Drucksache 18 / 18 901 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler(GRÜNE) vom 09. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2019) zum Thema: Nachhaltige Stadtentwicklung und Wohnen IV und Antwort vom 28. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Georg Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18901 vom 09.05.2019 über Nachhaltige Stadtentwicklung und Wohnen IV Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Seit September 2018 ist ein Wohnungstauschportal online, das den rund 600.000 Mieter*innen die Möglichkeit bietet, Wohungstauschangebote einzusehen und zu erstellen. Das Tauschangebot soll dazu beitragen, Mieter*innen den Umzug in eine für sie passende Wohnung zu ermöglichen und somit den bestehenden Wohnraum besser zu verteilen. Ich frage den Senat: Frage 1. Wie viele Wohnungstausch-Aktionen wurden seit der Etablierung der Tauschbörse durchgeführt? Antwort zu 1: Die Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Tauschvorgänge beläuft sich auf insgesamt 19, es sind 54 Tauschvorgänge in Bearbeitung. Frage 2. Mit welchem Potential zum Wohnungstausch rechnet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für das Jahr 2019 insgesamt? Antwort zu 2: Das Potential der über die internetbasierte Wohnungstauschbörse initierten Tauschvorgänge für das Jahr 2019 kann aufgrund der kurzen Laufzeit der Tauschbörse noch nicht abgeschätzt werden. Der Senat rechnet damit, dass mit zunehmenden Bekanntwerden der Wohnungstauschbörse die Anzahl der erfolgreichen Tauschvorgänge ansteigen wird und sieht dieses Instrument als sinnvolle Ergänzung, um die bedarfsgerechte Verteilung des Wohnraums effektiver zu gestalten. 2 Frage 3. Welche Maßnahmen ergreift die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, um das Portal bekannter zu machen und dafür zu sorgen, dass das Angebot stärker genutzt wird? Antwort zu 3: Die Wohnungstauschbörse www.inberlinwohnen.de ist ein Angebot der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Zusammenarbeit mit dem BBU Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., welcher die Internetseite betreibt und technisch betreut. Aus diesem Grunde wird zum Tauschportal unter anderem auf der jeweiligen Internetseite der Gesellschaft oder in den herkömmlichen Mieterinformationsmedien , wie Mieterzeitungen, regelmäßig informiert. Frage 4. Kann das Tauschangebot aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen dazu beitragen, den pro Person genutzten Wohnraum zu reduzieren? Antwort zu 4: Der Senat ist der Auffassung, dass das Wohnungstauschportal der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ein Baustein zur effizienteren Verteilung des Wohnraums darstellt. Es handelt sich hier jedoch um ein Angebot, dass freiwillig und auf Initiative der Mieterinnen und Mieter genutzt werden kann und ist deshalb als ergänzendes Angebot zu der Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnraum zu sehen. Frage 5. Welche alternativen Möglichkeiten wurden geprüft, um bestehenden Wohnraum besser zu verteilen? Antwort zu 5: Gemäß der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ vom April 2017 sollen durch die Einrichtung des Tauschportals die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, den Wohnungstausch innerhalb der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und zwischen diesen zu erleichtern. Der Senat sieht für die Mieterinnen und Mieter im Bestand der Wohnungsbaugesellschaften bei bestehenden Mietverträgen keine alternativen Möglichkeiten, die Verteilung des Wohnraums zu verändern. Die Möglichkeit zur Herstellung bedarfsgerechten Wohnraums bietet sich im Rahmen der Neubautätigkeit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften . Frage 6. Plant die zuständige Senatsverwaltung die Einbeziehung privater Wohnungsgesellschaft in das Tauschportal? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Die Aufnahme weiterer Kooperationspartner in die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ und die damit einhergehende Einbindung von Wohnungsbeständen privatwirtschaftlich geführter Wohnungsunternehmen in die Rahmenbedingungen für einen erleichterten Wohnungstausch sind denkbar und werden gegebenenfalls einzeln geprüft. 3 Frage 7. Welche Möglichkeiten, Wohnungstausch auch bei privaten Wohnungsgesellschaften zu unterstützen, hat die zuständige Senatsverwaltung geprüft? Antwort zu 7: Die Wohnraumversorgung Berlin AöR hat gemäß Kooperationsvertrag „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ vom April 2017 den Auftrag, im Rahmen des Wohnungstausches unterstützend tätig zu werden und die Umsetzung der Vorgaben auszuwerten und zu evaluieren. In diesem Zusammenhang soll auch überprüft werden, ob weitere Kooerationspartner - wie private Wohnungsgesellschaften - aufgenommen werden können. Erste Ergebnisse hierzu werden im Jahr 2020 vorliegen. Berlin, den 28.05.2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen