Drucksache 18 / 18 920 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 14. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2019) zum Thema: Klimaschutz in Bebauungsplänen – Bezirk Reinickendorf und Antwort vom 29. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18920 vom 14. Mai 2019 über Klimaschutz in Bebauungsplänen – Bezirk Reinickendorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Reinickendorf um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Der Bau von Solaranlagen kann in Bebauungsplänen festgeschrieben werden, um den Ausbau Erneuerbarer Energien in Berlin voranzutreiben. Frage 1: Wie viele Bebauungspläne wurden in den letzten 10 Jahren im Bezirk Reinickendorf aufgestellt? Antwort zu 1: Für die Beantwortung der Frage bedarf es zunächst einer Konkretisierung, ob mit „aufgestellt“ diejenigen Pläne gemeint sind, die innerhalb der letzten 10 Jahre festgesetzt worden sind, oder die Pläne, die durch einen Aufstellungsbeschluss ins Verfahren gebracht worden sind. In den letzten 10 Jahren sind 14 Bebauungspläne festgesetzt worden, wovon einer im Nachhinein durch Gerichtsbeschluss für unwirksam erklärt wurde. Durch Aufstellungsbeschluss ins Verfahren gebracht wurden in den letzten 10 Jahren 53 Bebauungspläne. Frage 2: Wie viele davon enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 6 BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan. Antwort zu 2: Eine entsprechende Regelung ist bisher in keinem Bebauungsplan enthalten. 2 Frage 4 (eine Frage 3 wurde nicht gestellt): Wie viele Bebauungspläne befinden sich gerade im Verfahren? Antwort zu 4: Derzeit befinden sich insgesamt 104 Bebauungspläne im Verfahren. Frage 5: Wie viele davon enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 6 BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan. Antwort zu 5: Eine entsprechende Regelung ist bisher in keinem Bebauungsplan enthalten. Frage 6: Wenn sie die Auflage nicht enthalten – warum nicht? Bitte für die einzelnen Pläne begründen. Antwort zu 6: Der Bezirk hat in der Vergangenheit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen den Aspekt der Dachbegrünung in den Vordergrund gestellt. Es ist deshalb Standard geworden, durch textliche Festsetzungen eine 20 cm starke Dachbegrünung innerhalb der Bebauungspläne festzusetzen. Diese Dachbegrünung steht einer flächenhaften Belegung der Dachflächen mit Solaranlagen im Wege. Nichtsdestotrotz wurden bei einzelnen Vorhaben - auch außerhalb von Bebauungsplänen - Photovoltaikanlagen installiert. Frage 7: Wie viel Zeit wurde dem Bezirk zur Beantwortung der Frage gegeben? Antwort zu 7: Für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage hatte der Bezirk 4 Werktage Zeit. Berlin, den 29. Mai 2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen