Drucksache 18 / 18 902 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler(GRÜNE) vom 09. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2019) zum Thema: Nachhaltige Stadtentwicklung und Wohnen V und Antwort vom 27. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 902 vom 09.05.2019 über Nachhaltige Stadtentwicklung und Wohnen V Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Investitionsbank Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten Wohnen muss bezahlbar bleiben. Das Energiespar‐Förderprogramm des Landes Berlin verfolgt das Ziel, einkommensschwache Haushalte vor Verdrängung zu schützen und gleichzeitig die klimapolitischen Ziele Berlins durch die Einsparung von Energie im Gebäudesektor zu erreichen. Frage 1: Fühlt sich die zuständige Senatsverwaltung an den Beschluss der Einrichtung eines Energiespar- Förderprogramms zur Umsetzung des BEK gebunden? Frage 2: Ist das Energiespar-Förderprogramm des Landes Berlin erfolgreich etabliert worden? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1 und 2: Soweit mit dem „Energiespar-Förderprogramm“ das im BEK GeS-12e genannte Landesförderprogramm gemeint ist, so hat die für diesen Punkt zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Verwaltungsvorschriften für die Erhaltung preisgünstigen Wohnraums bei der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Berlin (Wohnungsmodernisierungsbestimmungen 2018 - WMB 2018) erlassen und am 7.12.2018 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht. Frage 3: Wie ist die personelle Ausstattung des Energiespar-Förderprogramms? 2 Antwort zu 3: Die Investitionsbank Berlin wurde mit der Durchführung der WMB 2018 beauftragt und hält die notwendigen personellen Ressourcen vor. Frage 4: Wird die Zielgruppe der einkommensschwachen Haushalte erreicht? Antwort zu 4: Ziel der Förderung ist es, einkommensschwache Haushalte vor Verdrängung zu schützen und gleichzeitig die klimapolitischen Ziele Berlins durch die Einsparung von Energie im Gebäudesektor zu erreichen. (Nr 1.1. WMB 2018). Durch eine Kombination aus Belegungs- und Mietpreisbindung in den geförderten Wohnungen wird sichergestellt, dass einkommensschwache Haushalte vor Verdrängung geschützt werden. Frage 5: Wie macht die Verwaltung auf das Programm aufmerksam und wo erhalten Interessierte notwendige Beratungsleistungen? Antwort zu 5: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat auf ihrer Internetpräsenz einen eigenen Bereich geschaffen und bündelt dort die Informationen zu den WMB 2018 (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/modernisierung ). Die Investitionsbank Berlin richtet ebenfalls eine Produktseite ein und verweist darüber hinaus auf die entsprechende Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Interessierte erhalten die notwendigen Beratungsleistungen zum Förderprogramm bei der Investitionsbank Berlin. Das Förderprogramm wurde bereits im Rahmen der EXPO REAL 2018 , MIPIM 2019, IBB Genossenschaftsfrühstück, BIM, Berliner Energietage 2019 etc. beworben. Weiterhin wurde über die WMB in Berliner Mieter- und Eigentümerzeitschriften berichtet. Frage 6: Welche Maßnahmen wurden im Rahmen des Energiespar-Förderprogramms umgesetzt? Antwort zu 6: Es liegen noch keine Förderfälle vor. 3 Frage 7: Ist geplant, das Programm auszuweiten? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7: Da noch keine Erfahrungen mit dem Förderinstrument vorliegen, können zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussagen über Zeitraum, Reichweite und künftige Anpassungen getroffen werden. Berlin, den 27. Mai 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen