Drucksache 18 / 18 898 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler(GRÜNE) vom 09. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2019) zum Thema: Nachhaltige Stadtentwicklung und Wohnen I und Antwort vom 24. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18898 vom 09.05.2019 über Nachhaltige Stadtentwicklung und Wohnen I Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Zur Umsetzung des BEK im Gebäudebereich ist durch die zuständige Senatsverwaltung die Einrichtung einer Servicestelle für energetische Quartiersentwicklung vorgesehen. Diese hat die Aufgabe, zur Umsetzung von Quartierskonzepten zu beraten und Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Die Einrichtung der Servicestelle und der Beginn ihrer Beratungstätigkeit war für das 2. Quartal 2019 geplant. Frage 1: Fühlt sich die zuständige Senatsverwaltung an die Einrichtung der Servicestelle als Maßnahme zur Umsetzung des BEK gebunden? Antwort zu 1: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist gemäß Umsetzungskonzept zum Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) für die Umsetzung der Servicestelle im Rahmen der BEK-Maßnahme „GeS-1“ federführend. Das für Klimaschutz zuständige Referat hat in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, mit den Bezirken sowie weiteren Fachexperten die Ausschreibung von Leistungen zur „Konzeption und zum Betrieb einer Service- und Beratungsstelle energetische Quartiersentwicklung“ vorbereitet. Da die Maßnahme „GeS-1“ Synergien mit anderen BEK-Maßnahmen aufweist, wurde die genannte Ausschreibung prioritär bearbeitet. Die Leistungen wurden im November 2018 EU-weit ausgeschrieben und im April 2019 an die Berliner Energieagentur GmbH, die durch zwei Kooperationspartner unterstützt wird, vergeben. Frage 2: Wann wird die geplante Servicestelle ihre Beratungstätigkeit aufnehmen? Kann der Zeitplan eingehalten werden und wenn nein, warum nicht? 2 Antwort zu 2: Die Service- und Beratungsstelle energetische Quartiersentwicklung hat ihre Beratungstätigkeit Ende April 2019 aufgenommen. Insofern wurde der durch den Umsetzungszeitraum des BEK 2030 bis 2021 bedingte Zeitplan eingehalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Welche personellen Ressourcen stehen in der Verwaltung zur Einrichtung der Servicestelle zur Verfügung? Antwort zu 3: Die Umsetzung der BEK-Maßnahme „GeS-1“ erfolgt durch Personal des für Klimaschutz zuständigen Referats. Frage 4: Über welche personellen Ressourcen wird die Servicestelle für Ihre Beratungstätigkeit verfügen? Antwort zu 4: Der Betrieb und die Beratungstätigkeit der Service- und Beratungsstelle energetische Quartiersentwicklung erfolgen im derzeitigen Projektzeitraum von 2,5 Jahren durch die Berliner Energieagentur GmbH und deren Kooperationspartner. Der für die Beratungstätigkeit erforderliche Personalbedarf wird durch die Berliner Energieagentur GmbH und ihre Kooperationspartner gedeckt, was im Durchschnitt 3 bis 4 Personen beträgt. Die Servicestelle bündelt, neben der Projektleitung, fachliche Kompetenzen in den Bereichen Energie, Kommunikation, städtebauliche Planung und Innovation. Frage 5: Wie viele Beratungsleistungen werden erwartet? Antwort zu 5: Ziel der Service- und Beratungsstelle energetische Quartiersentwicklung ist es, dass im Projektzeitraum von derzeit 2,5 Jahren mindestens zehn integrierte energetische Quartierskonzepte initiiert beziehungsweise zur Beantragung für einschlägige Förderprogramme vorbereitet werden. Hierfür wird die Servicestelle pro Berliner Bezirk mindestens zwei Quartiere identifizieren, die für die Umsetzung eines energetischen Quartierskonzepts geeignet sind. Die Servicestelle ist zudem in Form von telefonischen Sprechstunden erreichbar. Darüber hinaus werden, nach Vereinbarung, persönliche Beratungsgespräche angeboten. Die Beratung findet zudem im Rahmen von Planungs- Workshops statt, die die Servicestelle in den Quartieren, in denen ein energetisches Quartierskonzept erstellt werden soll, organisieren wird. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 3 Frage 6: Wer kann sich an die Beratungsstelle wenden? Antwort zu 6: Das Beratungsangebot der Service- und Beratungsstelle energetische Quartiersentwicklung steht allen Akteuren, die Klimaschutzstrategien im Quartier umsetzen wollen, zur Verfügung. Es richtet sich vorranging an Vertreterinnen und Vertreter der Bezirke, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, Gewerbetreibende, Infrastrukturunternehmen, lokale Vereine und Anwohnerinnen und Anwohner. Frage 7: Wie soll der Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch realisiert und organisiert werden? Antwort zu 7: Im Rahmen der Projektlaufzeit von derzeit 2,5 Jahren sind die Erstellung von Newslettern und Pressemitteilungen sowie die Erstellung eines Informations-Flyers und verschiedener praxisorientierter Informationsmaterialien (z.B. Leitfäden) vorgesehen. Darüber hinaus sind die Durchführung von übergreifenden thematischen Workshops, quartiersbezogenen Planungs-Workshops sowie die Etablierung eines Runden Tisches für Fachaustausche vorgesehen. Frage 8: Welche Möglichkeiten der Förderung stehen der Servicestelle zur Verfügung? Antwort zu 8: Der Service- und Beratungsstelle energetische Quartiersentwicklung stehen keine eigenen Fördermittel zur Verfügung. Es ist Aufgabe der Servicestelle, bestehende Förderungen des Bundes und des Landes zielgruppenspezifisch zu kommunizieren und dazu zu beraten. Zudem wird die Servicestelle die für Klimaschutz zuständige Senatsverwaltung bei der Weiterentwicklung von Förderungen des Landes beraten. Berlin, den 24.05.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz