Drucksache 18 / 18 900 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler(GRÜNE) vom 09. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2019) zum Thema: Nachhaltige Stadtentwicklung und Wohnen III und Antwort vom 24. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Georg Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18900 vom 09. Mai 2019 über Nachhaltige Stadtentwicklung und Wohnen III Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Fühlt sich die zuständige Senatsverwaltung an die Umsetzung der angestrebten Auftragsvergabe als Teil der Umsetzung der BEK-Maßnahmen gebunden? Antwort zu 1: Die zentrale Federführung für die unter Punkt GeS-5 des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK) aufgeführte Maßnahme „Ausschöpfung klimaschutzrelevanter Regelungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung“ liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Hierzu gehört die unter Buchstabe b) aufgeführte Erstellung einer Handreichung zur Aufstellung von Energie- und Klimaschutzkonzepten für zukünftige Bebauungsplanverfahren, die bei Bedarf unter Hinzunahme eines Dienstleisters erfolgen soll. Frage 2: Ist die Auftragsvergabe für die Handlungsanleitung für den Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt? Wenn nein, warum nicht? Frage 3: An wen wurde der Auftrag der Entwicklung einer Handlungsanleitung vergeben? Antwort zu 2 und 3: Eine Auftragsvergabe ist noch nicht erfolgt. Das für die verbindliche Bauleitplanung zuständige Grundsatzreferat IIC SenSW erstellt derzeit eine Übersicht der Festsetzungsmöglichkeiten zum Klimaschutz im Bebauungsplan. Diese wird mit der für das BEK federführenden Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgestimmt. Soweit sich im Rahmen dieser Abstimmung ein Bedarf zur Ergänzung um andere Aspekte ergibt, wird ein entsprechender externer Auftrag vergeben. 2 Frage 4: Wann ist mit der Fertigstellung der Handlungsanleitung zu rechnen? Die Übersicht der rechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten wird voraussichtlich bis Ende August 2019 fertiggestellt werden. Frage 5: Soll diese Handlungsanleitung verbindlich gelten? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht? Die Handlungsanleitung kann lediglich die bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, die sich aus dem Baugesetzbuch (BauGB) ergeben, zusammenfassend darstellen. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die Belange des Klimaschutzes mit allen anderen öffentlichen und privaten Belangen zu ermitteln und in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dies erfolgt im konkreten Planungsfall unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen und den Planungszielen sowie den gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften. Die Handlungsanleitung kann durch die zusammenfassende Darstellung eine Beitrag zu besseren Berücksichtigung von Klimaschutz- und Energiebelangen in der bauleitplanerischen Abwägung leisten. Berlin, den 24.05.2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen