Drucksache 18 / 18 911 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 14. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2019) zum Thema: Klimaschutz in Bebauungsplänen – Bezirk Marzahn-Hellersdorf und Antwort vom 29. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18911 vom 14. Mai 2019 über Klimaschutz in Bebauungsplänen – Bezirk Marzahn-Hellersdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Marzahn- Hellersdorf um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Der Bau von Solaranlagen kann in Bebauungsplänen festgeschrieben werden, um den Ausbau Erneuerbarer Energien in Berlin voranzutreiben. Frage 1: Wie viele Bebauungspläne wurden in den letzten 10 Jahren im Bezirk Marzahn-Hellersdorf aufgestellt? Antwort zu 1: In den letzten 10 Jahren wurden mit Aufstellungsbeschluss 50 Bebauungspläne im Bezirk Marzahn-Hellersdorf aufgestellt, wovon 7 inzwischen festgesetzt sind. Frage 2: Wie viele davon enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 6 BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan. Antwort zu 2: Keine Frage 4 (eine Frage 3 wurde nicht gestellt): Wie viele Bebauungspläne befinden sich gerade im Verfahren? 2 Antwort zu 4: Es befinden sich 120 Bebauungspläne im Verfahren. Frage 5: Wie viele davon enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 6 BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan. Antwort zu 5: Keine Frage 6: Wenn sie die Auflage nicht enthalten – warum nicht? Bitte für die einzelnen Pläne begründen. Antwort zu 6: Zur Begründung, warum keine Festsetzung in den Bebauungsplänen erfolgte bzw. erfolgt, wurden 3 Kategorien gebildet: 1. Bebauungspläne, die der Sicherung von Gemeinbedarfsflächen (Schul- und Kitaflächen oder Spielplatz) dienen. Das betrifft 19 Pläne. 2. Bebauungspläne, die Kleingartenanlagen oder öffentliche Grünflächen überplanen. Dies erfolgt mit 4 Plänen. 3. Bebauungspläne, die eine Baulandentwicklung (Gewerbe, Wohnen …..) gewährleisten. Dies erfolgt in 97 Plänen. Kategorie 1: Hier wurde im Sinne der Selbstbindung des Landes Berlin auf die Festsetzung verzichtet; es handelt sich in allen Fällen um landeseigene Flächen. Grundsätzlich können hier immer Solaranlagen eingerichtet werden. Kategorie 2: Festsetzung von Kleingartenanlagen und Grünflächen erübrigt die Festsetzung. Kategorie 3: Grundsätzlich können innerhalb der Bauflächen immer Solaranlagen eingerichtet werden. Die Festsetzungen der Bebauungspläne stehen dem nicht entgegen. Das städtebauliche Erfordernis bestand/besteht nicht. Entsprechend der Berliner Bauordnung ist im Rahmen einer Neubaumaßnahme entsprechend ENEV der Einsatz im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von erneuerbaren Energien nachzuweisen. Für die/den Bauherr/in sollte darüber hinaus die Art erneuerbarer Energie nicht weiter eingeschränkt werden. Frage 7: Wie viel Zeit wurde dem Bezirk zur Beantwortung der Frage gegeben? Antwort zu 7: Für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage hatte der Bezirk 4 Werktage Zeit. Berlin, den 29. Mai 2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen