahlungen für angemietete Räume. Im Jahr 2017 wurden für 665 Tagespflegepersonen im Monat durchschnittlich 468 € an Mietzuschüssen für die Betreuung von bis zu 5 Kindern gezahlt, darin enthalten sind auch Verbundpflegestellen. Dabei ist zu beachten, dass in 2017 die Obergrenze für den Mietzuschuss bei 120 € je Pflegeerlaubnisplatz lag, sie wurde zum 01.01.2018 auf 140 € erhöht. Zurzeit werden die möglichen Obergrenzen des Mietzuschusses nur selten von den Jugendämtern ausgeschöpft, da sich der Zuschuss an der tatsächlichen Miethöhe orientiert, wie man an den Durchschnittskosten ersehen kann. Die Höhe des Zuschusses wird in Zusammenhang mit einer Überarbeitung der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege, die zurzeit in Arbeit ist, geprüft. 8. Wie viele Kindertagespflegepersonen in Berlin haben die Grundqualifizierung zur Tagespflege in den letzten 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen? Wie viele davon waren Männer? Zu 8.: Die Grundqualifizierung im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten findet tätigkeitsvorbereitend statt und berechtigt nach erfolgreichem Abschluss zur Aufnahme von 1 – 3 Kindern. In den Jahren 2016 bis 2018 haben 101 Teilnehmerinnen und 17 Teilnehmer diese Grundqualifizierung abgeschlossen. Häufig qualifizieren sich diese Tagespflegepersonen danach weiter und besuchen eine tätigkeitsbegleitende Aufbauqualifizierung im Umfang von 140 Unterrichtseinheiten, die dann eine Betreuung von bis zu 5 Kindern ermöglicht. In den Jahren 2016 bis 2018 haben 81 Teilnehmerinnen und 13 Teilnehmer diese Aufbauqualifizierung abgeschlossen. 9. Wie viele Personen betreuen Kinder über den öffentlich geförderten Mobilen Kinderbetreuungsservice (MoKiS)? Zu 9.: Aktuell sind 88 Tagespflegepersonen in 90 Familien tätig, bei denen MoKiS mitgewirkt hat. 36 Matchings wurden direkt von MoKiS initiiert und bei 54 Tagespflegepersonen hat MoKiS in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern agiert. 10. Wie bewertet der Senat das Angebot des Mobilen Kinderbetreuungsservices für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten im Vergleich zur Kindertagespflege? Zu 10.: In beiden Fällen handelt es sich um Kindertagespflege. Der mobile Kinderbetreuungsservice für Eltern mit besonderen Betreuungszeiten (MoKiS) unterstützt die Jugendämter bei der Akquise, Beratung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen an Eltern mit besonderen Betreuungszeiten. Dabei werden von MoKiS vorrangig Betreuungspersonen, die im Haushalt der Eltern tätig werden, vermittelt. Es sind also Kindertagespflegepersonen die über die Jugendämter geprüft werden und Verträge mit dem Jugendamt abschließen, aber auch vom Träger beraten werden. 11. Gibt es Pläne, den MoKiS weiter zu fördern und auszubauen? Zu 11.: Die Förderung läuft bis 31.12.2019 und soll verstetigt werden. Für Angebote in Zusammenarbeit mit Unternehmen ist das Projekt MoKiS 2018 finanziell aufgestockt worden. Es dient jetzt auch als Wegweiser für Unternehmen, die sich an der Kinderbetreuung in Kita und Kindertagespflege beteiligen wollen. Hierfür wurde eine Webseite (https://www.kinderbetreuung-mit-unternehmen.berlin/) entwickelt und gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer (HWK) eine große Infoveranstaltung für Unternehmen am 6.3.2019 durchgeführt. Berlin, den 25. Mai 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie