Drucksache 18 / 18 903 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler(GRÜNE) vom 09. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2019) zum Thema: Nachhaltige Stadtentwicklung und Wohnen VI und Antwort vom 24. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18903 vom 09.05.2019 über Nachhaltige Stadtentwicklung und Wohnen VI Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Im Umsetzungskonzept des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms wird die Errichtung eines Bauinfozentrums durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als neutrale Anlaufstelle für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer (Wohnen und Gewerbe) und weitere Interessenten an Gebäudesanierungen derzeit in enger Kopplung mit der Maßnahme „Berliner Sanierungsnetzwerk“ geprüft. Frage 1: Ist die Prüfung der Errichtung eines Bauinformationszentrums bereits abgeschlossen? Wenn ja, seit wann, wenn nein, wann wird das der Fall sein? Antwort zu 1: Gemäß Umsetzungskonzept zum Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) ist bei der Maßnahme „GeS-16“ die Prüfung der Einrichtung eines Bauinformationszentrums vorgesehen. Entsprechend des Prüfergebnisses sind die Leistungen zur Errichtung eines Bauinformationszentrums auszuschreiben. Die für Klimaschutz zuständige Senatsverwaltung ist gemäß BEK-Umsetzungskonzept für die Umsetzung der Maßnahme „GeS-16“ federführend. Mit der vertieften Prüfung, die das Einholen von fachlicher Expertise und Abstimmungen mit den beteiligten Verwaltungen sowie Kammern beinhaltet, wurde aufgrund von Prioritätensetzung in dem für Klimaschutz zuständigen Referat noch nicht begonnen. Da die gemäß BEK-Maßnahme „GeS-1“ vorgesehene Einrichtung einer „Service- und Beratungsstelle energetische Quartiersentwicklung“ Synergien mit zahlreichen BEK-Maßnahmen aufweist, wurde diese vorrangig bearbeitet. Die Einrichtung der Servicestelle erfolgte Ende April 2019. 2 Entsprechend wird das für Klimaschutz zuständige Referat nun die nächsten Schritte zur Umsetzung der Maßnahme „GeS-16“ einleiten. Frage 2: Was ist das Ergebnis der Prüfung? Antwort zu 2: Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Wie ist die personelle Ausstattung der Verwaltung zur Durchführung dieser Prüfung? Antwort zu 3: Die Bearbeitung erfolgt durch das für Klimaschutz zuständige Referat. Frage 4: Wie soll das zu errichtende Bauinformationszentrum personell ausgestattet sein? Frage 5: Wie soll das zu errichtende Bauinformationszentrum darüber hinaus ausgestattet sein? Frage 6: Mit welchem Beratungsaufkommen wird für den Betrieb des Bauinformationszentrums gerechnet? Frage 7: Wann soll das Bauinformationszentrum fertiggestellt sein und seine Arbeit aufnehmen? Antwort zu 4 bis 7: Details zum personellen Umfang, zur Ausstattung, zum Beratungsaufkommen und zum Zeitpunkt der Fertigstellung ergeben sich im Rahmen des ausstehenden Prozesses. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 8: Fühlt sich die zuständige Senatsverwaltung an die Einrichtung eines Bauinformationszentrums gebunden? 3 Antwort zu 8: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fühlt sich an die Umsetzung aller in ihre Zuständigkeit fallenden BEK-Maßnahmen gebunden. Berlin, den 24.05.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz