Drucksache 18 / 18 924 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 14. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2019) zum Thema: 10-Jahresplan für die Berliner Polizei – verlässliche mittelfristige Planung? und Antwort vom 29. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18924 vom 14. Mai 2019 über 10-Jahresplan für die Berliner Polizei – verlässliche mittelfristige Planung? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es für die Berliner Polizei hinsichtlich der Gesamtplanung für Personal, Ausstattung, Gebäude und sonstigen Investitionen einen 10-Jahresplan oder eine anders bezeichnete Planung in diesem Sinne? 2. Durch wen wird eine solche Planung innerhalb der Polizei vorgenommen? Wie geht die Senatsinnenverwaltung damit um und welchen Stellenwert hat eine solche Planung? 3. Inwieweit sind die darin enthaltenen Zielstellungen durch die Senatsinnenverwaltung aufgenommen und umgesetzt worden? 4. Warum wurde dieser Plan dem Innenausschuss des Abgeordnetenhauses noch nicht vorgestellt – zum Beispiel im Zuge der Haushaltsberatungen – und wann wird dies nachgeholt? 5. Wann wurde der aktuell gültige Plan erstellt, wer begleitet kontrollierend die Umsetzung, wann wurden ggf. welche Anpassungen vorgenommen? 6. Wie viele zusätzliche und Stellen insgesamt waren - vom ersten Jahr des 10-Jahresplans ausgehend - jeweils Jahr für Jahr geplant, wie viele wurden hiervon tatsächlich etatisiert und besetzt? 7. Von welchem Finanzbedarf wurde bzw. wird Jahr für Jahr ausgegangen, welche Mittel standen und stehen tatsächlich zur Verfügung? 8. Welche finanziellen Anpassungen, zum Beispiel auch für Ausrüstung und Raumbedarf, entstehen durch den aufwachsenden Personalkörper? Zu 1. bis 8.: Um die prognostischen Bedarfe und Schwerpunktthemen aus den einzelnen Fachbereichen bzw. Organisationseinheiten der Polizei Berlin gezielt auch im Rahmen der Haushaltsplananmeldungen bzw. der Finanz- und Investitionsplanung zu verfolgen, hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Polizei Berlin aufgefordert, eine sogenannte Langfristplanung zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Dabei Seite 2 von 4 werden diverse äußere (z. B. demographische Entwicklung, wachsende Stadt) und innere Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Langfristplanung der Polizei ist kein detailgenau ausgearbeiteter Plan. Es handelt sich um ein rein internes, entscheidungsvorbereitendes Arbeitspapier, das zuletzt im Herbst 2018 fortgeschrieben und angepasst wurde. Die Langfristplanung bezieht sich auch nicht auf feste Zeiträume. Soweit darin Beträge enthalten sind, handelt es sich im Wesentlichen um qualifizierte Schätzungen auf Basis von Markt- und/oder Erfahrungswerten . Wie alle anderen internen Arbeitspapiere dieser Art ist es daher selbst nicht für die Veröffentlichung bestimmt. Die sich aus der Langfristplanung entwickelnden konkreten Maßnahmen und die sich daraus ergebenden Finanzierungsbedarfe werden u. a. dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung - zum Beispiel im Zuge der Haushaltsberatungen - vorgelegt. Das Controlling bzw. die Begleitung der Umsetzung beschränkt sich in der Folge auf die Maßnahmen, für die vom Haushaltsgesetzgeber die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden bzw. wurden. Die in der Langfristplanung entwickelten Zielstellungen der Polizei werden von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nach fachaufsichtlicher Prüfung aufgegriffen und vom Senat ggf. unter Berücksichtigung landesweiter Vorhaben und Bedarfe angepasst und ergänzt. Sie fließen regelmäßig u. a. in die Haushaltsberatungen ein und dienen auch als Bedarfsgrundlage für SIWANA-Anmeldungen. Der vom Senat für alle Bereiche des Landes einschließlich der Polizei ermittelte Finanzbedarf wird in den jeweiligen Senatsbeschlüssen zum Haushalt dokumentiert und entspricht im Wesentlichen den nach Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens in den jeweiligen Haushaltsplänen ausgewiesenen Ansätzen. Dem Finanzbedarf der Polizei wird grundsätzlich Rechnung getragen. So wurden z. B. für notwendige zusätzliche Beschaffungen (u. a. Schutz- und andere Ausrüstung, Fahrzeuge, Waffen, Ausrüstung, Ausstattung Kriminaltechnik, Informations-und Kommunikationstechnik) im Rahmen des Sicherheitspakets I (Doppelhaushalt 2016/2017) und Sicherheitspakets II (SIWANA III und IV) zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt rd. 65 Millionen Euro bereitgestellt. Für bauliche Investitionen wie z. B. die Erweiterung der Sporthalle der Polizeiakademie und den Bau von Einsatztrainingszentren sind der Polizei beginnend mit SIWANA I insgesamt rd. 98 Millionen Euro zugewiesen worden. 9. Von wie vielen altersbedingt und wegen Dienstunfähigkeit ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird im 10-Jahreszeitraum ausgegangen, in welchem Umfang werden diese Zahlen durch Neueinstellungen kompensiert? Bitte um jährliche Gegenüberstellung ausscheidender und neuer Dienstkräfte! Zu 9.: Die Langzeitplanung erfasst alle Bereiche der Polizeibediensteten (Polizeivollzugsdienst , vollzugsnaher Dienst und Verwaltung/Experten). Ziel ist es, anhand der Fluktuationsprognosen alle planbaren Vakanzen rechtzeitig nachzubesetzen. Darüber hinaus sind alle nicht planmäßigen Abgänge ebenfalls zeitnah auszugleichen. Insbesondere im Bereich des Polizeivollzugsdienstes spielt die Fluktuationsprognose eine bedeutsame Rolle, da die Polizei für den Vollzugsbereich auch Ausbildungsbehörde ist und längere Ausbildungszeiträume bzw. ein entsprechender zeitlicher Vorlauf anzusetzen sind. Beim Polizeivollzugsdienst wird mit folgenden Abgängen/Ausgleichen gerechnet: Seite 3 von 4 Jahr Fluktuation/Ausgleich 2018 550 2019 600 2020 660 2021 660 2022 800 2023 750 2024 800 2025 800 2026 800 2027 810 2028 770 Die Abgänge setzen sich aus geplanten (Eintritt in den Ruhestand mit Erreichen der Altersgrenze) sowie ungeplanten Abgängen (Dienstunfähigkeit, Dienstherren- bzw. Arbeitsplatzwechsel, Sonstiges) zusammen und können daher nur Näherungswerte darstellen. Die Abgänge werden vollständig durch Auszubildende des Polizeivollzugsdienstes nachbesetzt. 10. Wie viele Fahrzeuge (Funkwagen, Gefangenentransportfahrzeuge, Befehlskraftwagen usw.) werden innerhalb des 10-Jahreszeitraumes ausgesondert und neu beschafft? Bitte um Auflistung nach Direktionen. 11. Von welchem Bedarf für Ausstattung (Material, Kleidung und Waffen) und Gebäude wird im 10- Jahreszeitraum ausgegangen, welche Mittel standen und stehen tatsächlich zur Verfügung? 12. Wo sollen die wachsende Anzahl der Bediensteten untergebracht werden? Wie wird hier baulich Vorsorge getroffen? 13. Was sind aus Sicht der Polizei die entscheidenden Schwerpunkte, um sich für die Zukunft bestmöglich aufzustellen? Was wäre nötig, um das zu finanzieren? Zu 10. bis 13.: In der Langfristplanung werden keine Fahrzeugaussonderungen ausgewiesen. Die Bedarfsplanung für den gesamten Fuhrpark der Polizei beruht auf durchschnittlichen Erfahrungswerten und bildet sich in der jeweils beschlossenen Finanz- und Investitionsplanung des Landes Berlin über einen Zeitraum von 5 Jahren einschließlich des aktuellen Kalenderjahrs ab. Aktuell wird die Planung für die Jahre 2019 bis 2023 aufgestellt . Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ungeachtet etwaiger Erweiterungsbeschaffungen die Zahl der ausgesonderten Fahrzeuge in der Regel der der neu beschafften Fahrzeuge entspricht. Da sich die Zuweisung neu beschaffter Fahrzeuge an die Direktionen am aktuellen Bedarf orientiert und keine Festlegung für mehrere Jahre in die Zukunft erfolgt, können hier keine Zahlen genannt werden. Hinsichtlich der sonstigen Ausrüstung und Ausstattung wird stets eine bedarfsgerechte Finanzierung angestrebt. Konkrete Zahlen können auch hier nicht genannt werden, weil diese sich, wie oben zu 1. - 8. bereits ausgeführt wurde, so nicht aus der Langfristplanung ergeben und darüber hinaus von vielen Faktoren abhängen, die im Vorhinein trotz sorgfältiger Überlegungen nur eingeschränkt plan- bzw. steuerbar sind (u. a. der tatsächlichen Zahl von Personalzu- und -abgängen, der Einsatz- und Kriminalitätsentwicklung sowie der Entwicklung der hauptstadtbedingten Sicherheitsaufga- Seite 4 von 4 ben). Selbst für die kommenden zwei Jahre ist dies nicht zuletzt mit Rücksicht auf das laufende Aufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2020/2021 noch nicht möglich. Für die Unterbringung der Dienstkräfte werden, soweit dies planungs- und baurechtlich möglich und bedarfsgerecht umsetzbar ist, Flächen im Rahmen von Flächenoptimierungsprojekten auf vorhandenen Liegenschaften bereitgestellt. Darüber hinaus werden auch Anmietmöglichkeiten geprüft - vorzugsweise aus dem Landesbestand, ggf. können Anmietungen auf dem freien Markt aber nicht vermieden werden. Dies geschieht in Abstimmung mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Welche Möglichkeiten konkret genutzt werden können, hängt u. a. davon ab, welchen Organisationseinheiten die fertig ausgebildeten neuen Dienstkräfte letztlich zugeordnet werden und ob es sich dabei um zusätzliches Personal handelt oder Nachbesetzungen . Für den zusätzlichen Raumbedarf der Polizeiakademie, der sich aus der Erhöhung der Ausbildungszahlen ergibt, sind bereits durch zwei in Modulbauweise errichtete Lehrgebäude neue Unterrichtsräumlichkeiten geschaffen worden. Zur Unterbringung des zusätzlichen Personals im Landeskriminalamt (LKA) wurde eine größere Liegenschaft angemietet, in der 1.200 Arbeitsplätze untergebracht werden können. Zusätzliches Erweiterungspotential wird geprüft. Aktuelle Neubauvorhaben für die Unterbringung zusätzlichen Personals gibt es derzeit nicht. Eine zukunftsfähige Polizei muss in allen Bereichen so aufgestellt sein, dass sie insbesondere auch unter Berücksichtigung fortschreitender technischer Entwicklungen und neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen kann. Hierfür bedarf es einer bedarfsgerechten Mittel- und Personalausstattung. Besonderes Augenmerk hat im Hinblick auf die demographische Entwicklung auch die Nachwuchsgewinnung. Der Polizei werden im Rahmen der Prioritätensetzung unter Berücksichtigung landesweiter Finanzbedarfe über die jeweils geltenden Haushaltspläne die hierfür erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt. Berlin, den 29. Mai 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport