Drucksache 18 / 18 899 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler(GRÜNE) vom 09. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2019) zum Thema: Nachhaltige Stadtentwicklung und Wohnen II und Antwort vom 27. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18899 vom 09. Mai 2019 über Nachhaltige Stadtentwicklung und Wohnen II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Zukünftig sollen Klimaschutz und Klimaanpassung in Integrierten Stadtteilkonzepten (ISEK) und Vorbereitenden Untersuchungen (VU) berücksichtigt werden. Im Bericht zur BEK-Umsetzung wird dargestellt, dass dies bereits bei den Gebieten „Neue Mitte Tempelhof“ und „Ehemaliger Flughafen Tegel und Umgebung“ der Fall gewesen ist. Seit dem 4. Quartal 2018 hat, laut Bericht, eine förderprogrammspezifische Bestandsaufnahme dieser implizitierten Umwelt- und Klimaschutzziele begonnen und die benannten Umsetzungsschritte wurden eingeleitet. Frage 1: Welche Ziele des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wurden bei dem Gebiet „Neue Mitte Tempelhof“ und „Ehemaliger Flughafen Tegel“ berücksichtigt? In welcher Form? Stadtumbaugebiet Neue Mitte Tempelhof Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen „Neue Mitte Tempelhof“ wurden die lokalspezifischen Rahmenbedingungen zu Klima-, Natur- und Umweltschutzaspekten ermittelt und in separaten Studien bzw. durch erste Grobkonzepte teilweise vertiefend betrachtet. Auf dieser Grundlage wurde die „energetisch und klimatisch zukunftsfähige (Weiter-) Entwicklung des Quartiers“ als eines der neun Leitziele in das Entwicklungskonzept aufgenommen, in dem Aussagen zur zukunftsfähigen Energieversorgung, zum integrativen Umgang mit den lokalen klimatischen Bedingungen, zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung sowie zu Erhalt und Verbesserung der ökologischen Vielfalt getroffen werden. Um das Leitbild des "klimafreundlichen Stadtquartiers" in den folgenden Planungsphasen weiter zu qualifizieren, wurden Untersuchungen und Beauftragungen für die Konzepterarbeitung in die Liste der Maßnahmen für die Umsetzung des Stadtumbauprojekts aufgenommen. 2 Informationen hierzu sind in dem Bericht der vorbereitenden Untersuchungen dokumentiert und sind auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen verfügbar. Stadtumbaugebiet Umfeld TXL Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) „Flughafen Tegel und Umgebung“ wurden Ziele und Rahmenbedingungen bzgl. Klima und Umwelt als Teil der Bestandsanalyse und Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken hierzu herausgearbeitet. Im Rahmen der Ziel- und Leitbildformulierung beinhaltet insbesondere das Handlungsfeld 2: „Grün- und Freiraum, Natur- und Umweltschutz“ klimarelevante Handlungsfeldziele, wie z.B. die Qualifizierung, Ergänzung und Verknüpfung von Grünräumen , die Begrünung und Verschattung von hitzebelasteten Stadträumen und die Minimierung von zusätzlicher Flächenversiegelung auf ein Minimum. Die daraus entwickelten Maßnahmevorschläge umfassen z.B. die Bewahrung und Weiterentwicklung des Flughafensees und des Schwarzen Grabens als besonders klimarelevante Wasserund Grünräume. Themen sind hier die Suche nach intelligenten Lösungen für ein zukünftiges Regenwassermanagement und die Stärkung der ökologischen Funktion des Sees im Einklang mit dem zu erwartenden erhöhten Nutzungsdruck durch Badegäste und Erholungssuchende. Ein zentrales Thema bei der Entwicklung des Umfeldes von Urban Tech Republik und Schumacher Quartier ist die Neuschaffung von verkehrlichen Anbindungen für den Radund Fußverkehr durch den Ausbau und die Aufwertung des Rad-und Fußwegenetzes. Dies fördert klimafreundliche Mobilität. Mit der energetischen Erneuerung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur und der technischen Qualifizierung der öffentlichen Straßenbeleuchtung wurden Maßnahmen zur Energieeinsparung identifiziert. Mehr Informationen zum geplanten Förderverfahren sowie zum Fördergebiet können auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingesehen werden. Frage 2: Sind die berücksichtigten Ziele verpflichtend umzusetzen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2: Integrierte Gebietskonzepte (ISEK, VU) stellen die Grundlage für den Einsatz von Städtebaufördermitteln dar. Sie enthalten mit lokalen Akteuren abgestimmte langfristig angelegte Gesamtziele zur Lösung städtebaulicher, funktionaler, sozialräumlicher Defizite und Anpassungserfordernisse. Als informelle Planungen haben sie keine verpflichtende Wirkung. Frage 3: Was ist der Stand der förderprogrammspezifischen Bestandsaufnahme? Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? Bitte Zeitplan erläutern. Antwort zu 3: Die aus dem Bericht zur Umsetzung zitierte "förderprogrammspezische Bestandsaufnahme" bezieht sich auf die Städtebauförderung in Berlin allgemein. Zur "förderprogrammspezischen Bestandsaufnahme" werden zwischen den zuständigen Referaten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abstimmungen durchgeführt. [Der Fragesteller hat keine Frage 4 gestellt.] 3 Frage 5: Wurden weitere ISEK oder VU erstellt? Wenn ja, wo? Antwort zu 5: Für alle Gebiete der Städtebauförderprogramme "Stadtumbau", "Aktive Zentren" und "Städtebaulicher Denkmalschutz" wurden und werden ISEK oder VU erstellt. Frage 6: Wurden dort Ziele des Klimaschutzes und der Klimaanpassung berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche? Antwort zu 6: Die Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sind integraler Bestandteil der Städtebauförderung. In Abhängigkeit von der Programmspezifik und Schwerpunktsetzungen der einzelnen Fördergebiete werden die Ziele des Klimaschutzes und der Klimaanpassung mit unterschiedlicher Intensität und Spannbreite verfolgt. Häufig sind z.B. folgende Maßnahmen: Energetische Sanierung und Energieversorgung öffentlicher Gebäude, Schaffung und Entsiegelung von Grün- und Freiflächen, Maßnahmen für eine zukunftsfähige Mobilität. Für einige Gebiete liegen eigene Quartierskonzepte vor, z. B. Green Moabit. Frage 7: Fühlt sich die zuständige Senatsverwaltung an die Integration von Klimaschutz und Klimaanpassung in ISEKs und Vus gebunden? Antwort zu 7: Ja. Berlin, den 27. Mai 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen