Drucksache 18 / 18 925 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 15. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2019) zum Thema: Berliner Feuerwehr – Status Quo und Maßnahmen und Antwort vom 27. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 925 vom 15. Mai 2019 über Berliner Feuerwehr – Status Quo und Maßnahmen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stellen wurden jeweils in 2018 geschaffen, wie viele sind für 2019 geplant und wie verhalten sich diese Zahlen zu den diesbezüglichen Bedarfsmeldungen? Zu 1.: Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 wurden bei der Berliner Feuerwehr insgesamt 354 zusätzliche Stellen geschaffen, davon 204 Stellen in 2018. Von diesen 204 Stellen entfallen 174 Stellen auf den feuerwehrtechnischen Dienst und 30 Stellen auf die Verwaltung sowie die fachspezifischen Berufsgruppen. In 2019 wurden 150 Stellen eingerichtet. Von diesen 150 Stellen sind 120 Stellen dem feuerwehrtechnischen Dienst und 30 Stellen der Verwaltung sowie den fachspezifischen Berufsgruppen zugeordnet . Der Stellenzuwachs im feuerwehrtechnischen Dienst entspricht den Ausbildungskapazitäten der Berliner Feuerwehr. 2. Wie viele der unter Frage 1. genannten Stellen wurden tatsächlich besetzt, wie viele durch Anwärter ? Zu 2.: Mit Stand Mai 2019 sind 17 freie Stellen vorhanden, hierunter gegebenenfalls auch Stellen, die mit dem Haushalt 2018/2019 zugegangen sind. Die Anwärter- sowie Ausbildungspositionen sind in vollem Umfang besetzt. 3. Wie verteilen sich die unter Frage 1. genannten in 2018 und 2019 neu geschaffenen Stellen auf den mittleren und gehobenen Dienst? Bitte nach Jahren und Art des Dienstes um gesonderte Darstellung, sowie explizite Ausweisung von Stellen mit Personalverantwortung! Zu 3.: Folgende Tabellen geben eine Übersicht über die Stellenzuwächse im gehobenen und mittleren Dienst für die Jahre 2018 und 2019. Seite 2 von 4 Stellenzuwächse im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst 2018* 2019 Gehobener Dienst 38 11 Mittlerer Dienst 128 109 *Differenz zu 174 Stellen sind Zuwächse im höheren feuerwehrtechnischen Dienst Stellenzuwächse in der Verwaltung sowie in den fachspezifischen Berufsgruppen 2018* 2019* Gehobener Dienst 17 15 Mittlerer Dienst 7 5 * Differenz zu 30 Stellen sind Zuwächse im höheren Dienst oder entsprechende Entgeltgruppen. Grundsätzlich nehmen Beschäftigte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst auch Führungsaufgaben mit Personalverantwortung wahr. Eine genaue Zuordnung der Stellen mit Personalverantwortung auf die mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 neu geschaffenen Stellen ist nicht möglich. 4. Sofern ein überwiegender Teil der in Frage 3. genannten Stellen im gehobenen Dienst und in Führungsstellen geschaffen wurde/wird: warum und inwieweit werden Basiskräfte damit gestärkt? Zu 4.: Der überwiegende Teil der in 2018 und 2019 geschaffenen Stellen befindet sich im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst. 5. Wie hoch ist der angemeldete Stellenbedarf seitens der Feuerwehr, mit wie vielen neu zu schaffenden Stellen rechnet der Senat für die kommende Haushaltsplanung 2020/2021 und wie verteilen sich die Stellen auf den mittleren und gehobenen Dienst? Zu 5.: Die Stellenbedarfe der Feuerwehr sind Gegenstand der derzeitigen Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2020/2021. Der Haushaltsgesetzgeber wird über die neu zu schaffenden Stellen für die Haushaltsjahre 2020/2021 entscheiden. 6. Wie ist der aktuelle Stand der Kampagne zur Reduzierung der Alarmzahlen, konnten insbesondere die in der Antwort auf die Frage 9. der Drs. 18/16 931 genannten Maßnahmen umgesetzt werden ? Wenn nein: warum nicht und mit welchem Zeitplan soll dies nunmehr erfolgen? Zu 6.: Die Finanzierung der Kampagne zur Aufklärung über die Nutzung des Notrufes im Notfallrettungsdienst ist gesichert. Die hierfür erforderliche Ausschreibung wird derzeit final zwischen der Berliner Feuerwehr und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgestimmt. 7. Wie viele krankheitsbedingte Fehltage hat es bei der Feuerwehr pro Quartal in den Jahren 2017 bis aktuell 2019 gegeben und wie verhalten sich die Quartalszahlen jeweils im Jahresvergleich? Zu 7.: Die statistische Auswertung krankheitsbedingter Abwesenheitszeiten erfolgt ausschließlich durch die bei der Senatsverwaltung für Finanzen angesiedelte Statistikstelle Personal, die dazu den jährlichen „Bericht über die Pauschale Gesundheitsquote der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin“ herausgibt. Der derzeit aktuellsten Fassung dieses Berichtes sind die Gesundheitsquoten der einzelnen Behörden für das Berichtsjahr 2017 zu entnehmen. Die Bereitstellung der ermittelten Seite 3 von 4 Datensätze erfolgt mit zeitlicher Verzögerung, da jeweils erst im Laufe des Folgejahres ein relativ stabiler Datenbestand für das vorangegangene Jahr vorliegt und erst dann eine Auswertung erfolgen kann. Aus diesem Grunde liegen Jahresauswertungen für die Kalenderjahre 2018 und 2019 noch nicht vor. Darüber hinausgehende behördeninterne Auswertungen von IPV zur Gesundheitsquote oder Erkrankungsdauer der Beschäftigten sind nicht zulässig und werden auch nicht vorgenommen. 8. Wie gestaltet sich die vertragliche Bindung an den Anbieter des aktuell von der Berliner Feuerwehr verwendeten standardisierten Notrufabfrageprotokolls? Zu 8.: Die Berliner Feuerwehr ist mit dem Anbieter des standardisierten Notrufabfrageprotokolls durch einen Wartungsvertrag vertraglich gebunden, in dessen Rahmen auch Lizenzvereinbarungen, Consultingleistungen und Vertragsdurchführungsklauseln gelten . Der Vertrag wurde im März 2016 unterzeichnet und sieht eine anfängliche Laufzeit von 3 Jahren vor. Sofern keine Vertragskündigung erfolgt, wird die Laufzeit automatisch um zwei zusätzliche Laufzeiten von jeweils einem Jahr verlängert. 9. Wird dieses System evaluiert und werden dabei die Erfahrungen der mit diesem System arbeitenden Bediensteten einbezogen und wenn ja: wann, wenn nein: warum nicht? Zu 9.: Die Arbeit mit dem standardisierten Notrufabfrageprotokoll ist in ein systemisches Qualitätsmanagement eingebettet. Es findet eine regelmäßige Gesprächsevaluation nach anerkannten Bewertungsregeln statt. Damit ist eine Rückkoppelung an die Disponentin beziehungsweise den Disponenten verbunden. Zudem besteht für die Disponentinnen und Disponenten jederzeit die Möglichkeit, eine Rückmeldung an das Qualitätsmanagement zu geben. Die aus der Gesprächsevaluation gewonnenen Erfahrungen fließen in die Aus- und Fortbildung sowie in die Erstellung interner Handlungsanweisungen ein. Zur Evaluation der Einsatzstichworte finden spezifische Auswertungen von Rettungsdienstprotokollen statt. In der Folge von Beschwerden und im Rahmen von Nachfragen aus dem Einsatzdienst kommt es zu gezielten Auswertungen und gegebenenfalls zu Änderungen des Einsatzmittelaufgebotes. Schließlich besteht weiterhin ein regelmäßiger Austausch mit anderen Leitstellen über die Arbeit mit standardisierten Notrufabfrageprotokollen. 10. Wie lauten die Kündigungsfristen des unter Frage 8. genannten Vertrags und ist eine Kündigung des Vertrages geplant? Wenn ja: zu wann und warum, wenn nein: warum nicht? Zu 10.: Die vertragliche Kündigungsfrist sieht für beide Seiten eine schriftliche Kündigung mindestens 90 Tage vor Ablauf eines Vertragsjahres vor. Eine Kündigung des Vertrages ist zurzeit nicht geplant. Vor Ablauf der Kündigungsfrist werden, wie bei allen Verträgen , die durch die Berliner Feuerwehr gehalten werden, mögliche Alternativen geprüft . 11. Welche Pläne verfolgt der Senat in Bezug auf das Abfragesystem im Falle eines Notrufes gegenüber dem Anrufer bzw. Hilfebedürftigen? Ist ggf. eine Neuentwicklung oder gar eine eigene Entwicklung eines Systems geplant und wenn ja: zu wann und wenn nein: warum nicht? Seite 4 von 4 Zu 11.: Das Rettungsdienstgesetz verpflichtet nach § 8 Absatz 1 die integrierte Leitstelle der Berliner Feuerwehr zur Verwendung einer standardisierten Notrufabfrage. Die gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung eines standardisierten Notrufabfrageprotokolls bildet die Grundlage für die bedarfsgerechte Leistungserbringung der Berliner Feuerwehr . Zugleich unterstützt die Anwendung eines standardisierten Notrufabfrageprotokolls die Feuerwehr dabei, feuerwehrtechnische und notfallmedizinische Standards im Sinne des Qualitätsmanagements einzuhalten. Zurzeit ist weder eine Neuentwicklung noch eine eigene Entwicklung geplant. 12. Durch welche konkreten Maßnahmen stellt der Senat sicher, dass die in Bezug auf das standardisierte Abfrageprotokoll geäußerte Kritik berücksichtigt und entsprechend umgesetzt wird und wie stellt der Senat sicher, dass dies zum einen nicht auf Kosten der Gesundheit der Anrufenden oder Hilfebedürftigen und zum anderen aber auch nicht auf Kosten der zunehmenden Anzahl der Fehleinsätze erfolgt? Zu 12.: Die Berliner Feuerwehr wird bei allen erforderlichen Maßnahmen des Qualitätsmanagements durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport unterstützt. Das Qualitätsmanagementsystem des standardisierten Notrufabfrageprotokolls soll neu strukturiert werden. Mit der Neustrukturierung und der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Rettungsdienstgesetz sowie mit der dargestellten Evaluation des Notrufabfrageprotokolls wird die konstante, sach-, zeit- und bedarfsgerechte Leistungserbringung der Berliner Feuerwehr sichergestellt. Berlin, den 27. Mai 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport