Drucksache 18 / 18 922 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 14. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2019) zum Thema: Klimaschutz in Bebauungsplänen – Bezirk Lichtenberg und Antwort vom 29. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18922 vom 14. Mai 2019 über Klimaschutz in Bebauungsplänen – Bezirk Lichtenberg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Lichtenberg um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Der Bau von Solaranlagen kann in Bebauungsplänen festgeschrieben werden, um den Ausbau Erneuerbarer Energien in Berlin voranzutreiben. Frage 1: Wie viele Bebauungspläne wurden in den letzten 10 Jahren im Bezirk Lichtenberg aufgestellt? Antwort zu 1: Ein Bebauungsplanentwurf gilt als aufgestellt, wenn der entsprechende Verfahrensvermerk auf dem Originalplan unterzeichnet ist. Dies geschieht in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. In Lichtenberg erfolgt keine Erfassung der aufgestellten Bebauungspläne. Seit dem 01.01.2009 wurden 26 Bebauungspläne festgesetzt. Frage 2: Wie viele davon enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 6 BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan. Antwort zu 2: § 9 Abs. 6 BauGB regelt die nachrichtliche Übernahme von nach anderen Vorschriften getroffenen Festsetzungen sowie von Denkmälern. Es gibt in § 9 Abs. 6 BauGB 2 demzufolge keine Auflage zum Bau einer Solaranlage. Dies trifft auch auf keine Nummer des abschließenden Festsetzungskataloges in § 9 Abs. 1 BauGB zu. Frage 4 (eine Frage zu 3 wurde nicht gestellt): Wie viele Bebauungspläne befinden sich gerade im Verfahren? Antwort zu 4: Es befinden sich derzeit 165 Bebauungspläne im Verfahren. Frage 5: Wie viele davon enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 6 BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan. Frage 6: Wenn sie die Auflage nicht enthalten – warum nicht? Bitte für die einzelnen Pläne begründen. Antwort zu 5 und 6: Der abschließende Festsetzungskatalog des § 9 Abs. 1 BauGB ermöglicht keine Festsetzung zum Bau von Solaranlagen, so dass diese auch in keinem festgesetzten B- Plan und in keinem B-Planentwurf enthalten ist. Frage 7: Wie viel Zeit wurde dem Bezirk zur Beantwortung der Frage gegeben? Antwort zu 7: Für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage hatte der Bezirk 4 Werktage Zeit. Berlin, den 29. Mai 2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen